OT-Betriebe

OT-Betriebe sind Unternehmen, die zwar Mitglied im Arbeitgeberverband der Druckindustrie oder im Zeitungsverlegerverband sind, dies aber „ohne Tarifbindung“ (=OT). In diesen Betrieben gelten Tarifverträge für die Beschäftigten nur dann, wenn dies entweder im Arbeitsvertrag vereinbart wurde – oder wenn die Betroffenen ver.di-Mitglied waren bevor ihr Arbeitgeber in den OT-Status gewechselt hat.

In Baden-Württemberg sind die meisten Betriebe der Druckindustrie und viele Zeitungsverlage „OT“. ver.di verurteilt diese Tarifflucht als Angriff auf die Tarifrechte der Beschäftigten.

In einem OT-Betrieb kann jederzeit ein Haustarifvertrag abgeschlossen werden. In einem Haustarifvertrag kann alles vereinbart werden, was tariflich geregelt werden kann – zum Beipspiel Lohnerhöhungen oder die Zahlung von Urlaubsgeld und tariflicher Jahresleitung.

Haustarife müssen aber erkämpft werden. Um so einen Kampf für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen führen zu können, ist es notwendig, dass mindestens die Hälfte der Beschäftigten ver.di-Mitglied ist – und die Gewerkschaftsmitglieder bereit sind, für ihren Tarifvertrag auch zu kämpfen, notfalls bis hin zum Streik.

AKTUELL: Bereits dreimal streikten Kolleg*innen der Druckerei der Heilbronner Stimme für einen Haustarifvertrag. Verleger Distelbarth hatte die Tarifbindung Mitte März aufgekündigt.

Von folgenden Druckereien in Baden-Württemberg weiß ver.di, dass sie nicht tarifgebunden sind (unvollständige Liste):

  • Mannheimer Morgen
  • Heilbronner Stimme (Druckerei)
  • Druckhaus Ulm-Oberschwaben (Standorte: Ulm und Weingarten)
  • Walcker Offetdruck Isny/Allgäu
  • Südkurier Konstanz
  • Burda Offenburg
  • Körner Sindelfingen
  • Fink Ostfildern
  • SDZ Druck und Medien Aalen
  • Druckzentrum Neckar-Alb Reutlingen
  • C. Maurer Geislingen
  • Badisches Druckhaus Baden-Baden

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