Newsletter

Druckindustrie Baden-Württemberg

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Mit dem ver.di-Newsletter Druckindustrie Baden-Württemberg wollen Euch aus gewerkschaftlicher Sicht über aktuelle Themen kurz informieren. Neben Nachrichten aus den Betrieben der baden-württembergischen Druckindustrie wird dabei vor allem das Tarifgeschehen eine Rolle spielen – also Meldungen zu Lohnforderungen, zum Manteltarifvertrag, aber auch zu den Arbeitsbedingungen in OT-Betrieben. Der Newsletter wird mindestens einmal im Vierteljahr erscheinen. Ihr könnt ihn gerne an andere Kolleginnen und Kollegen in Eurem Betrieb weiter leiten. Bestellungen des Newsletters sind unter der E-Mail-Adresse uwe.kreft@verdi.de möglich.

Nr. 10 – 19. Dezember 2023

MANTELTARIFVERTRAG – NOCH 317 TAGE

Noch genau 317 Tage sind es bis zum 31. Oktober 2024. So lange läuft der Manteltarifvertrag der gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie und die Manteltarifverträge für die Angestellten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage noch. Mit dem Lohn- und Gehaltsabschluss vom 29. März 2022 konnte erreicht werden, dass der MTV Druckindustrie ohne inhaltliche Änderungen weiter gilt. Diese Verlängerung der tariflichen Absicherung von Arbeitszeit, Zuschlägen, Urlaub und vielen anderen Arbeitsbedingungen ist ein Erfolg der ver.di-Mitglieder. Dieser Erfolg kann nur verteidigt werden, wenn die Beschäftigten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage durch ihre ver.di-Mitgliedschaft den Arbeitgebern zeigen, dass sie bereit sind, ihre Tarifrechte auch zu verteidigen. Noch 316 Tage besteht für Nichtmitglieder die Möglichkeit, der Solidargemeinschaft der Gewerkschaftsmitglieder beizutreten und sich so die Rechte des Manteltarifvertrages auch über den 31. Oktober 2024 hinaus zu sichern – und für den Fall, dass der Arbeitgeber Tarifflucht begeht. Rechtsanspruch auf den MTV Druckindustrie sichern – Mitglied werden! https://mitgliedwerden.verdi.de.

VER.DI FORDERT 12 PROZENT MEHR LOHN UND GEHALT IN DER DRUCKINDUSTRIE

Am 18. Dezember 2023 hat die bundesweite Tarifkommission (TK) der Druckindustrie in Kassel getagt und beschlossen, für die Beschäftigten der Druckindustrie 12 Prozent mehr Lohn- und Gehalt bei einer Laufzeit von 12 Monaten zu fordern. Zudem hat die TK beschlossen, das Lohnabkommen der Druckindustrie zum 29. Februar 2024 zu kündigen. Gleichzeitig wurde die Kündigung der Gehaltstarifverträge für die Angestellten der Druckindustrie und die Angestellten in Zeitungsverlagen empfohlen. Bei der Forderungserhebung hat sich die TK an den Ergebnissen der Beschäftigtenumfrage aus ausgewählten Betrieben orientiert. Fast 2.000 Fragebogen aus 46 Betrieben konnten ausgewertet werden. Mehr als die Hälfte aller Rücksendungen hielt eine Lohnforderung von 10 Prozent und höher für angemessen. Grund dafür sind die derzeit hohen Verbraucherpreise z. B. bei Energie und Lebensmitteln. Im Vergleich zum 1. Halbjahr 2022 lagen die Gaspreise den Angaben zufolge um 52,5 Prozent und die Strompreise um 26,2 Prozent höher. Die Lebensmittelpreise sind im Vergleich zu den Feiertagen 2021 um 27,3 Prozent gestiegen. Ein weiteres Argument für die Lohn- und Gehaltsforderung von 12 Prozent ist der Nachholbedarf, den die Beschäftigten der Druckindustrie haben. 2022 erhielten die Kolleg*innen eine Lohn- und Gehaltserhöhung von 2,0 Prozent, die Inflationsrate im Jahresdurchschnitt 2022 lag aber bei 7,9 Prozent. Zum 1. Mai 2023 wurden die Löhne und Gehälter um weitere 1,5 Prozent erhöht, die durchschnittliche Inflationsrate 2023 wird aber ca. 6 Prozent betragen. Leicht auszurechnen, dass den Beschäftigten der Druckindustrie Reallohnverluste in einer Größenordnung von 10 Prozent und mehr entstanden sind. Diese Reallohnverluste gilt es auszugleichen, zumindest zu minimieren. Eine weitere Abkoppelung zu den Löhnen aus anderen Branchen muss verhindert werden. Gute Leute – gute Arbeit – gutes Geld!

BETRIEBSNACHRICHTEN –NEUE PRESSE GESELLSCHAFT ULM ÜBERNIMMT SCHWÄBISCHES TAGBLATT

Die Neue Pressegesellschaft aus Ulm (NPG) werde zum 1. Januar 2024 sämtliche Anteile übernehmen, teilte das „Schwäbische Tagblatt“ in seiner Ausgabe mit. Das Bundeskartellamt müsse jedoch noch zustimmen, hieß es auch in einer gleichlautenden Mitteilung der NPG. Die Ulmer sind seit fast zwei Jahrzehnten Minderheitsgesellschafter. Die „SWP“ liefert als Mantelpartner schon bisher das überregionale Angebot des Schwäbischen Tagblatts. Die NPG übernehme nun die Anteile der Hauptgesellschafter Elisabeth und Alexander Frate, die bisher die Leitung des Familienunternehmens verantworteten, heißt es in dem Bericht. „Nach mittlerweile 78 Jahren haben wir schweren Herzens die Entscheidung getroffen, uns aus der Verlagsbranche zurückzuziehen“, werden Elisabeth und Alexander Frate zitiert. „Gleichzeitig wissen wir das Unternehmen und unsere Mitarbeitenden bei der traditionsreichen Mediengruppe der NPG in sehr guten Händen.“ Das Schwäbische Tagblatt hatte zuletzt 118 Beschäftigte. Zum Vergleich: im Jahr 2012 waren es noch 174 Beschäftigte. Die verkaufte Auflage des „Schwäbischen Tagblatts“ liegt nach Zahlen der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) bei 32.966 Exemplaren. Der Zeitungsdruck erfolgt im tariflosen Druckzentrum Neckar-Alb.

BETRIEBSNACHRICHTEN – DV MEDIENHAUS BIETIGHEIM SCHLIESST DRUCKEREI ZUM 29. Februar 2024

Die Bietigheimer Zeitung mit ihren Regionalausgaben „Bönnigheimer Zeitung“ und „Sachsenheimer Zeitung“ sowie unter anderem „Die Rundschau“ werden ab März 2024 in der MHS Print GmbH in Esslingen gedruckt – und nicht mehr wie bisher in Bietigheim-Bissingen. „Hintergrund für diese Umstellung sind die Entwicklungen in der Medienbranche“, sagte Verleger und Geschäftsführer Stefan Gläser. Die zunehmende Digitalisierung und steigende Kosten im Bereich Energie, Papier und Zustellung führten dazu, dass sich die Zeitungsdruckerei in Bietigheim nicht mehr effizient betreiben lasse. Damit verbunden sei leider auch ein Abbau von Arbeitsplätzen, sechs Beschäftigte haben Ende November die Kündigung erhalten. Im tariflosen Druckzentrum in Esslingen, das zu den modernsten und effizientesten im Land zählt, wurden jüngst 20 Millionen Euro in eine neue Produktionsanlage investiert. „Der Wechsel erfolgt zum richtigen Zeitpunkt, um künftig effizient produzieren zu können“, sagte Gläser. Mit Beginn des Jahres 2019 hat die Zeitungsgruppe Stuttgart (SWMH) die Mehrheitsanteile der Bietigheimer Zeitung übernommen.

BETRIEBSNACHRICHTEN – DRUCKZENTRUM HOHENLOHE OSTALB SCHLIESST ZUM JAHRESENDE 

Mit dem tariflosen Druckzentrum Hohenlohe-Ostalb GmbH & Co. KG (DHO) in Crailsheim schließt die nächste Zeitungsdruckerei in Baden-Württemberg zum 31. Dezember 2023. Dies wurde den betroffenen Beschäftigten am Mittwoch, 15. November 2023, mitgeteilt. Von der Einstellung des Geschäftsbetriebes sind 18 Mitarbeiter betroffen, denen ein Wechsel in eine Transfergesellschaft angeboten wird. Im Druckzentrum Hohenlohe-Ostalb existiert kein Betriebsrat. Die Zeitungstitel Schwäbische Post Aalen (25.449 Exemplare), Haller Tagblatt (13.907), Gmünder Tagespost (10.243), Hohenloher Tagblatt (13.950) und Gaildorfer Rundschau (3.581 Exemplare) werden vorübergehend in der Mayer & Söhne Druck- und Mediengruppe GmbH & Co. KG, im bayrischen Aichach gedruckt. Dies verwundert doch sehr, hat doch die Mayer & Söhne Druck- und Mediengruppe erst im Juni 2023 verkündet, ihren Geschäftsbetrieb ebenfalls zum Jahresende 2023 stilllegen zu wollen. Man darf also gespannt sein, wie in einer an sich geschlossenen Druckerei über mehrere Monate hinweg Zeitungen produziert werden. Ab dem 1. Juni 2024 werden die Aufträge mit einer Gesamtauflage von ca. 67.000 Exemplaren von der tariflosen  NPG Druckhaus Ulm GmbH & Co. KG (ehemals DUO Ulm) gedruckt.

Geschäftsführer Andreas Simmet: „Die Gründe für diese Entscheidung sind vielfältig. Während die Nutzung und Auflagen unserer digitalen Inhalte stetig steigen, sind die Auflagen der Tages- und Wochenzeitungen stark rückläufig. Darüber hinaus erleben wir bedingt durch die Corona- und Ukrainekrise sowie Inflation eine zunehmende Zurückhaltung bei den Werbekunden. Schließlich beschleunigen die überproportionalen Steigerungen von Rohstoff- und Energiekosten in den letzten Jahren diesen Prozess. All diese Faktoren führen dazu, dass die wirtschaftliche Perspektive aufgrund mangelnder Kapazitätsauslastung nicht mehr gegeben ist.“

BETRIEBSNACHRICHTEN – DUMONT SCHLIESST ÜBER NACHT ZEITUNGSDRUCKEREI IN KÖLN

Das DuMont-Druckzentrum in Köln hat seine Arbeit über Nacht eingestellt. Mit der Schließung der Zeitungsdruckerei verlieren ca. 200 Mitarbeiter ihren Job. Unter den zum Teil langjährig Beschäftigten herrscht blankes Entsetzen. Ohne Vorankündigung wurden die Beschäftigten freigestellt und erhielten Hausverbot. In einer Betriebsversammlung wurde mitgeteilt, dass die Nacht zuvor nach 400 Jahren die letzte Zeitung in Köln gedruckt wurde. Besonders bitter für die Beschäftigten ist die Tatsache, dass insgesamt drei Jahre lang massiv auf Lohnbestandteile verzichtet wurde um die Wirtschaftlichkeit der Druckerei zu sichern. Zukünftig werden Kölner Express, Kölner Stadtanzeiger und Kölnische Rundschau im 105 Kilometer entfernten Koblenz gedruckt. Hierbei handelt es sich nach Angaben des Kölner Betriebsrates um ein tariflose Druckerei, die nicht einmal eigenes Personal haben soll, sondern ausschließlich von Leiharbeitnehmern betrieben wird. Der Protest in Köln ist angelaufen.

Das Unternehmen, das den Tarifvertrag für das Druckzentrum bereits vor Monaten gekündigt hatte, begründet die Schließung mit der „gesamtwirtschaftlichen Situation mit ihrem heutigen Kostenvolumen – gerade im Hinblick auf die Papier-, Strom- und Gaspreisentwicklungen“. Zudem werde angestrebt, mittelfristig „ein rein digitales Unternehmen zu werden“. Informationen zum Protest über die Schließung unter https://verlage-druck-papier.verdi.de/druck/dumont

BETRIEBSNACHRICHTEN – MEDIENHAUS AACHEN VERLAGERT ZEITUNGSDRUCK INS AUSLAND

Das Medienhaus Aachen wird die Tageszeitung „Aachener Zeitung“ und das Anzeigenblatt „Aachener Zeitung am Sonntag“ ab Mitte kommenden Jahres nicht mehr an seinem Standort in Aachen drucken, sondern die Produktion an andere Druckstandorte in der Region verlagern. Die Konsequenz: Die zum Medienhaus Aachen gehörende Euregio Druck GmbH (Druckerei) sowie die Aachener Presseversand GmbH (Versandraum) werden ihren Betrieb voraussichtlich im Juni 2024 einstellen. Betroffen sind nach Angaben der Unternehmen insgesamt rund 50 Mitarbeiter sowie weitere Zeitarbeitnehmer. Wie die Geschäftsführung des Medienhauses mitteilt, wird man versuchen, für zumindest einen Teil der betroffenen Mitarbeiter Anschlussbeschäftigungen bei verbundenen und befreundeten Unternehmen zu finden. „Die seit vielen Jahren rückläufigen Auflagen bei Printprodukten und die ebenfalls seit vielen Jahren steigenden Produktions- und Verteilkosten bei Printprodukten lassen einen wirtschaftlichen Betrieb unserer Anlagen nicht mehr zu“, erklärte Andreas Müller, Geschäftsführer der Medienhaus Aachen GmbH, gegenüber den Mitarbeitern der betroffenen Firmen. Mit einer so geringen Auslastung sei eine Fortführung des Druckbetriebes in Aachen nicht mehr wirtschaftlich darstellbar. Die „Aachener Zeitung“ wird künftig im Druckzentrum von Coldset Printing Partners im gut 60  Fahrminuten von Aachen entfernten limburgischen Paal-Beringen (Belgien) produziert. Coldset Printing Partners gehört wie die „Aachener Zeitung“ zur europäischen Mediahuis-Gruppe. Die Anzeigenzeitung „Aachener Zeitung am Sonntag“ wird künftig bei Weiss-Druck in Monschau gedruckt. Dort wurde schon in der Vergangenheit die Hälfte der Auflage der kostenlosen Wochenzeitungen aus dem Medienhaus Aachen hergestellt.

PAUKENSCHLAG DES EUGH – ÜBERSTUNDENZUSCHLÄGE FÜR TEILZEITBESCHÄFTIGTE AB DER ERSTEN STUNDE DER MEHRARBEIT

Ein weiterer Paukenschlag aus Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 19. Oktober 2023 einen in Deutschland seit Jahrzehnten bestehenden Streit über Überstundenzuschläge zugunsten eines Teilzeitbeschäftigten entschieden (Rechtssache C-660/20 – Lufthansa CityLine). Das BAG hatte den Streit dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt (Vorlagebeschluss v. 11.11.2020 – 10 AZR 185/20). Der EuGH hat entschieden, dass eine Regelung, auch eine tarifliche Regelung, nach der ein Teilzeitbeschäftigter die gleiche Zahl Arbeitsstunden wie ein Vollzeitbeschäftigter leisten muss, um eine zusätzliche Vergütung zu erhalten, eine Diskriminierung darstellt, die nach dem Unionsrecht verboten ist. Das Bestehen identischer Schwellenwerte (Überschreitung der Vollzeittätigkeit) für die Auslösung einer zusätzlichen Vergütung bedeutet nach EuGH für Teilzeitbeschäftigte gemessen an ihrer persönlichen Gesamtarbeitszeit eine längere Arbeitszeit als für Vollzeitbeschäftigte. Teilzeitbeschäftigte werden damit in höherem Maß belastet und werden die Anspruchsvoraussetzungen für die zusätzliche Vergütung weitaus seltener erfüllen als ihre vollzeitbeschäftigten Kolleg*innen. Der EuGH urteilte daher, dass eine solche nationale Regelung zu einer schlechteren Behandlung der Teilzeitbeschäftigten führt, was gegen das Unionsrecht verstößt, es sei denn, diese Behandlung ist durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt. Das BAG hat dies in Folge zu prüfen.

Mit dem Urteil des EuGH findet hoffentlich eine Ungerechtigkeit ihr Ende, die seit ca. vierzig Jahren andauert und von der überwiegend Frauen betroffen waren. Der Kampf aktiver Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter scheint sich nach all den Jahren endlich zu lohnen.

FROHE WEIHNACHTEN UND EINEN GUTEN RUTSCH INS JAHR 2024

Ver.di wünscht euch und euren Familien ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2024. Erholt euch gut, denn in 2024 werden wir viel Kraft brauchen. In den ersten Monaten müssen wir versuchen, einen Lohn- und Gehaltsabschluss durchzusetzen, der die Reallohnverluste der letzten Jahre stoppt. Und im Herbst steht viel auf dem Spiel, wenn der Manteltarifvertrag der Druckindustrie zum 31. Oktober endet. Bekanntlich machen die Bedingungen des Manteltarifvertrages der Druckindustrie etwa 30 Prozent des Jahreseinkommens aus. Diese Bedingungen gilt es zu verteidigen.

Nr 9 – 29. August 2023

MANTELTARIFVERTRAG – NOCH 429 TAGE

Noch genau 429 Tage sind es bis zum 31. Oktober 2024. So lange läuft der Manteltarifvertrag der gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie und die Manteltarifverträge für die Angestellten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage noch. Mit dem Lohn- und Gehaltsabschluss vom 29. März 2022 konnte erreicht werden, dass der MTV Druckindustrie ohne inhaltliche Änderungen weiter gilt. Diese Verlängerung der tariflichen Absicherung von Arbeitszeit, Zuschlägen, Urlaub und vielen anderen Arbeitsbedingungen ist ein Erfolg der ver.di-Mitglieder. Dieser Erfolg kann nur verteidigt werden, wenn die Beschäftigten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage durch ihre ver.di-Mitgliedschaft den Arbeitgebern zeigen, dass sie bereit sind, ihre Tarifrechte auch zu verteidigen. Noch 428 Tage besteht für Nichtmitglieder die Möglichkeit, der Solidargemeinschaft der Gewerkschaftsmitglieder beizutreten und sich so die Rechte des Manteltarifvertrages auch über den 31. Oktober 2024 hinaus zu sichern – und für den Fall, dass der Arbeitgeber Tarifflucht begeht. Rechtsanspruch auf den MTV Druckindustrie sichern – Mitglied werden! https://mitgliedwerden.verdi.de.

BETRIEBSNACHRICHTEN – TARIFAUSTRITT ZUM 75. GEBURTSTAG

Das Unternehmen SDZ.Druck und Medien GmbH in Aalen mit seinen Tageszeitungen Schwäbische Post und Gmünder Tagespost wird zum 01. Januar 2024 die Mitgliedschaft in den Verlegerverbänden beenden: Das hat das Geschäftsführungs-Duo des Unternehmens, Dr. Constanze van Overdam und Bernd Sievers, den Beschäftigten in einem offenen Brief im Juni mitgeteilt. Weitere Informationen folgten Mitte Juli während Betriebsversammlungen. Betroffen von dem Austritt aus den Tarifbindungen mit dem VSZV/BDZV zum Jahresende 2023 sind nicht nur die insgesamt 65 Verlagsangestellten, Redakteurinnen, Redakteure und Volontäre der SDZ.Druck und Medien GmbH, sondern auch die 26 Verlagsangestellten des Tochterunternehmens MSO (Media Service Ostalb GmbH).

Selbstverständlich würden alle aktuellen tariflichen Bestandteile für die derzeitigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SDZ.Druck und Medien sowie der MSO auf dem Stand zum Jahresende 2023 „eingefroren“, sagten van Overdam und Sievers während den Betriebsversammlungen im Juli. Erstrebenswert sei jedoch aus ihrer Sicht, dass die betroffenen Beschäftigten im Jahr 2024 in das Tochterunternehmen SDZ Media GmbH wechseln.

Bevor van Overdam nach Aalen kam, war sie Verlagsgeschäftsführerin in der Funke Mediengruppe in Nordrhein-Westfalen. In einer ihrer ersten Umstrukturierungsmaßnahmen in Aalen gründete sie die tariflose SDZ Media GmbH mit nunmehr rund 20 Beschäftigten, bestehend unter anderem aus Beilagenredaktion, Marketing und Grafik. Van Overdam und Sievers werben nun dafür, SDZ Media solle das Unternehmen der Mediengruppe mit Zukunft werden. Gemeinsam sollten dort – neben der Herausgabe der beiden Tageszeitungen digital und Print – neue Geschäftsfelder entstehen. Für ihr Engagement „belohnt“ werden sollten die Beschäftigten dafür nicht nach Tarif, sondern etwa mit einer 40-Stunden-Woche sowie einem leistungsorientierten Entlohnungssystem.

Die Beschäftigten der SDZ.Druck und Medien GmbH hingegen verdeutlichten während der Betriebsversammlung ihren Unmut über diese Pläne und forderten stattdessen die Geschäftsführung auf, zum 01. Januar 2024 einen Haustarifvertrag abzuschließen.

Eigentümer der SDZ-Mediengruppe sind die Verleger Bernhard und Ulrich Theiss, die seither immer betont hatten, ein eigenständiges Familienunternehmen mit Tariftreue bleiben zu wollen. In diesem Jahr feiert das Unternehmen das 75-jährige Bestehen der Schwäbischen Post. Zur Geburtstagsfeier ist am 16. September ein Richtfest im sanierten künftigen Firmenstandort in der Aalener Innenstadt geplant, abends ein Mitarbeiterfest. „Wir wünschen uns zum 75. Geburtstag einen Haustarifvertrag“, betont Betriebsratsvorsitzende Cordula Weinke.

THEMA DES JAHRES: DAS ENDE DER ZEITUNGSDRUCKEREIEN

Die (Print-)Probleme sind bekannt: Auflagen sinken, Zeitungsumfänge schrumpfen, Papier- und Energiepreise sind gestiegen. Zur strukturellen Krise kam die Covid-19-Pandemie, die den Werbemarkt einbrechen ließ. Ein Anzeigenblatt nach dem anderen wurde eingestellt. Das verschlechterte die Auslastung der Tageszeitungsdruckereien zusätzlich. Zudem wird es schwieriger, gute Leute zu finden, die nachts bei Wind und Wetter Zeitungen zustellen. Für zwölf Euro Mindestlohn gibt es leichtere Jobs. Auch wäre es in vielen Druckerei an der  Zeit, die in die Jahre gekommenen Druckmaschinen zu ersetzen. Doch wer investiert schon 15 bis 20 Millionen Euro in eine Rotation? Und wenn dann die Aktualität auch keine Rolle mehr spielt, passiert das Unausweichliche: Zeitungsdruckereien werden geschlossen, der Druck der  Zeitungen wird fremdvergeben. Und es wird darauf hingewiesen, dass die Lösung aller Probleme das Digital-Abo ist. So passiert in Baden-Württemberg mit der Stuttgarter Zeitungsdruckerei PHD, mit der Druckerei in Esslingen und zuletzt in Waiblingen. Und in den vorhandenen Druckhäusern geht es darum, Kosten zu senken, billiger zu produzieren und sich der Tarifverträge zu entledigen. Die Beschäftigten, die also von Kündigungen verschont bleiben, werden damit bestraft, dass sie zu deutlich schlechteren Arbeitsbedingungen die Arbeit der entlassenen Kolleg*innen erledigen sollen. Kein Wunder wird der Ruf nach Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge immer lauter.

BETRIEBSNACHRICHTEN – DRUCKHAUS WAIBLINGEN SCHLIESST DRUCKEREI

1920 hat die Eigentümerfamilie Villinger das Unternehmen Druckhaus Waiblingen (Gründung 1839) übernommen. 103 Jahre später haben die Gesellschafter einen fürchterlichen Beschluss gefasst: Das Druckhaus Waiblingen schließt zum 30. November 2023. Alle ca. 90 von der Schließung betroffenen Mitarbeiter verlieren ihre Jobs und werden entlassen. Diese Hiobsbotschaft über den Gesellschafterbeschluss verkündete Geschäftsführer und Gesellschafter Hartmut Villinger in einer Mitarbeiterversammlung am 01. Juni 2023. Gründe für die Schließung seien ein hoher Investitionsbedarf der 1995 in Betrieb genommenen Druckmaschine, sinkende Abo-Zahlen der vier Tageszeitungen (ehemals 50.000 Exemplare) und die digitale Umwälzung der Druckbranche. Gemeinsam mit dem Betriebsrat wurden Verhandlungen zu einem Sozialplan und einer Transfergesellschaft aufgenommen und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen. Wo die Titel „Waiblinger Kreiszeitung“ (Auflage 10.009), „Schorndorfer Nachrichten“ (10.138), „Winnender Zeitung“ (5.275) und „Welzheimer Zeitung“ (2.163) zusammen mit „Mein Wochenblatt“ (Auflage 174.600 Exemplare) künftig gedruckt werden, ist mittlerweile geklärt: Hartmut Villinger, Vorsitzender des Verbands Druck und Medien Baden-Württemberg, lässt seine Zeitungstitel künftig in der tariflosen Druckerei Pressedruck Heilbronner Stimme fertigen. 

BETRIEBSNACHRICHTEN – HEILBRONNER STIMME GLIEDERT DRUCKEREI UND VERSAND AUS 

Druckerei und Versand der Heilbronner Stimme (der Teil der Druckindustrie, mit dem Verleger Tilmann Distelbarth Anfang 2022 in OT gewechselt ist) werden zum 01. November 2023 in die neu gegründete tariflose Gesellschaft Stimme Druck GmbH & Co. KG ausgelagert. Betroffen davon sind ca. 120 Beschäftigte. Gesellschafter ist neben der Heilbronner Stimme (85 Prozent) das Druckhaus Waiblingen von Hartmut Villinger mit 15 Prozent. In der Stimme Druck GmbH & Co. KG werden neben der Heilbronner Stimme (Gesamtauflage 58.000 Exemplare) die Zeitungs-Titel, die bisher im Druckhaus Waiblingen produziert worden sind, gedruckt. Der Druck-Vertrag läuft über 10 Jahre. Die Auslagerung von Druckerei und Versand der Heilbronner Stimme erfolgt per Teilbetriebsübergang. Momentan machen die Geschäftsführer Tilmann Distelbarth (Verleger) und Marc Becker den Versuch, den Beschäftigten vor dem Betriebsübergang Arbeitsverträge mit geänderten Arbeitsbedingungen anzubieten. Die Arbeitsverträge haben das Ziel, „die Kostenstruktur zu verbessern um wettbewerbsfähig zu sein“. Sie sollen dieselben Arbeitsbedingungen zum Inhalt haben, wie sie den künftigen Neueinstellungen angeboten werden. Ver.di hat den Beschäftigten empfohlen, die neuen Arbeitsverträge nicht zu unterschreiben, falls diese Verschlechterungen zu den bisherigen Arbeitsbedingungen enthalten sollten.

BETRIEBSNACHRICHTEN – WESTFALEN-BLATT SCHLIESST DRUCKZENTRUM

Für die Beschäftigten war es ein Schock: Am 4. Juli 2023 teilte die Geschäftsführung Betriebsrat und Belegschaft mit, dass bereits zum 31. Juli 2023 der Betrieb im Druckzentrum des Westfalen-Blattes in Bielefeld-Sennestadt eingestellt wird. Betroffen von der Betriebsschließung sind 54 Mitarbeiter*innen. Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan mit Abfindungszahlungen sind mittlerweile abgeschlossen, nachdem der Arbeitgeber zunächst für die Beschäftigten nur eine Transfergesellschaft vorgesehen hatte. Begründet wird die Schließung von der Geschäftsleitung damit, dass Verhandlungen über einen potentiellen neuen Druckauftrag gescheitert sind und das Druckzentrum daher nicht mehr ausreichend ausgelastet sei. Die Gesellschafter hätte sodann entschieden, den Druckauftrag für die Westfalen-Blatt-Titel zu entziehen.

BETRIEBSNACHRICHTEN – „AICHACHER ZEITUNG“ SCHLIESST ZEITUNGSDRUCKEREI

Die Mayer & Söhne Druck- und Mediengruppe wird ihre Druckerei in Aichach (Bayern) zum Jahresende 2023 weitgehend stilllegen. Rund 150 Beschäftigte, für die ein Sozialplan verhandelt wird, verlieren nach derzeitigem Stand ihren Arbeitsplatz. Die Aichacher Zeitung, deren Verlag sowie die Tochterverlage und -druckereien wird es aber auch in Zukunft geben, teilt das Unternehmen mit. Das Aichacher Familienunternehmen besteht seit 1862. Gedruckt wird im Coldset-Rollenoffset, im Bogenoffset- und Digitaldruck – mit Schwerpunkt bei Zeitungsprodukten. In den Jahren 2012 und 2013 war die Technik für die Coldset-Produktion und im Versandraum umfassend erneuert und ausgebaut worden. Das Unternehmen verlegt und druckt unter anderem die “Aichacher Zeitung”, die mit der Lokalausgabe der Augsburger Allgemeinen (“Aichacher Nachrichten”) im Wettbewerb steht. Größere Aufträge, mit denen die Druckkapazitäten in Aichach bisher ausgelastet worden waren, sind einem Bericht der Aichacher Nachrichten zufolge, in jüngster Vergangenheit weggefallen. Dazu gehört unter anderem die “Stadtzeitung”, ein Anzeigenblatt für den Wirtschaftsraum Augsburg, das Ende 2022 eingestellt wurde.

BETRIEBSNACHRICHTEN – MÜNCHNER MERKUR PLANT DRUCKHAUS-SCHLIESSUNG

Auf einer kurzfristig einberufenen Mitarbeiterversammlung präsentierte die Geschäftsleitung den Druckerinnen und Druckern ihre Pläne, das Druckhaus in der Dessauerstraße im Münchner Norden bis Herbst 2025 zu schließen. In der Druckerei werden seit 1993 täglich der Münchner Merkur, einige seiner Heimatzeitungen sowie die tz gedruckt. Die Druckerei gehört zur Ippen-Gruppe, die erst vor kurzem auch die Frankfurter Societäts-Druckerei geschlossen hat, in der seit Jahren die FAZ gedruckt wurde. Die Beschäftigten reagieren mit Unverständnis und Enttäuschung. Dazu Matthias Strauß, Betriebsratsvorsitzender und langjähriger Drucker in der Dessauerstraße: „Seit 2014 haben wir immer wieder verzichtet, um unsere Arbeitsplätze zu erhalten. Wir haben 12,5% weniger Lohn hingenommen, arbeiten 5 Stunden pro Woche länger als üblich, übernehmen die Arbeiten von Druckhelfern, die vor 3 Jahren rausgeworfen wurden und jetzt sollen auch wir auf der Straße landen. Na schönen Dank auch!“ ver.di wird mit dem Betriebsrat und seinen Mitgliedern über das weitere Vorgehen und den Widerstand gegen diese Schließungspläne beraten und empfiehlt allen betroffenen Beschäftigten, sich spätestens jetzt in der Gewerkschaft zu organisieren.

BETRIEBSNACHRICHTEN – SPRINGER SCHLIESST DRUCKEREI IN AHRENSBURG 

Rund 100 Mitarbeiter sind nach Angaben des Medienkonzerns von der Schließung betroffen. Der Standort bei Hamburg werde voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2024 geschlossen, teilte Axel Springer auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit. Der Medienkonzern begründet das Aus mit einer „nicht gegebenen wirtschaftlichen Perspektive“. Eine Besonderheit erschwert die Lage noch: Auch Bertelsmann betreibt in Ahrensburg eine Großdruckerei. Die Gütersloher wollen sie im kommenden Jahr schließen, doch die Springer-Druckerei ist bei der Energieversorgung von ihr abhängig. Der Aufbau einer eigenen Energieversorgung sei wegen der sinkenden Print-Auflagen aber nicht zukunftsfähig, so Springer. In Ahrensburg druckt der Medienkonzern Regional- und Teilauflagen seiner Titel „Bild“, „Bild am Sonntag“, „Welt“ und „Welt am Sonntag“. Zu den externen Kunden zählen die Funke Mediengruppe („Hamburger Abendblatt“) sowie die „Süddeutsche Zeitung“. Springer will Teilauflagen der eigenen Titel auf andere hauseigene Druckereien in Berlin-Spandau und Essen-Kettwig verteilen.

SERVICE: „meine ver.di“

„Meine ver.di“ ist die Online-Plattform für alle ver.di-Mitglieder. Künftig laufen hier unsere Online-Services zusammen. Auf „meine ver.di“ lassen sich Mitgliedsdaten bearbeiten, die Beitragsquittung und die Mitgliederbescheinigung runter laden und direkt ausdrucken, die Gruppenplattformen zur gemeinsamen Diskussion und zur Arbeit an Dokumenten erreichen und alle Informations-Abos verwalten. Auch ein digitaler Streikgeldantrag ist dort hinterlegt. Hier findet ihr alle Infos dazu gebündelt und könnt euch auch registrieren: meineverdi – ver.di

Nr. 8 – 12. April 2023

MANTELTARIFVERTRAG – NOCH 568 TAGE

Noch genau 568 Tage sind es bis zum 31. Oktober 2024. So lange läuft der Manteltarifvertrag der gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie und die Manteltarifverträge für die Angestellten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage noch. Mit dem Lohn- und Gehaltsabschluss vom 29. März 2022 konnte erreicht werden, dass der MTV Druckindustrie ohne inhaltliche Änderungen weiter gilt. Diese Verlängerung der tariflichen Absicherung von Arbeitszeit, Zuschlägen, Urlaub und vielen anderen Arbeitsbedingungen ist ein Erfolg der ver.di-Mitglieder. Dieser Erfolg kann nur verteidigt werden, wenn die Beschäftigten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage durch ihre ver.di-Mitgliedschaft den Arbeitgebern zeigen, dass sie bereit sind, ihre Tarifrechte auch zu verteidigen. Noch 567 Tage besteht für Nichtmitglieder die Möglichkeit, der Solidargemeinschaft der Gewerkschaftsmitglieder beizutreten und sich so die Rechte des Manteltarifvertrages auch über den 31. Oktober 2024 hinaus zu sichern – und für den Fall, dass der Arbeitgeber Tarifflucht begeht. Rechtsanspruch auf den MTV Druckindustrie sichern – Mitglied werden! https://mitgliedwerden.verdi.de.

MACH MIT – ONLINE-UMFRAGE ZUM MANTELTARIFVERTRAG DER DRUCKINDUSTRIE

Im Manteltarifvertrag für die Druckindustrie sind die maßgeblichen Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in den Druckbetrieben geregelt. Wir sprechen dabei unter anderem über Themen wie Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Zuschläge für Schicht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit, zusätzliches Urlaubsgeld und Jahresleistung. In den vergangenen Jahren stand der Manteltarifvertrag immer wieder im Mittelpunkt von Tarifkämpfen. Die Arbeitgeber forderten massive Verschlechterungen, die wir bisher jedoch erfolgreich abwehren konnten. Das ist wichtig, denn in der Druckindustrie ist mindestens ein Viertel des Jahreslohns der gewerblichen Arbeitnehmer*innen von den Regelungen im Manteltarifvertrag abhängig! Mit dem Tarifabschluss 2022 wurde der Manteltarifvertrag bis Ende Oktober 2024 wieder in Kraft gesetzt, danach steht nach heutigem Stand wieder alles zur Diskussion.

Rechtzeitig vor Beginn der nächsten Tarifrunde wollen wir euch zu eurem Tarifvertrag befragen: Was ist euch besonders wichtig? Was sollte unbedingt verbessert werden? Wofür seid ihr bereit zu kämpfen?

Nehmt euch ungefähr fünf Minuten Zeit und beantwortet die Fragen. Zur Online-Umfrage gelangt ihr über diesen Link: Online-Umfrage Manteltarifvertrag Druckindustrie (verdi.de). Bitte führt die Online-Umfrage bis 15. Mai 2023 durch. Ihr könnt auch mit dem Smartphone an der Umfrage teilnehmen. Unter https://druck.verdifb8bw.de findet ihr einen QR-Code, der euch direkt zur Umfrage führt.

DRUCKINDUSTRIE – ZUM 1. MAI 2023 GIBT ES 1,5 % MEHR LOHN UND GEHALT

Die zweite Stufe der Lohn- und Gehaltserhöhung aus dem Tarifabschluss der Druckindustrie vom 29. März 2022 tritt in Kraft: Nach 2,0 % zum 1. Mai 2022 gibt es nun zum 1. Mai 2023 weitere 1,5 Prozent mehr Lohn und Gehalt für die Beschäftigten der Druckindustrie. Das Lohnabkommen hat eine Laufzeit bis zum 29. Februar 2024. Zur Erinnerung: in dem Tarifabschluss ist es gelungen, den Manteltarifvertrag der Druckindustrie bis zum 31. Oktober 2024 wieder unverändert in Kraft zu setzen.

Es ist bitter: Die Preise steigen rasant – und die Lohnerhöhungen halten längst nicht annähernd Schritt. Die Folge ist, dass die Menschen immer weniger Geld in der Tasche haben. So schrumpften die Reallöhne im vergangenen Jahr im Schnitt um 4,7 Prozent. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung spricht von einem »historisch hohen Wert« – und sieht die Tarifpolitik in der Verantwortung, weitere Kaufkraftverluste der Beschäftigten möglichst zu vermeiden. Doch klar ist auch: Faire Tarifsteigerungen gibt es nicht geschenkt. Höhere Löhne müssen wir uns erkämpfen. In den aktuellen Tarifrunden kommt es darauf an, einen Ausgleich für die extrem hohe Inflation durchzusetzen. Im Interesse aller.

Die Tariflöhne steigen der vorläufigen Jahresbilanz des Instituts zufolge 2022 im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich 2,7 Prozent. Zugleich kletterten die Verbraucherpreise um 7,8 Prozent nach oben. „Die enorm gestiegene Inflation stellt die Tarifpolitik vor vollkommen neue Herausforderungen, auf die sie immer nur mit einer gewissen Zeitverzögerung reagieren kann“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten. Nach 2021 kam es 2022 bereits im zweiten Jahr hintereinander zu einem erheblichen Kaufkraftverlust bei den Tariflöhnen. Das WSI erwartet jedoch für das Jahr 2023 insgesamt deutlich höhere Tarifzuwächse. Darauf deuten eine Reihe aktueller Tarifabschlüsse hin. Schulten betont, die Tarifpolitik stehe in erster Linie vor der Aufgabe, weitere Kaufkraftverluste der Beschäftigten möglichst zu vermeiden: „Angesichts der drohenden Rezessionsgefahr geht es darum, durch angemessene Lohnsteigerungen die private Nachfrage aufrecht zu erhalten und damit die wirtschaftliche Entwicklung insgesamt zu stabilisieren.

BETRIEBSNACHRICHTEN – SCHLIESSUNG DES DRUCKSTANDORTES DER OSTSEE-ZEITUNG

Bei der „Ostsee-Zeitung“ (OZ) gab es umfangreiche Einsparpläne. Die Pläne sehen die Einstellung des „Ostsee-Anzeiger“, die Schließung des Druckstandortes, des Anzeigensatzes und der Bildbearbeitung vor. Die OZ (Auflage 96.000) wurde im ersten Quartal 2023 ins Berliner Format umgestellt und wird künftig beim „Nordkurier“ in Neubrandenburg gedruckt. Die Interessenvertretungen wurden von den Einsparplänen überrascht. Besonders empörend ist, dass ein tarifgebundener Betrieb geschlossen und die Aufträge an tariflose Firmen vergeben werden sollen. Die Ostsee-Zeitung hatte zuletzt ein Jahresergebnis von knapp neun Millionen Euro ausgewiesen. In intensiven Verhandlungen haben ver.di Nord und der Betriebsrat eine Einigung mit der OZ-Geschäftsleitung über einen Interessenausgleich sowie einen Sozialtarifvertrag/Sozialplan erreicht. Neben erhöhten Abfindungen sind zusätzliche Prämien für all diejenigen vorgesehen, die sich entscheiden ob sie einen Aufhebungsvertrag abschließen, zum 1. Mai 2023 in eine Transfergesellschaft wechseln oder das Angebot eines Altersteilzeitvertrages annehmen.

BETRIEBSNACHRICHTEN – ZAK: DER SKURILLE ZEITUNGSZOFF

Schwäbisch Media und die Neue Pressegesellschaft aus Ulm treten jetzt mit ihren Blättern im Zollernalbkreis in Baden-Württemberg gegeneinander an. Zugegeben: Auf den ersten Blick wirkt es schon reichlich skurril, was sich Anfang des Jahres im Zollernalbkreis abgespielt hat. Denn plötzlich erschienen zwei Zeitungen von zwei konkurrierenden Verlagen unter demselben Namen: „Zollern-Alb Kurier“. Und um die Verwirrung noch größer zu machen: Der „Zollern-Alb Kurier“ der Neuen Pressegesellschaft (u. a. „Südwest Presse“) aus Ulm, der aufgrund einer einstweiligen Verfügung umbenannt werden musste, ist eine Neugründung und tritt gegen den Platzhirsch „Zollern-Alb Kurier“ an, den Schwäbisch Media (u. a. „Schwäbische Zeitung“) gerade erst gekauft hat.

Bisher erschien der „Zollern-Alb Kurier“ im Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel. Das Unternehmen erwirtschaftete im Jahr 2020 einen Umsatz von rund 8 Millionen Euro. Die Erlöse waren in den vergangenen Jahren stabil, die Ergebnisse allerdings pendelten an der Nulllinie. Eigentlich galt die „Südwest Presse“ in Ulm als natürlicher Partner des Druck- und Verlagshauses Hermann Daniel. Denn der „Zollern-Alb Kurier“ (verkaufte Auflage: 18.654) bezog bereits den Mantel aus Ulm und hatte den Mini-Titel „Schmiecha-Zeitung“ von der Neuen Pressegesellschaft gepachtet. Zum Zug kam allerdings Schwäbisch Media. Geschäftsführer Lutz Schumacher verfügt über gute Verbindungen zum Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel in Balingen: Der geschäftsführende Gesellschafter dort, Daniel Welte, arbeitete früher für Schwäbisch Media. Der Kaufpreis soll knapp im zweistelligen Millionenbereich gelegen haben. Den hätte wohl auch die Neue Pressegesellschaft (NPG) aus Ulm auf den Tisch gelegt. Dass die „Südwest Presse“ den „Zollern-Alb Kurier“ nicht übernehmen konnte, hatte letztlich kartellrechtliche Gründe. Der Grund: Der Wettbewerber des „Zollern-Alb Kuriers“ ist der „Schwarzwälder Bote“, der zur Südwestdeutschen Medienholding (SWMH) zählt. Die SWMH wiederum ist an der NPG in Ulm beteiligt. Und die NPG hält ihrerseits Anteile an der SWMH. Das Kartellamt kam also zum Schluss, dass die gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen den Wettbewerb eingeschränkt hätten. Schwäbisch Media dagegen hatte schon seit August eine Freigabe für den möglichen Deal in der Hand.

Hintergrund für diesen Streit ist nicht die große Kosten-Belastung der Zeitungsverlage (Holger Paesler, Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger VSZV). Ulrich Becker, Chefredakteur der „Südwest Presse“, erklärt den Schritt so: „Es war vor allem eine strategische Entscheidung. Der Zollernalbkreis ist für uns ein überaus wichtiges Gebiet: Hier sind wir in Hechingen mit der ,Hohenzollerische Zeitung‘ präsent, als Mantelpartner des ,Zollern-Alb Kurier‘ waren wir 50 Jahre lang in Balingen und Albstadt vertreten. Dieses Gebiet einfach einem Konkurrenten zu überlassen, wäre fahrlässig und eine Bedrohung für die Standorte in der Umgebung. Unser Ziel ist es, mit unseren Ausgaben die größte Zeitung für den gesamten Zollernalbkreis zu werden.“ Hier liegt der Knackpunkt: Die „Südwest Presse“ möchte wohl verhindern, dass Schwäbisch Media einen Brückenkopf in Gebiete bekommt, die sie als ihre Einflusssphäre betrachtet.

ZEITZEUGEN – DER FAST VERGESSENE ZEITUNGSSTREIK

1952 erschienen zwei Tage lang keine Tageszeitungen. Die IG Druck und Papier hatte damit den wirksamsten Beitrag in der Kampagne gegen das neue Betriebsverfassungsgesetz der Bundesregierung geleistet. Unfreiwillig wurde der Zeitungsstreik vor 70 Jahren allerdings zum Ausgangspunkt für eine Rechtsprechung, die Gewerkschaften in Deutschland heute noch den politischen Streik untersagen will. Zum Artikel in ver.di DRUCK+PAPIER: http://verdi-drupa.de/2022/05/29/der-fast-vergessene-Zeitungsstreik/

SERVICE: „meine ver.di“

„Meine ver.di“ ist die Online-Plattform für alle ver.di-Mitglieder. Künftig laufen hier unsere Online-Services zusammen. Auf „meine ver.di“ lassen sich Mitgliedsdaten bearbeiten, die Beitragsquittung und die Mitgliederbescheinigung runter laden und direkt ausdrucken, die Gruppenplattformen zur gemeinsamen Diskussion und zur Arbeit an Dokumenten erreichen und alle Informations-Abos verwalten. Auch ein digitaler Streikgeldantrag ist dort hinterlegt. Hier findet ihr alle Infos dazu gebündelt und könnt euch auch registrieren: meineverdi – ver.di

Nr. 7 – 20. Januar 2023

MANTELTARIFVERTRAG – NOCH 650 TAGE

Noch genau 650 Tage sind es bis zum 31. Oktober 2024. So lange läuft der Manteltarifvertrag der gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie und die Manteltarifverträge für die Angestellten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage noch. Mit dem Lohn- und Gehaltsabschluss vom 29. März 2022 konnte erreicht werden, dass der MTV Druckindustrie ohne inhaltliche Änderungen weiter gilt. Diese Verlängerung der tariflichen Absicherung von Arbeitszeit, Zuschlägen, Urlaub und vielen anderen Arbeitsbedingungen ist ein Erfolg der ver.di-Mitglieder. Dieser Erfolg kann nur verteidigt werden, wenn die Beschäftigten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage durch ihre ver.di-Mitgliedschaft den Arbeitgebern zeigen, dass sie bereit sind, ihre Tarifrechte auch zu verteidigen. Noch 649 Tage besteht für Nichtmitglieder die Möglichkeit, der Solidargemeinschaft der Gewerkschaftsmitglieder beizutreten und sich so die Rechte des Manteltarifvertrages auch über den 31. Oktober 2024 hinaus zu sichern – und für den Fall, dass der Arbeitgeber Tarifflucht begeht. Rechtsanspruch auf den MTV Druckindustrie sichern – Mitglied werden! https://mitgliedwerden.verdi.de.

VERHANDLUNGEN ÜBER BESETZUNGSREGELUNGEN BLEIBEN ERGEBNISLOS

Der Tarifabschluss vom 29. März 2022 beinhaltet auch die Verhandlungsverpflichtung, dass „ver.di zeitnah mit dem bvdm Verhandlungen darüber aufnimmt, die Regelungen zur Maschinenbesetzung an die betrieblichen Gegebenheiten heranzuführen und die Verhandlungen bis zum Ende des Jahres 2022 zum Abschluss zu bringen“. Mindestens vier Gesprächstermine haben zwischen den Tarifvertragsparteien zum Thema Besetzungsregelungen stattgefunden. Für ver.di ist klar, dass abweichende Regelungen zu Besetzungsregeln nur über Firmentarifverträge denkbar sind (mit Gegenleistung Beschäftigungssicherung). Eine Idee von ver.di ist dabei, auf Bundesebene ein Rahmentarifvertrag mit Mindestregelungen als Vorlage für Firmentarifverträge abzuschließen. Die Arbeitgebervertreter hatten es in den Verhandlungsrunden eher darauf abgesehen, den Facharbeiterschutz abzuschaffen. Die Gespräche blieben daher ergebnislos.

NEUREGELUNG ZUM 01. 01. 2023 – ELEKTRONISCHE ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNG

Zum 1. Januar 2023 werden einige Papierbelege, mit denen Beschäftigte ihre Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber nachgewiesen haben, durch einen digitalen Meldeprozess abgelöst. Werden Beschäftigte arbeitsunfähig geschrieben, erhalten sie ab dem 1. Januar 2023 nur noch eine Bescheinigung über den Arbeitsunfähigkeitszeitraum inkl. der Diagnose für ihre eigenen Unterlagen. Der Papierbeleg für den Arbeitgeber entfällt. Die Arztpraxen übermitteln die AU-Bescheinigung an die Krankenkassen – dort können die Daten vom Arbeitgeber abgerufen werden. Daher ist zu beachten: Beschäftigte müssen sich weiterhin unverzüglich arbeitsunfähig melden (telefonisch, per Mail) und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mittteilen.

OT-BETRIEBE – PRESSEDRUCK HEILBRONNER STIMME

Am 17. März 2022 hat Verleger Tilmann Distelbarth ver.di darüber informiert, dass er mit dem Druckhaus der Heilbronner Stimme (135 Beschäftigte der Druckindustrie) einen „Blitzwechsel“ in die OT-Mitgliedschaft vorgenommen hat. Umgehend wurde er von ver.di zu Firmentarifverhandlungen über einen Anerkennungstarifvertrag aufgefordert, die Distelbarth drei Tage später mit der Begründung ablehnte: „Der Wechsel in eine OT-Mitgliedschaft ist ein legitimer Schritt eines Unternehmens.“ Da hat er Recht, der Verleger. Aber es ist eben auch ein legitimer Schritt der Beschäftigten, sich dagegen zur Wehr zu setzen – auch mit Streiks, wenn sie die Konsequenzen des Handelns von GF Distelbarth (mittel- und langfristige Verschlechterung der Arbeitsbedingungen) nicht widerspruchslos hinnehmen wollen. Gestreikt haben die Beschäftigten – zuletzt am 02. und 03. Juni 2022 (siehe auch https://druck.verdifb8bw.de ). Streikziel war und ist, dass Verleger Distelbarth sich an den Verhandlungstisch setzt, um mit ver.di über die Situation und mögliche Lösungen zu beraten. Leider ist dieser Schritt bisher nicht gelungen. Ver.di hat sich zwischenzeitlich ein rechtliches Gutachten eingeholt, dass bestätigt, dass die Bedingungen des Manteltarifvertrages der Druckindustrie bis zum 31. Oktober 2024 uneingeschränkt weitergelten.

Anders ist es beim Lohn: Die nächste Lohnerhöhung erfolgt zum 01. Mai 2023. Bleibt abzuwarten, ob Distelbarth die vereinbarten 1,5 Prozent mehr Lohn und Gehalt weitergibt. Falls nicht, wird ver.di ihn dazu auffordern. Dann steht das Versprechen von Geschäftsführer Marc Becker vom 01. Juni 2022 auf dem Prüfstand. Dieser sagte im Vorfeld der Warnstreiks zu Beschäftigten im Druckhaus: „Ich verspreche Ihnen, für Sie ändert sich nichts“.

BETRIEBSNACHRICHTEN – RÖHM TYPOFACTORY MARKETING WURDE GESCHLOSSEN

Die Röhm Typofactory Marketing (RTM) in Sindelfingen wurde zum 30. September 2022 geschlossen. Das zur Röhm-Gruppe gehörende Unternehmen hat bis zuletzt Akzidenzprodukte akquiriert und selber gedruckt. Im Februar 2022 sind die betriebsbedingten Kündigungen an die insgesamt 13 langjährig Beschäftigten ausgesprochen werden. Diese Entscheidung zur Schließung haben die Gesellschafter offensichtlich bereits im November 2021 getroffen.

Zum 1. Januar 2022 hat die Röhm GmbH & Co. KG ihre Gesellschaftsanteile an der Torgauer Verlagsgesellschaft an die Leipziger Volkszeitung verkauft. Zum 1. Februar 2022 wurde die Buchhandlung Röhm im Leo-Center an die Thalia Bücher GmbH verkauft. Bereits im November 2021 hat sich Röhm-Medien von den Anteilen an der Soccer-Arena Sindelfingen getrennt, dafür aber Anteile an der Quick Logistics und damit auch an der BWPOST Böblingen übernommen. Weiter im Besitz der Röhm-Gruppe sind auch die Unternehmen Röhm Verlag&Medien (Sindelfinger Zeitung), Röhm Medien Service (RMS; Druckvorstufe Zeitungsherstellung) und Z-Druck (Druckerei der Sindelfinger Zeitung und des Gäubote Herrenberg).

BETRIEBSNACHRICHTEN – AUSGEDRUCKT! ZEITUNGSDRUCKEREIEN IN ESSLINGEN UND STUTTGART SCHLIESSEN! 

Nacht für Nacht, wenn andere schlafen, stehen sie an „ihrer“ Druckmaschine, um die aktuellen Ausgaben der „Stuttgarter Zeitung“, „Stuttgarter Nachrichten“, „Kreiszeitung Böblinger Bote“ und zuletzt auch der „Eßlinger Zeitung“, „Cannstatter Zeitung“ und anderer Umlandausgaben zu drucken: die Beschäftigten der Pressehaus Stuttgart Druck GmbH und die Beschäftigten der Weiterverarbeitung (PHV Service GmbH). Zum 31. März 2023 hat es sich allerdings ausgedruckt: Vor den Sommerferien wurde den 258 Beschäftigten der Zeitungsdruckereien in Stuttgart-Möhringen und von Bechtle Verlag&Druck in Esslingen a. N. mitgeteilt, dass beide Druckstandorte geschlossen und damit allen Beschäftigten gekündigt werden, eine Sozialauswahl findet nicht statt. Aus Sicht des Konzerns SWMH sind die Druckhäuser zu groß, zu alt, zu teuer, und damit sei „ein Abbau von Arbeitsplätzen unabdingbar“. Die strategische Konzernausrichtung „weg vom gedruckten Papier und hin zum Digital-Abo“ tut ihr Übriges. Zur „Beruhigung“ hat die Konzerngeschäftsführung noch mitgeteilt, dass 55 Festangestellten und ungefähr 100 Aushilfen ein Platz in einer neuen Gesellschaft angeboten werde. Sie heißt MHS Print GmbH und ist eine Tochter der Stuttgarter Zeitung Verlagsgesellschaft, die wiederum eine Tochter der SWMH ist. Die Realität dort sieht so aus: die MHS Print ist natürlich tariflos, Gekündigte können sich dort neu bewerben, erhalten aber für die gleiche Arbeit künftig bis zu 30 Prozent weniger Lohn. Die neue Druckerei mit einer 20 Millionen Euro teuren neuen Anlage soll auf dem Esslinger Gelände errichtet werden und am 1. April 2023 (kein Scherz!) an den Start gehen. Mehr Informationen unter www.sverdimh.de

ER IST DANN MAL WEG – SIEGFRIED HEIM SAGT TSCHÜSS

Siegfried Heim, bis Ende 2021 Leiter des Landesfachbereichs Medien, Kunst und Industrie, und ab Januar 2022 ver.di-Landeskoordinator für Medien und Kultur im neuen Fachbereich A in Baden-Württemberg ist seit Jahresbeginn im (Vor-)Ruhestand. Der gelernte Journalist und ehemalige Betriebsrat der Ulmer „Südwest Presse“ war Ende 2009 als Tarifsekretär für die Druckindustrie und die Papierverarbeitung beim ver.di-Bundesvorstand in Berlin angestellt worden, und wechselte im Januar 2015 in den ver.di-Landesbezirk nach Stuttgart. Schon damals hatte er angekündigt, dass „nach acht Jahren Schluss“ sein werde. Bis ein*e Nachfolger*in für seine Aufgaben gefunden ist, steht er dem Fachbereich A im Land noch beratend zur Seite. Er bedankt sich bei allen ehrenamtlich engagierten Kolleg*innen mit denen er in den 13 Jahren seiner Hauptamtlichkeit zusammen gearbeitet hat für eine „gute gemeinsame Zeit“ und schließt in diesen Dank auch das Gewerkschaftssekretärsteam ein, das im „Ländle“ die Betriebe der Druckindustrie und der Zeitungsverlage sowie die Fachgruppe Druck, Verlage, Papier, Industrie hauptamtlich unterstützt.

SERVICE: „meine ver.di“

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Nr. 6 – 07. März 2022

MANTELTARIFVERTRAG – NOCH 54 TAGE

Noch genau 54 Tage sind es bis zum 30. April 2022. So lange läuft der Manteltarifvertrag der gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie und die Manteltarifverträge für die Angestellten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage noch. Mit dem Corona-Tarifvertrag konnte diese Laufzeit erreicht werden, die ein Jahr länger ist, als mit dem Lohntarif-Abschluss von 2019 vereinbart. Diese Verlängerung der tariflichen Absicherung von Arbeitszeit, Zuschlägen, Urlaub und vielen anderen Arbeitsbedingungen ist ein Erfolg der ver.di-Mitglieder. Dieser Erfolg kann nur verteidigt werden, wenn die Beschäftigten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage durch ihre ver.di-Mitgliedschaft den Arbeitgebern zeigen, dass sie bereit sind, ihre Tarifrechte auch zu verteidigen. Noch 54 Tage besteht für Nichtmitglieder die Möglichkeit, der Solidargemeinschaft der Gewerkschaftsmitglieder beizutreten und sich so die Rechte des Manteltarifvertrages auch über den 30. April nächsten Jahres hinaus zu sichern – und für den Fall, dass der Arbeitgeber Tarifflucht begeht. https://mitgliedwerden.verdi.de .

Mit dem Tarifabschluss am 03. Mai 2019 ist der Manteltarifvertrag (MTV) der Druckindustrie bis zum 30. April 2021 wieder unverändert in Kraft gesetzt worden. Mit dem Tarifabschluss vom 18. Mai 2020 wurde der MTV Druckindustrie um ein Jahr bis zum 30. April 2022 verlängert. Die Tarifabschlüsse beinhalten, dass während der Laufzeit ergebnisoffen Verhandlungen zum Manteltarifvertrag zwischen ver.di und dem bvdm geführt werden. 

VERHANDLUNGEN ÜBER MANTELTARIF VOM BVDM ALS GESCHEITERT ERKLÄRT

Insgesamt sieben Verhandlungstermine haben zwischen ver.di und dem Bundesverband Druck und Medien (bvdm) zur Reform des Manteltarifvertrages der Druckindustrie stattgefunden. Die vereinbarten Gesprächstermine am 30./31. August 2021 haben die Arbeitgeber abgesagt und die Gespräche aus ihrer Sicht für gescheitert erklärt. Grund war die mangelnde Bereitschaft von ver.di, weiter über einen „Zukunfts-Tarifvertrag“ zu reden, der im Wesentlichen die Kürzung der Jahresleistung und des zusätzlichen Urlaubsgeldes, den Wegfall der Antrittsgebühren und die Kürzung der Nacht-, Sonntags- und Überstunden-Zuschläge vorsieht. Ver.di geht aktuell nicht davon aus, dass weitere Gespräche zum Manteltarifvertrag der Druckindustrie stattfinden.

Bei der im Herbst 2021 durchgeführten Beschäftigtenbefragung gab es eine klare Haltung zum MTV Druckindustrie, der bekanntlich am 30. April 2022 ohne Kündigung endet: 94 Prozent der Rückmeldungen aus Betrieben in Baden-Württemberg erklärten, dass der Abschluss eines neuen Manteltarifvertrages auf Bundesebene „wichtig“ bzw. „sehr wichtig“ sei. Und 80 Prozent der Teilnehmer erklärten die Bereitschaft, die Forderungen von ver.di notfalls mit einem Arbeitskampf durchzusetzen. Und für den Fall, dass der bvdm mit ver.di nicht verhandeln will, werden wir Gespräche mit den regionalen Arbeitgeberverbänden aufnehmen. Die regionale Tarifkommission für Baden-Württemberg wurde am 8. Dezember 2021 bestätigt.

VER.DI FORDERT 5 % MEHR LOHN UND GEHALT

Am 15. November 2021 hat die bundesweite Tarifkommission (TK) der Druckindustrie in Kassel beschlossen, das Lohnabkommen der Druckindustrie zum 31. Januar 2022 zu kündigen. Gleichzeitig wurden die Gehaltstarifverträge für die Angestellten der Druckindustrie und die Angestellten in Zeitungsverlagen gekündigt. Und: die TK hat eine Lohnforderung von 5 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten beschlossen. Am 14. und 21. Februar 2022 haben ersten beiden Verhandlungsrunden zwischen dem Bundesverband Druck und Medien (bvdm) und ver.di stattgefunden. Der bvdm hat viel Zeit und Energie darauf verschwendet, zu erklären, dass die Jahre 2019 bis 2021 schwierige Jahre für die Druckindustrie waren. Daraus leitete der bvdm ab, dass „die Spielräume für Lohnerhöhungen sehr gering sind“.  

ver.di begründete die Forderung nach 5 Prozent mehr Lohn und Gehalt mit der hohen Inflationsrate (Jahresdurchschnitt 2021 3,1 Prozent) und den stark angestiegenen Energie- und Lebensmittel-Preisen. Zudem wolle man dafür sorgen, dass die Beschäftigten der Druckindustrie nicht von der allgemeinen Lohnentwicklung abgehängt werden. Am Ende der 2. Verhandlung bot der bvdm eine Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro in Form einer Corona-Prämie für die Laufzeit von 12 Monaten an. Die ver.di-Verhandlungskommission bewertete das Angebot als unzureichend und forderte den bvdm auf, es nachzubessern. Dazu gab es auf Arbeitgeberseite keine Bereitschaft. Die nächsten Verhandlungen finden am 28. März 2022 in Berlin statt. Diese werden vermutlich mit den ersten Warnstreiks aus der Branche begleitet. Informationen zu den Tarifverhandlungen findest du unter https://druck.verdifb8bw.de

OT-BETRIEBE ZU LOHNVERHANDLUNGEN AUFGEFORDERT

Im Rahmen der bundesweiten Druck-Tarifrunde hat ver.di auch Unternehmen zu Lohnverhandlungen aufgefordert, die „ohne Tarifbindung“ (OT) sind. Denn rechtlich beziehen sich Tarifverhandlungen zunächst nur auf die Unternehmen, die in einem Arbeitgeberverband Vollmitglied sind. In der Druckindustrie haben in den letzten 20 Jahren aber sehr viele Unternehmen Tarifflucht begangen, um ihren Beschäftigten längere Arbeitszeiten abzupressen, um ihnen Weihnachts- und Urlaubsgeld streichen zu können, und um ihnen weniger Zuschläge zahlen zu müssen. In den Arbeitgeberverbänden der Druckindustrie bestimmen diese OT-Mitglieder im Hintergrund die Tarifpolitik mit und nehmen so auch Einfluss auf die Flächentarifverhandlungen. Deshalb ist es nur konsequent, solche Unternehmen zu Haustarifverhandlungen über eine Lohnerhöhung aufzufordern.
Neben Betrieben in Bayern und Nordrhein-Westfalen hat ver.di auch in Baden-Württemberg einige solche tarifflüchtigen Betriebe zu Verhandlungen über eine Lohn- und Gehaltssteigerung von 5 Prozent aufgefordert. Im Einzelnen wurden angeschrieben das Badische Druckhaus (Baden-Baden), die Druckerei Konstanz, der Mannheimer Morgen, die Pressehaus Stuttgart Infotechnik GmbH, das Druckzentrum Neckar-Alb (Reutlingen) und das Druckhaus Ulm-Oberschwaben. Bislang hat davon nur das letzte Unternehmen die Aufnahme von Gesprächen zugesagt. Alle anderen angeschriebenen Druckereien lehnen Verhandlungen entweder ausdrücklich ab oder haben die Aufforderung noch nicht konkret beantwortet. ver.di hat deshalb gleichzeitig die Gewerkschaftsmitglieder in diesen Unternehmen informiert. Denn diese sind es, die nun entscheiden müssen, ob sie die ver.di-Forderung nach 5% mehr Lohn und Gehalt aktiv unterstützen.

ERNEUT ENTTÄUSCHENDER TARIFABSCHLUSS FÜR REDAKTEUR*INNEN AN TAGESZEITUNGEN

Aus Sicht der dju in ver.di ist das Tarifergebnis enttäuschend. Doch nachdem der DJV die gemeinsame Verhandlungslinie verlassen und das Ergebnis hingenommen hat, war einfach nicht mehr zu erreichen. Das mag sicherlich auch dem Umstand geschuldet sein, dass insgesamt fünf (!) Verhandlungsrunden ohne begleitende (Warn-) Streikaktionen stattgefunden haben. Der ab dem 22. Februar 2022 geltende Tarifabschluss sieht folgendes vor:

  • eine Laufzeit vom 1. Januar 2022 bis 30. April 2024, 28 Monate.
  • Erste Tariferhöhung ab 1. September 2022 um 1,5 Prozent und Erhöhung um 100 Euro monatlich für Volontärinnen, danach eine
  • Zweite Tariferhöhung um 2,0 Prozent ab 1. Juni 2023 bis Ende der Laufzeit.
  • Abweichend werden die ersten beiden Gehaltsstufen der Tarifgruppe 3 ab dem 1. März 2022 um 1,7 (3.-7. Berufsjahr) und 2,2 Prozent (8.-12. Berufsjahr) erhöht. Damit sollen die Abstände zu den Gehältern in der Tarifgruppe 2b hergestellt werden, die bisher teilweise unterschritten wurden.
  • Für alle Redakteur*innen und Volontär*innen, die bereits im Januar 2022 beschäftigt waren, wird im März eine Corona-Prämie von 500 Euro ausgezahlt. Für arbeitnehmerähnliche Freie wird eine Einmalzahlung von einem Viertel des bei einem Verlag erzielten Durchschnittshonorars aus der Zeit von September 2021 bis Februar 2022 gezahlt.
  • Der Tarifvertrag regelt die zweimalige Möglichkeit pro Jahr für alle Redakteur*innen, auf die Hälfte eines Monatsgehalts zu verzichten und dafür bis zu 11 Tage (unbezahlte) Freizeit nehmen zu können.

BETRIEBSNACHRICHTEN – REIFF ZEITUNGSDRUCK GMBH NIMMT EINE DER MODERNSTEN DRUCKMASCHINEN IN BETRIEB

Als führender Zeitungsverlag im mittelbadischen Raum, blickt Reiff Medien („Offenburger Tageblatt“, „Achern-Rench-Zeitung“, „Kehler Zeitung“, „Lahrer Anzeiger“ und die „Kinzigtalausgabe des Offenburger Tageblattes“) auf eine über 200jährige Geschichte zurück. Am Standort Offenburg, dem Tor zum Schwarzwald, verlassen jede Woche mehr als zwei Millionen Zeitungen, Broschüren, Werbebeilagen und Katalogs das Haus. Die “Reiff-Zeitungsdruck GmbH“ hat jüngst eine komplett neue Druckmaschine in Betrieb genommen – nach eigenen Angaben eine der modernsten Deutschlands.

Mit der neuen Zeitungsdruckmaschine manroland GOSS „stehen nachhaltige Ziele, wie die Sicherung der Arbeitsplätze, die Beibehaltung unserer Unabhängigkeit sowie der verantwortliche Umgang mit unseren Ressourcen im Vordergrund. Wir sparen mit der neuen Maschine trotz 30 Prozent höherer Geschwindigkeit rund 18 Prozent Energie und senken den Papierausschuss um die Hälfte“, berichtet der geschäftsführende Gesellschafter Rouven Reiff. Ein Roboter spannt automatisch die Druckplatten ein. Und ein weiterer Roboter kommt in der Weiterverarbeitung zum Einsatz. Dieser  kann in 15,5 Stunden Zeitungspakete mit einem Gesamtgewicht von 4,5 Tonnen verarbeiten.

BETRIEBSNACHRICHTEN – NEUAUFSTELLUNG IN DER ZEITUNGSGRUPPE STUTTGART (SWMH)

Herbert Dachs, Geschäftsführer der Südwestdeutschen Medienholding (SWMH), ließ jüngst verlauten: „Ziel der Medienhaus-Strategie, die das Unternehmen 2019 entwickelt hat, ist, den digitalen Umsatzanteil des Unternehmens zu erhöhen, um perspektivisch zurückgehende Werbeerlöse und sinkende Auflagenzahlen im Bereich der gedruckten Zeitungen zu kompensieren und das Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen“. Mittlerweile wurden im Rahmen der regionalen Medienhaus-Strategie 1.0 über 100 Beschäftigte abgebaut bei einem Einsparvolumen von über 8 Millionen Euro. Nun folgt die Medienhaus-Strategie 2.0. Die SWMH nennt die geplanten Maßnahmen eine „Neuausrichtung der redaktionelle und gesellschaftsrechtlichen Strukturen der Zeitungsgruppe Stuttgart“. Dabei geht es aus SWMH-Sicht um die „Beseitigung von Doppelstrukturen, um bei gleichbleibend hoher journalistischer Qualität Kosten zu senken“. Verbunden mit der Reorganisation ist ein geplanter Personalabbau von bis zu 55 Stellen mit einem Einspar-Volumen von bis zu 6,8 Millionen Euro in der gesamten Gruppe. Und: aus „Gründen der Tarifvermeidung“ gehen Redakteure, Redaktionstechniker und Mediengestalter in die tariflose Medienholding Süd GmbH über. Damit, so die Geschäftsführung, könne man Lohnkosten um etwa 25 Prozent senken.

Kurz vor Weihnachten 2021 verkündete die SWMH-Geschäftsführung: „Das Jahr 2021 war für die SWMH-Gruppe erfolgreich. Wir erwarten für dieses Jahr insgesamt ein sehr solides wirtschaftliches Ergebnis. Auch ist absehbar, dass wir die wichtigsten Ziele unserer Strategie „SWMH 2022“ spätestens im kommenden Jahr erreichen werden. Der Kurs unserer Unternehmens-Strategie ist also richtig“. Und nun plötzlich zwingen schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen und steigende Papierpreise zu diesen einschneidenden Maßnahmen? Oder ist es doch eher die Gier der Gesellschafter, endlich Dividenden sehen zu wollen? Mehr Informationen unter www.sverdimh.de

SERVICE: „meine ver.di“

„Meine ver.di“ ist die Online-Plattform für alle ver.di-Mitglieder. Künftig laufen hier unsere Online-Services zusammen. Auf „meine ver.di“ lassen sich Mitgliedsdaten bearbeiten, die Beitragsquittung und die Mitgliederbescheinigung runter laden und direkt ausdrucken, die Gruppenplattformen zur gemeinsamen Diskussion und zur Arbeit an Dokumenten erreichen und alle Informations-Abos verwalten. Hier findet ihr alle Infos dazu gebündelt und könnt euch auch registrieren: meineverdi – ver.di

Nr. 5 – 05. Januar 2022

MANTELTARIFVERTRAG – NOCH 115 TAGE

Noch genau 115 Tage sind es bis zum 30. April 2022. So lange läuft der Manteltarifvertrag der gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie und die Manteltarifverträge für die Angestellten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage noch. Mit dem Corona-Tarifvertrag konnte diese Laufzeit erreicht werden, die ein Jahr länger ist, als mit dem Lohntarif-Abschluss von 2019 vereinbart. Diese Verlängerung der tariflichen Absicherung von Arbeitszeit, Zuschlägen, Urlaub und vielen anderen Arbeitsbedingungen ist ein Erfolg der ver.di-Mitglieder. Dieser Erfolg kann nur verteidigt werden, wenn die Beschäftigten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage durch ihre ver.di-Mitgliedschaft den Arbeitgebern zeigen, dass sie bereit sind, ihre Tarifrechte auch zu verteidigen. Noch 115 Tage besteht für Nichtmitglieder die Möglichkeit, der Solidargemeinschaft der Gewerkschaftsmitglieder beizutreten und sich so die Rechte des Manteltarifvertrages auch über den 30. April nächsten Jahres hinaus zu sichern – und für den Fall, dass der Arbeitgeber Tarifflucht begeht. https://mitgliedwerden.verdi.de .

Mit dem Tarifabschluss am 03. Mai 2019 ist der Manteltarifvertrag (MTV) der Druckindustrie bis zum 30. April 2021 wieder unverändert in Kraft gesetzt worden. Mit dem Tarifabschluss vom 18. Mai 2020 wurde der MTV Druckindustrie um ein Jahr bis zum 30. April 2022 verlängert. Die Tarifabschlüsse beinhalten, dass während der Laufzeit ergebnisoffen Verhandlungen zum Manteltarifvertrag zwischen ver.di und dem bvdm geführt werden. 

VERHANDLUNGEN ÜBER MANTELTARIF VOM BVDM ALS GESCHEITERT ERKLÄRT

Insgesamt sieben Verhandlungstermine haben zwischen ver.di und dem Bundesverband Druck und Medien (bvdm) zur Reform des Manteltarifvertrages der Druckindustrie stattgefunden. Zur Erinnerung: Im September 2020 hatte ver.di Eckpunkte für einen neuen Manteltarifvertrag vorgelegt. Im Mittelpunkt standen dabei unter anderem die Allgemeinverbindlichkeit tariflicher Regelungen und Regelungen zu den Themen Altersteilzeit, Altersvorsorge sowie Altersfreischichten.

Die vereinbarten Gesprächstermine am 30./31. August 2021 haben die Arbeitgeber abgesagt und die Gespräche aus ihrer Sicht für gescheitert erklärt. Grund war die mangelnde Bereitschaft von ver.di, weiter über einen „Zukunfts-Tarifvertrag“ zu reden, der im Wesentlichen die Kürzung der Jahresleistung und des zusätzlichen Urlaubsgeldes, den Wegfall der Antrittsgebühren und die Kürzung der Nacht-, Sonntags- und Überstunden-Zuschläge vorsieht. Was bei dieser „Streich-Orgie“ des bvdm „Zukunft“ sein soll, erschließt sich ver.di nicht. Ver.di geht aktuell nicht davon aus, dass weitere Gespräche zum Manteltarifvertrag der Druckindustrie stattfinden.

Bei der jüngst durchgeführten Beschäftigtenbefragung gab es eine klare Haltung zum MTV Druckindustrie, der bekanntlich am 30. April 2022 ohne Kündigung endet: 97 Prozent der Rückmeldungen erklärten, dass der Abschluss eines neuen Mantel-tarifvertrages auf Bundesebene „wichtig“ bzw. „sehr wichtig“ sei. Und 80 Prozent der Teilnehmer erklärten die Bereitschaft, die Forderungen von ver.di notfalls mit einem Arbeitskampf durchzusetzen. Und für den Fall, dass der bvdm mit ver.di nicht verhandeln will, werden wir Gespräche mit den regionalen Arbeitgeberverbänden aufnehmen. Die regionale Tarifkommission für Baden-Württemberg wird am 8. Dezember 2021 bestätigt.

VER.DI FORDERT 5 % MEHR LOHN UND GEHALT

Am 15. November 2021 hat die bundesweite Tarifkommission (TK) der Druckindustrie in Kassel beschlossen, das Lohnabkommen der Druckindustrie zum 31. Januar 2022 zu kündigen. Gleichzeitig wurde die Kündigung der Gehaltstarifverträge für die Angestellten der Druckindustrie und die Angestellten in Zeitungsverlagen empfohlen. In Baden-Württemberg sind die Kündigungen der Angestellten-Tarifverträge mittlerweile erfolgt. Und: die TK hat eine Lohnforderung von 5 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten beschlossen.

Bei der Forderungserhebung hat sich die TK an den Ergebnissen der Beschäftigtenumfrage aus den Betrieben orientiert. Insgesamt sind 9.000 Fragebogen in 46 Betriebe verschickt worden – mehr als 1.000 Fragebogen aus 33 Betrieben konnten ausgewertet werden. Fast 90 % der Rückmeldungen hielten eine Lohnerhöhung zwischen 4 und mehr als 5 Prozent für angemessen. Grund dafür ist die derzeit hohe Inflationsrate von über 5 Prozent. Die Preissteigerungsrate wird im Jahresdurchschnitt vermutlich 3 % betragen. Auf jeden Fall kann sie von der zum 01. August 2021 gewährten Lohn- und Gehaltserhöhung von 1,0 Prozent nicht ausgeglichen werden. Aufgrund des daraus entstehenden Nachholbedarfes und der Prognose, dass die Inflationsrate in 2022 2,5 Prozent und im Jahr 2023 weitere 1,7 Prozent beträgt (Quelle: Statista), sind hohe Erwartungen mit dem Lohnabschluss verbunden. Dies auch deshalb, weil der preisbereinigte Realumsatz der Druckindustrie um 13,9 % in 2021 gestiegen ist. Zudem sind sowohl der Produktionsindex der Druckindustrie (+ 14,0 %) als auch die Produktivitätsentwicklung der Druckindustrie (+ 14,6 %) stark angestiegen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Druckindustrie scheinen sich zu bessern.

OT-BETRIEBE ZU LOHNVERHANDLUNGEN AUFGEFORDERT

Im Rahmen der bundesweiten Druck-Tarifrunde hat ver.di auch Unternehmen zu Lohnverhandlungen aufgefordert, die „ohne Tarifbindung“ (OT) sind. Denn rechtlich beziehen sich Tarifverhandlungen zunächst nur auf die Unternehmen, die in einem Arbeitgeberverband Vollmitglied sind. In der Druckindustrie haben in den letzten 20 Jahren aber sehr viele Unternehmen Tarifflucht begangen, um ihren Beschäftigten längere Arbeitszeiten abzupressen, um ihnen Weihnachts- und Urlaubsgeld streichen zu können, und um ihnen weniger Zuschläge zahlen zu müssen. In den Arbeitgeberverbänden der Druckindustrie bestimmen diese OT-Mitglieder im Hintergrund die Tarifpolitik mit und nehmen so auch Einfluss auf die Flächentarifverhandlungen. Deshalb ist es nur konsequent, solche Unternehmen zu Haustarifverhandlungen über eine Lohnerhöhung aufzufordern.
Neben Betrieben in Bayern und Nordrhein-Westfalen hat ver.di auch in Baden-Württemberg einige solche tarifflüchtigen Betriebe zu Verhandlungen über eine Lohn- und Gehaltssteigerung von 5 Prozent aufgefordert. Im Einzelnen wurden angeschrieben das Badische Druckhaus (Baden-Baden), die Druckerei Konstanz, der Mannheimer Morgen, die Pressehaus Stuttgart Infotechnik GmbH, das Druckzentrum Neckar-Alb (Reutlingen) und das Druckhaus Ulm-Oberschwaben. Bislang hat davon nur das letzte Unternehmen die Aufnahme von Gesprächen zugesagt. Alle anderen angeschriebenen Druckereien lehnen Verhandlungen entweder ausdrücklich ab oder haben die Aufforderung noch nicht konkret beantwortet. ver.di hat deshalb gleichzeitig die Gewerkschaftsmitglieder in diesen Unternehmen informiert. Denn diese sind es, die nun entscheiden müssen, ob sie die ver.di-Forderung nach 5% mehr Lohn und Gehalt aktiv unterstützen.

GEHALTSFORDERUNG: dju IN VER.DI FORDERT EINE FESTBETRAGSERHÖHUNG VON 200 EURO UND 500 EURO CORONA-PRÄMIE

Für die zwischen dem Verlegerverband BDZV, der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di sowie dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) stattfindenden Tarifverhandlungen, die etwa 12.000 Zeitungsredakteurinnen und -redakteure betrifft, fordert die dju sozial austarierte Gehaltserhöhungen und echte Reallohnsteigerungen. Eine Corona-Prämie von 500 Euro soll die seit vielen Monaten anhaltenden Belastungen durch Mobilarbeit und Homeoffice außerhalb der Redaktionen würdigen.

„Wir erwarten schwierige Verhandlungen, um echte Reallohnsteigerungen für möglichst viele Redakteurinnen und Redakteure zu erreichen. Zu lange hat es keine spürbaren Einkommenserhöhungen gegeben. Corona-Prämie und eine Erhöhung um einen Festbetrag und dementsprechende Honorarsteigerungen für Freie bei einer Laufzeit von 12 Monaten berücksichtigen alle Herausforderungen der kommenden Tarifverhandlung“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel.

Durch einen Festbetrag von 200 Euro sollen besonders Berufseinsteiger und junge Redakteurinnen und Redakteure eine wirksame Reallohnsteigerung zwischen 6 und 5 Prozent erhalten, für höchste Tarifgruppen in der Redaktionsleitung würde dies ein Plus von 3,8 Prozent bedeuten. Die dju-Forderungen stellen im Durchschnitt eine Erhöhung um 5 Prozent dar. Um diesen Wert sollen auch die Honorare für freie arbeitnehmerähnliche Journalistinnen und Journalisten steigen. Die dju in ver.di möchte angesichts der ungewissen Perspektive zu den steigenden Lebenshaltungskosten nur eine Laufzeit von 12 Monaten und damit bis Ende Dezember 2022 verhandeln.

AUSBILDUNG – VORUNTERSUCHUNG MEDIENGESTALTER/IN DIGITAL UND PRINT  

Der Aus­bil­dungs­beruf Medien­gestal­ter/in Digi­tal und Print wurde 1998 geschaffen, in ihm gin­gen alle dama­ligen Druckvor­stu­fenbe­rufe auf und es kamen neue Digi­talmedien-Inhalte hinzu. Die Sozial­partner haben nun unter dem Dach des ZFA eine Vor­un­ter­su­chung zum Neu­ord­nungsbe­darf initi­iert, wel­che das BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) durch­geführt hat. Den aus­führ­li­chen Abschluss­bericht dieser Vor­un­ter­su­chung hier zum Download PDF (4MB).

Par­allel hat das BIBB auch noch eine wei­tere Vor­un­ter­su­chung durch­geführt. Diese ergab, dass es Bedarf an einem Aus­bil­dungs­beruf „Gestal­ter/in immer­sive Medi­en“ gibt. Den aus­führ­li­chen Abschlussbe­richt dieser Vor­un­ter­su­chung hier zum Download PDF (4MB).

BETRIEBSRATSWAHLEN – ERKLÄRFILM VON VER.DI TV 

Der zentrale Wahltermin der Betriebsratswahlen ist vom 7. bis 18. März 2022. Alle Betriebe haben einen Betriebsrat – zu schön um wahr zu sein. Das ist leider nicht so. Warum es so wichtig und lohnend ist, eine Interessenvertretung zu gründen, erläutern wir in einem aktuellen Video »

DAS KOMMT 2022: GESETZLICHE VERÄNDERUNGEN FÜR BESCHÄFTIGTE

Mit dem neuen Jahr kommen einige gesetzliche Veränderungen auf die Beschäftigten zu. Der Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent zur betrieblichen Altersvorsorge wird ab 2022 auch für Altverträge Pflicht. Bisher galt die Zuschusspflicht nur für Neuverträge ab 2019. Beim Mindestlohn steht eine Erhöhung auf 9,82 Euro pro Stunde ab dem 01. Januar 2022 und 10,45 Euro ab dem 01. Juli 2022 fest. Wann die von der „Ampelregierung“ geplante Erhöhung auf 12,00 Euro umgesetzt wird, ist noch unklar. Ab 01. Juli 2022 geht die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) von Ärzten und Kassen direkt an die Unternehmen. Das war’s dann mit den gelben Zetteln.

Nr. 4 – 01. August 2021

MANTELTARIFVERTRAG – NOCH 272 TAGE

Noch genau 272 Tage sind es bis zum 30. April 2022. So lange läuft der Manteltarifvertrag der gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie und die Manteltarifverträge für die Angestellten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage noch. Mit dem Corona-Tarifvertrag konnte diese Laufzeit erreicht werden, die ein Jahr länger ist, als mit dem Lohntarif-Abschluss von 2019 vereinbart. Diese Verlängerung der tariflichen Absicherung von Arbeitszeit, Zuschlägen, Urlaub und vielen anderen Arbeitsbedingungen ist ein Erfolg der ver.di-Mitglieder. Dieser Erfolg kann nur verteidigt werden, wenn die Beschäftigten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage durch ihre ver.di-Mitgliedschaft den Arbeitgebern zeigen, dass sie bereit sind, ihre Tarifrechte auch zu verteidigen. Noch 272 Tage besteht für Nichtmitglieder die Möglichkeit, der Solidargemeinschaft der Gewerkschaftsmitglieder beizutreten und sich so die Rechte des Manteltarifvertrages auch über den 30. April nächsten Jahres hinaus zu sichern – und für den Fall, dass der Arbeitgeber Tarifflucht begeht. https://mitgliedwerden.verdi.de .

Mit dem Tarifabschluss am 03. Mai 2019 ist der Manteltarifvertrag (MTV) der Druckindustrie bis zum 30. April 2021 wieder unverändert in Kraft gesetzt worden. Mit dem Tarifabschluss vom 18. Mai 2020 wurde der MTV Druckindustrie um ein Jahr bis zum 30. April 2022 verlängert. Die Tarifabschlüsse beinhalten, dass während der Laufzeit ergebnisoffen Verhandlungen zum Manteltarifvertrag zwischen ver.di und dem bvdm geführt werden. 

VERHANDLUNGEN ÜBER MANTELTARIF BISHER ERGEBNISLOS

Die Verhandlungen zum Manteltarifvertrag zwischen ver.di und dem bvdm wurden am 18. und 19. Mai 2021 wieder aufgenommen. Zur Erinnerung: Im September 2020 hatte ver.di Eckpunkte für einen neuen Manteltarifvertrag vorgelegt. Im Mittelpunkt standen dabei unter anderem die Allgemeinverbindlichkeit tariflicher Regelungen und Regelungen zu den Themen Altersteilzeit, Altersvorsorge sowie Altersfreischichten.

In der fünften Verhandlungsrunde wurde über diese Forderungen intensiv und kontrovers diskutiert. Für den bvdm sind sämtliche Themen an „Kostenneutralität“ gekoppelt. Eine Neuregelung, die zu „Höherbelastungen“ für die Betriebe führe, sei aus Sicht der Arbeitgeberseite nicht akzeptabel und demnach abzulehnen. Die Unternehmen bräuchten Entlastungen und mehr Flexibilität. Die Verhandlungen sollen am 30./31. August 2021 in Berlin fortgesetzt werden. Zur Vorbereitung dieser Verhandlungsrunde traf sich die Bundes-Tarifkommission Druckindustrie am 29. Juli in Kassel, um den aktuellen Verhandlungsstand zu beraten. Die anwesenden Kolleg*innen waren sich einig, dass Arbeitgeber-Forderungen nach einer Absenkung von Zuschlägen, Ausweitungen der Arbeitszeit und andere Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen abzulehnen sind.

AB HEUTE: 1% LOHN- UND GEHALTSERHÖHUNG

In einer langen und harten Tarifauseinandersetzung mit vielen Streiks wurde 2019 ein Tarifabschluss für die Druckindustrie erkämpft. Die Löhne und Gehälter der Druckindustrie sowie die Gehälter der kaufmännischen und technischen Angestellten in Zeitungsverlagen werden ab dem heutigen 1. August 2021 um 1 Prozent erhöht – nachdem diese Erhöhung wegen Corona um drei Monate verschoben worden war. Die Lohn- und Gehaltserhöhung kann um bis zu fünf weitere Monate verschoben werden – also längsten bis zum 1. Januar 2022 – wenn für diese Zeit dem Unternehmen Kündigungen verboten werden. Dies muss in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden zu deren Abschluss der Betriebsrat nicht gezwungen werden kann. Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Januar 2022. Die Bundes-Tarifkommission Druckindustrie legte bei ihrer Sitzung am 29. Juli in Kassel den Fahrplan für die kommende Lohntarifrunde fest. Danach soll am 15.11.2021 über die Lohnforderung entschieden werden. Ebenso wurde beschlossen, neben den tarifgebundenen Druckereien auch OT-Betrieb zu Verhandlungen über Lohnerhöhungen aufzufordern.

BETRIEBSNACHRICHTEN – NACH VERLUST DES BILD-DRUCKAUFTRAGES: STEHT DER STANDORT ESSLINGEN VOR DEM AUS?

Schlechte Nachrichten für die Beschäftigten von Bechtle Verlag&Druck (Esslinger Zeitung): die Leitung des zum Medienkonzern SWMH gehörenden Unternehmens informierte die Belegschaft der Bereiche Druck und Versand darüber, dass der Axel-Springer-Konzern seinen Druckauftrag für BILD und Bild am Sonntag überraschend zum Jahresende 2021 auslaufen lässt. Von dieser Entscheidung betroffen sind ca. 60 Beschäftigte in Esslingen, wo die beiden Springer-Zeitungen seit 58 Jahren gedruckt wurden. Damit verliert der Druckstandort Esslingen ein Alleinstellungsmerkmal (Druck im Rheinischen und im Nordischen Format). Betriebsrat und ver.di befürchten, dass durch den Wegfall der BILD auch die Druckaufträge der verlagseigenen Zeitungen und Wochenblätter, vorweg die Esslinger Zeitung, gefährdet sind. Betriebsbedingte Kündigungen sollen ab Oktober 2021 ausgesprochen werden.  Weitere Informationen zur Entwicklung in Esslingen gibt es auf http://www.sverdimh.de 

BETRIEBSNACHRICHTEN – DRUCKZENTRUM SÜDWEST IN VS-VILLINGEN: DISKUSSION ÜBER ARBEITSZEITEN 

Zum 30. Juni 2021 wurde die Kurzarbeit beendet, die seit dem 1. April 2020 im Druckzentrum Südwest in VS-Villingen (DZSW – Zeitungsdruckerei des „Schwarzwälder Bote“) gegolten hat. Da bedingt durch die Pandemie weiterhin die notwendig gebrauchten Akzidenzaufträge ausbleiben, beschäftigen sich die Betriebsparteien mit den Themen Arbeits- und Schichtzeiten. Der Betriebsrat versucht über eine Beschäftigtenbefragung herauszufinden, ob es eine Bereitschaft innerhalb der Belegschaft gibt, sich auf die Bedingungen des § 4 des Manteltarifvertrages der Druckindustrie (Beschäftigungssicherung bei Arbeitszeitreduzierung und entsprechendem Lohn-/Gehaltsverzicht) einzulassen.

DER TARIFVERTRAG – ERKLÄRFILM VON VER.DI TV Vielen Menschen ist oftmals nicht so ganz klar, was eigentlich ein Tarifvertrag ist, warum Tarifverträge so wichtig sind und was dort geregelt wird. Das wurde auch in Umfragen zum Thema immer wieder deutlich. Nun gibt es einen Erklärfilm von ver.di TV dazu, den ihr gerne selbst schauen, weiterleiten und begleitend in Tarifrunden (und natürlich auch dazwischen) einsetzen könnt. Der Film (3:32 Min.) läuft auf der Startseite verdi.de und auf ver.di TV unter dem Link: https://www.verdi.de/verditv/channel/48322/verdi-tv-archiv/1/F5RjwziWVZpkQZKU6Br2Kb Auch auf YouTube ist der Film eingestellt: Was ist ein Tarifvertrag? – YouTube

SERVICE: „meine ver.di“

„Meine ver.di“ ist die Online-Plattform für alle ver.di-Mitglieder. Künftig laufen hier unsere Online-Services zusammen. Auf „meine ver.di“ lassen sich Mitgliedsdaten bearbeiten, die Beitragsquittung und die Mitgliederbescheinigung runter laden und direkt ausdrucken, die Gruppenplattformen zur gemeinsamen Diskussion und zur Arbeit an Dokumenten erreichen und alle Informations-Abos verwalten. Hier findet ihr alle Infos dazu gebündelt und könnt euch auch registrieren: meineverdi – ver.di

ER IST DANN MAL WEG – ABER NOCH NICHT GANZ

Wolfgang Haupt, ver.di-Landeskoordinator für die Druckindustrie in Baden-Württemberg ist seit heute im Ruhestand. Der gelernte Setzer und langjährige Gewerkschaftssekretär, der neben seinen Aufgaben auf Landesebene Druckbetriebe und Zeitungsverlage in den ver.di-Bezirken Heilbronn-Neckar-Franken, Stuttgart und Fils-Neckar-Alb betreute wird aber weiter gewerkschaftlich tätig sein. Auf Honorarbasis wird er Betriebsräte im nächsten Frühjahr bei der Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahlen unterstützen. Außerdem wird er ver.di in der kommenden Lohn- und Manteltarifauseinandersetzung der Druckindustrie aktiv unterstützen. Geplant ist, dass der Neu-Rentner seine Unterstützung auf Honorarbasis bis zur Landes-Fachgruppensitzung Druck, Verlage, Papier, Industrie (DVPI) im Herbst 2022 fortsetzen wird.

Nr. 3 – 22. Mai 2021

MANTELTARIFVERTRAG – NOCH 343 TAGE

Noch genau 343 Tage sind es bis zum 30. April 2022. So lange läuft der Manteltarifvertrag der gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie und die Manteltarifverträge für die Angestellten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage noch. Mit dem Corona-Tarifvertrag konnte diese Laufzeit erreicht werden, die ein Jahr länger ist, als mit dem Lohntarif-Abschluss von 2019 vereinbart. Diese Verlängerung der tariflichen Absicherung von Arbeitszeit, Zuschlägen, Urlaub und vielen anderen Arbeitsbedingungen ist ein Erfolg der ver.di-Mitglieder. Dieser Erfolg kann nur verteidigt werden, wenn die Beschäftigten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage durch ihre ver.di-Mitgliedschaft den Arbeitgebern zeigen, dass sie bereit sind, ihre Tarifrechte auch zu verteidigen. Noch 343 Tage besteht für Nichtmitglieder die Möglichkeit, der Solidargemeinschaft der Gewerkschaftsmitglieder beizutreten und sich so die Rechte des Manteltarifvertrages auch über den 30. April hinaus zu sichern – und für den Fall, dass der Arbeitgeber Tarifflucht begeht. https://mitgliedwerden.verdi.de .

Mit dem Tarifabschluss am 03. Mai 2019 ist der Manteltarifvertrag (MTV) der Druckindustrie bis zum 30. April 2021 wieder unverändert in Kraft gesetzt worden. Mit dem Tarifabschluss vom 18. Mai 2020 wurde der MTV Druckindustrie um ein Jahr bis zum 30. April 2022 verlängert. Die Tarifabschlüsse beinhalten, dass während der Laufzeit ergebnisoffen Verhandlungen zum Manteltarifvertrag zwischen ver.di und dem bvdm geführt werden. Der ursprünglich für November geplante Verhandlungstermin konnte Corona-bedingt nicht stattfinden, ob der Dezember-Verhandlungstermin stattfinden wird, ist derzeit unklar.

VERHANDLUNGEN ÜBER MANTELTARIF ERGEBNISLOS

Die wegen der Corona-Pandemie seit September 2020 unterbrochenen Verhandlungen zum Manteltarifvertrag zwischen ver.di und dem bvdm wurden am 18. und 19. Mai 2021 wieder aufgenommen. Zur Erinnerung: Im September 2020 hatte ver.di Eckpunkte für einen neuen Manteltarifvertrag vorgelegt. Im Mittelpunkt standen dabei unter anderem die Allgemeinverbindlichkeit tariflicher Regelungen und Regelungen zu den Themen Altersteilzeit, Altersvorsorge sowie Altersfreischichten.

In der fünften Verhandlungsrunde wurde über diese Forderungen intensiv und kontrovers diskutiert. Für den bvdm sind sämtliche Themen an „Kostenneutralität“ gekoppelt. Eine Neuregelung, die zu „Höherbelastungen“ für die Betriebe führe, sei aus Sicht der Arbeitgeberseite nicht akzeptabel und demnach abzulehnen. Die Unternehmen bräuchten Entlastungen und mehr Flexibilität. Ziel von ver.di ist es, die mittel- und langfristig negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Beschäftigten abzufedern. Als ein Instrument bietet sich dafür an: Älteren Beschäftigten einen finanziell abgesicherten Ausstieg aus der Schicht- und Erwerbsarbeit ermöglichen und damit auch jungen Fach-kräften gute Beschäftigungsperspektiven geben zu können.

ver.di und der bvdm werden den bisherigen Verlauf und den weiteren Fortgang der Gespräche nun in ihren jeweiligen Gremien besprechen. Die Verhandlungen werden am 30./31. August 2021 in Berlin fortgesetzt.

WECHSEL IN BERLIN – RACHEL MARQUARDT NEUE BEREICHSLEITERIN

Die Tarifverhandlungen in der Druckindustrie führt auf ver.di-Seite jetzt Rachel Marquardt. Die 41-jährige Juristin ist neue Leiterin des Bereichs „Tarife, Industrie, Verlage, Druck, Papier“ beim ver.di-Bundesvorstand. Die bisher in diesem Bereich als Fachsekretärin für die Verlagsbranche tätige Kollegin folgt in dieser Funktion Andreas Fröhlich nach, der jetzt Personalleiter der rund 3000 hauptamtlichen ver.di-Beschäftigten ist. Rachel Marquardt ist jetzt außerdem Leiterin der Bundes-Fachgruppen Verlage, Druck, Papier (VDP) und Industrie und arbeitet in dieser Funktion eng mit den ehrenamtlichen Bundesfachgruppenvorständen zusammen. Die beiden Fachgruppen werden sich bis zum Jahresende zusammenschließen zur dann gemeinsamen Bundesfachgruppe Druck, Verlage Papier, Industrie (DVPI).

TARIFERGEBNIS IN DER PAPIERVERARBEITUNG

Begleitet von heftigen Warnstreiks war in diesem Jahr die Tarifrunde in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie. Über mehrere Monate weigerten sich die Arbeitgeber, mit ver.di zu verhandeln, weil die Kolleg*innen der Branche auch an Verhandlungsterminen streikten. Die Warnstreiks fanden wegen der Corona-Pandemie unter erschwerten Bedingungen statt. So mussten die Streikenden Masken tragen, Abstände einhalten und beim Eintragen in die Streiklisten besondere Hygienebedingungen beachten.

Am Ende wurde dann aber ein akzeptables Tarifergebnis erzielt. In diesem Jahr erhöhen sich die Löhne und Gehälter zwar lediglich um 1,5%, dafür steigen sie im nächsten Jahr aber um 2,4%. Damit setzt sich der Trend fort, dass sich das Lohnniveau dieser Branche immer weiter an die Löhne in der benachbarten Druckindustrie annähert. In Hautarifverträgen bei den baden-württembergischen Unternehmen Sonoco und Ravensburger konnten sogar noch höhere Steigerungen für dieses Jahr vereinbart werden. Dabei hatten die Sonoco-Beschäftigten zum ersten Mal in der Unternehmensgeschichte gestreikt.

BETRIEBSNACHRICHTEN – WARTEN AUF ENTSCHEIDUNG IN STUTTGART UND ESSLINGEN

In diesen Tagen wird die Entscheidung erwartet. Die Inhaber von Deutschlands größtem Regionalzeitungskonzern, der Südwestdeutschen Medienholding (SWMH) wollen entscheiden, wie es mit ihren Druckereien weitergeht. Gespannt auf diese Entscheidung sind vor allem die Kolleg*innen an den Druckerei-Standorten in Stuttgart und Esslingen.

Laut SWMH-Geschäftsführer Dr. Christian Wegner gibt es das Projekt bereits seit 2015: das „Druck-Strategie-Projekt“. „Konkret geht es darum“, so Dr. Wegner, „Antworten auf die Frage zu erhalten, welche Zeitungen 2025 in welchen Druckereien und in welchem Format gedruckt werden“. Oder anders gesagt: zu prüfen, in welcher Konstellation in den kommenden Jahren innerhalb des Teilkonzerns der Medienholding Süd (MHS) Zeitungsdruck betrieben werden soll. Dabei stellt sich in erster Linie die Frage, ob und welche Druckereien innerhalb des Konzerns betrieben werden sollen.

Unklar ist offensichtlich nach wie vor, welche weitere regionalen Zeitungsverlage an diesem „Druck-Strategie-Projekt“ beteiligt sind. Vor Kurzem ließ MHS-HF Herbert Dachs verlauten, dass neben den bisherigen möglichen Partnern Bietigheim, Ludwigsburg und Waiblingen auch Heilbronn und Reutlingen potentielle Partner für eine „Druckgemeinschaft“ wären.

Momentan werden in Gesellschafterkreisen offensichtlich zwei Varianten diskutiert. Zum einen der Bau eines neuen Druckzentrums auf der „grünen Wiese“ im Großraum Stuttgart. Zum anderen der Bau eines neuen Druckzentrums auf einem Grundstück, dass der SWMH schon gehört, also in Esslingen.

Weitere Informationen hierzu gibt es auf http://www.sverdimh.de 

BETRIEBSNACHRICHTEN – ZUSAMMENSCHLUSS IN MITTELBADEN

Zunächst 24% der Anteile an Verlag und Druckerei des „Badischen Tagblatt“ in Baden-Baden haben die „Badischen Neuesten Nachrichten“ (BNN Badendruck) übernommen. Mit dem erklärten Ziel, nach Zustimmung durch die Kartellbehörden auch die restlichen Anteile der bisherigen Verlegerin Xenia Richters erwerben zu wollen. Die BNN, die von Verleger und Chefredakteur Klaus Michael Baur geführt werden und einer Familienstiftung gehören haben mit ver.di einen Haustarifvertrag, der bei Löhnen und Gehältern im Niveau ein klein wenig oberhalb der Flächentarifverträge von Druckindustrie, Zeitungsverlagen und Tageszeitungsredakteur*innen liegt. Das „Badische Tagblatt“, das in den letzten Jahren sowohl in eine neue Druckerei als auch in ein neues Verlagshaus investiert hat, ist nicht tarifgebunden.

BEGRENZUNG SACHGRUNDLOSER BEFRISTUNGEN – VER.DI BEGRÜSST GESETZENTWURF – DRUCK-ARBEITGEBER ABLEHNEND

Ver.di begrüßt den Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Begrenzung von sachgrundlosen Befristungen. „Sachgrundlose Befristungen und Kettenarbeitsverträge machen Beschäftigte erpressbar und nehmen ihnen in unsicheren Zeiten Sicherheit und Perspektive“, sagt der Ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bringt damit eines der zentralen arbeitsmarktpolitischen Projekte auf den Weg. Auf Unverständnis stößt der Gesetzentwurf beim Bundesverband Druck und Medien (bvdm). Laut bvdm hinterlasse die Einschränkung der Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung „bei den um ihre Existenz ringenden Betrieben der Druck- und Medienindustrie nur noch Kopfschütteln“. Es stößt auf Unverständnis, „wenn zu den zum Teil nicht ausgegorenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung auch noch ideologische Steckenpferde einzelner Parteien und Politiker kommen, mit denen die Belastungsfähigkeit der Wirtschaft endgültig überstrapaziert wird“. Denn schließlich seien „befristete Arbeitsplätze besser als gar keine“, so der Hauptgeschäftsführer des bvdm, Dr. Paul Albert Deimel.

Nr. 2 – 17. November 2020

MANTELTARIFVERTRAG – NOCH 529 TAGE

Noch genau 529 Tage sind es bis zum 30. April 2022. So lange läuft der Manteltarifvertrag der gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie und die Manteltarifverträge für die Angestellten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage noch. Mit dem Corona-Tarifvertrag konnte diese Laufzeit erreicht werden, die ein Jahr länger ist, als mit dem Lohntarif-Abschluss von 2019 vereinbart. Diese Verlängerung der tariflichen Absicherung von Arbeitszeit, Zuschlägen, Urlaub und vielen anderen Arbeitsbedingungen ist ein Erfolg der ver.di-Mitglieder. Dieser Erfolg kann nur verteidigt werden, wenn die Beschäftigten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage durch ihre ver.di-Mitgliedschaft den Arbeitgebern zeigen, dass sie bereit sind, ihre Tarifrechte auch zu verteidigen. Noch 530 Tage besteht für Nichtmitglieder die Möglichkeit, der Solidargemeinschaft der Gewerkschaftsmitglieder beizutreten und sich so die Rechte des Manteltarifvertrages auch über den 30. April hinaus zu sichern – und für den Fall, dass der Arbeitgeber Tarifflucht begeht. https://mitgliedwerden.verdi.de .

Mit dem Tarifabschluss am 03. Mai 2019 ist der Manteltarifvertrag (MTV) der Druckindustrie bis zum 30. April 2021 wieder unverändert in Kraft gesetzt worden. Mit dem Tarifabschluss vom 18. Mai 2020 wurde der MTV Druckindustrie um ein Jahr bis zum 30. April 2022 verlängert. Die Tarifabschlüsse beinhalten, dass während der Laufzeit ergebnisoffen Verhandlungen zum Manteltarifvertrag zwischen ver.di und dem bvdm geführt werden. Der ursprünglich für November geplante Verhandlungstermin konnte Corona-bedingt nicht stattfinden, ob der Dezember-Verhandlungstermin stattfinden wird, ist derzeit unklar.

UMFRAGE ALTERSTEILZEIT – ZWISCHENERGEBNIS

Im letzten Gespräch zwischen ver.di und dem Bundesverband Druck und Medien (bvdm) am 01. September 2020 legte ver.di Eckpunkte für den Neuabschluss eines Manteltarifvertrages der Druckindustrie vor. Eine der Forderungen dabei waren auch Regelungen zur Altersteilzeit. Der bvdm lehnt Regelungen zur Altersteilzeit jedoch ab, bzw. fordert dafür materielle Gegenleistungen. Auf der neuen Homepage zur Druckindustrie, die pünktlich zur 2%igen Lohn- und Gehaltserhöhung am 01. September 2020 an den Start gegangen ist, haben wir eine Umfrage zum Thema Altersteilzeit gestartet. Deine Mitarbeit ist nun gefragt: Bitte unterstütze uns und nehme mit deinen Kolleginnen und Kollegen an der Umfrage teil. Wichtig ist uns auch, dass die Beschäftigten mitteilen, in welchem Unternehmen sie arbeiten. Vielleicht gelingt es am Ende ja, zu betrieblichen oder Konzern- Regelungen zu kommen.  Hier geht´s zur Umfrage .

Bislang haben sich 47 Kolleginnen und Kollegen aus 15 Betrieben an der Umfrage beteiligt. Aus den Antworten ergibt sich, dass alle die ver.di-Forderung nach Wiedereinführung einer tariflich geregelten Altersteilzeit unterstützen. Und fast alle Teilnehmer sind auch dafür, dass es einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit für die Beschäftigten geben soll. Immerhin 35 Kolleg*innen unterstützen auch einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit für Schichtarbeiter*innen, während 5 Kolleg*innen dies ablehnen. Aktiv werden für einen Altersteilzeit-Tarifabschluss – notfalls auch mit Streiks – wollen 30 Umfrage-Teilnehmer*innen, während 3 dies ablehnen; 14 machten keine Angabe dazu. Gemischt ist das Umfrage-Zwischenergebnis bei der Frage, ob es Bereitschaft gibt, für eine Altersteilzeit einen finanziellen Beitrag zu leisten. 15 Kolleg*innen sind dazu bereit, 15 lehnen dies ab, 17 sind unentschieden oder haben keine Angabe gemacht. Bis auf einen Umfrage-Teilnehmer sind alle Gewerkschaftsmitglieder.

BETRIEBSNACHRICHTEN – WEITERES DRUCKEREI-STERBEN: MACK UND HENKEL SCHLIESSEN

Die Corona-Pandemie und die Struktur-Krise in der Druckindustrie haben weitere Opfer gefordert: die Bogenoffset-Druckereien Mack in Schönaich (bei Böblingen) und Henkel (Stuttgart-Weilimdorf) machen dicht. Insgesamt sind fast 70 Beschäftigte von den Betriebsschließungen betroffen.

In der Firma Mack hat der Arbeitgeber auf einer Mitarbeiterversammlung Mitte September seinen ca. 40 Beschäftigten verkündet, dass der Betrieb zum 30. April 2021 geschlossen werden soll. Die Kündigungen wurden den Beschäftigten zu Ende September 2020 zugestellt. Da im Unternehmen kein Betriebsrat besteht (zuletzt sind im Jahr 2018 Bemühungen zu einer BR-Wahl gescheitert), konnte auch kein Interessenausgleich/Sozialplan verhandelt werden. Abfindungen als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes werden daher vermutlich nicht bezahlt. Noch bitterer für die Beschäftigten mutet jedoch die Tatsache an, dass die Beschäftigten seit dem Jahr 2007 einen nicht unerheblichen kollektiven Lohn- und Gehaltsverzicht geleistet haben. Aus Sicht der Beschäftigten waren der Verzicht auf zusätzliches Urlaubsgeld und Jahresleistung, sowie unbezahlte Arbeitszeit und eine 10prozentige Lohnkürzung immer mit der Hoffnung verbunden, die Arbeitsplätze dadurch sicher zu machen.

Die Druckerei Henkel GmbH erlebt das 100jährige Firmenjubiläum im Jahr 2021 nicht mehr. Mitte Oktober wurden die 27 Beschäftigten von der Geschäftsleitung darüber informiert, dass „der Standort in seiner Gesamtheit geschlossen wird“. Die Produktion wird zum 31. Dezember 2020 eingestellt, die Druckmaschinen wurden angeblich bereits verkauft. Die Mietverträge für die Räumlichkeiten des Unternehmens sind entsprechend gekündigt. Die Kündigungen für die Beschäftigten sollen im November 2020 ausgesprochen werden; der Betriebsrat hat die Verhandlungen zu einem Sozialplan aufgenommen. Die Firma Henkel GmbH war seit 2004 OT-Mitglied im Arbeitgeberverband. Die seither bei Neueinstellungen vereinbarten Arbeitsbedingungen (u. a. keine Jahresleistung, kein zusätzliches Urlaubsgeld und 2 Stunden wöchentlich unbezahlte Arbeitszeit) konnten die damit einhergehenden sinkenden Markt-Preise nicht aufhalten. Bleibt die Erkenntnis: Lohndumping führt dauerhaft eben nicht zum Erfolg. 

BETRIEBSNACHRICHTEN – WURZEL-MEDIIENGRUPPE INSOLVENT

Die 2012 gegründete Wurzel-Mediengruppe mit Druck-Standorten in Esslingen und Schwäbisch Hall (Druckereien „Gmähle-Scheel Print-Medien “, „Druckerei Schefenacker“ und „Dr. Cantz’sche Druckerei“) ist seit Anfang November im vorläufigen Insolvenzverfahren. Betroffen davon sind rund 200 Beschäftigte, darunter nur vereinzelte Gewerkschaftsmitglieder. Über Jahre hinweg hatte Heinz Wurzel die Firmengruppe in der Öffentlichkeit und Fachpublikationen als innovativ und modern dargestellt. Sie war sogar  2017 zum „Drucker des Jahres“ nominiert, ein Preis der vom Branchendienst „Druck & Medien“ vergeben wird. Gegenüber den Mitarbeitern aber scheint Wurzel mit harter Hand regiert zu haben. Betriebsräte, die den Beschäftigten in der Insolvenz eine Stimme geben könnten, scheint es dort nicht zu geben. Die einzelnen Unternehmen der Firmengruppe, die alle rechtlich selbstständig sind, druckten unter anderem Kunstkataloge und Medikamenten-Beipackzettel.

TARIFERGEBGNIS – ECKDATEN DES TARIFABSCHLUSSES AUS DEM ÖFFENTLICHEN DIENST

Nur mit einer intensiven Warnstreik-Bewegung konnte im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen ein Tarifabschluss erzielt werden. Dieser Abschluss, zu dem derzeit die betroffenen ver.di-Mitglieder befragt werden, hat folgende Wichtige Regelungen:

600 Euro Corona-Prämie für die unteren Lohngruppen, 400 Euro für mittlere Einkommen und 200 Euro für höhere Gehälter. Die Corona-Prämie wird noch im Dezember ausbezahlt; sie ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Auszubildende erhalten eine Corona-Prämie in Höhe von 225 Euro

1,4 Prozent Lohnerhöhung ab April 2021, mindestens aber 50 Euro. Im April 2022 gibt es eine weitere Erhöhung von 1,8 Prozent. Der Tarifvertrag läuft bis Ende 2022.

Die Wochenarbeitszeit in den neuen Bundesländern wird von derzeit 39,5 Stunden auf das „West-Niveau“ von 38,5 gesenkt. Dies geschieht in den Jahren 2023 bis 2025

Für Pflegekräfte wird eine Pflegezulage eingeführt, die zunächst 50 Euro, später 120 Euro beträgt und mit künftigen Lohnabschlüssen prozentual steigen wird. Die Wechselschichtzulage in den Krankenhäusern wird von 105 auf 155 Euro monatlich angehoben.

Abgewehrt werden konnte der Versuch der Arbeitgeber, die jährliche Sonderzulage für Sparkassen-Beschäftigte abzuschaffen.

Die Streiks in der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes mussten unter Corona-Bedingungen organisiert werden. Das bedeutete, dass Kundgebungen nur mit begrenzter Teilnehmerzahl und unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln (Mundschutz) möglich waren. Deshalb wurden viele Aktionen auch betriebsnah durchgeführt.

Nr. 1 – 1. September 2020

2% LOHNERHÖHUNG

In einer langen und harten Tarifauseinandersetzung mit vielen Streiks wurde 2019 ein Tarifabschluss für die Druckindustrie erkämpft. Zu den Erfolgen dieses mit Streiks geführten Tarifkampfes gehört eine echte Reallohnerhöhung – sowohl im letzten Jahr als auch jetzt.

Die Löhne und Gehälter der Druckindustrie sowie die Gehälter der kaufmännischen und technischen Angestellten in Zeitungsverlagen wurden am 1. September 2020 um 2 Prozent erhöht – nachdem diese Erhöhung wegen Corona um drei Monate verschoben worden war. Die Lohn- und Gehaltserhöhung kann um bis zu fünf weitere Monate verschoben werden – also längsten bis zum 1. Februar 2021 – wenn für diese Zeit dem Unternehmen Kündigungen verboten werden. Dies muss in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden zu deren Abschluss der Betriebsrat nicht gezwungen werden kann. Eine weitere Erhöhung der tariflichen Löhne und Gehälter ist für den 1. August 2021 vereinbart. Im Corona-Tarifvertrag festgelegt ist auch, dass der Manteltarifvertrag bis 30. April 2022 verlängert wurde.

Den Streik der Drucker des Pressehauses Stuttgart unterstützten die Redakteure mit einem Solistreik.(Foto: ver.di / Jo Röttgers)

MANTELTARIFVERTRAG – NOCH 606 TAGE

Noch genau 606 Tage sind es bis zum 30. April 2022. So lange läuft der Manteltarifvertrag der gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie und die Manteltarifverträge für die Angestellten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage noch. Mit dem Corona-Tarifvertrag konnte diese Laufzeit erreicht werden, die ein Jahr länger ist, als mit dem Lohntarif-Abschluss von 2019 vereinbart. Diese Verlängerung der tariflichen Absicherung von Arbeitszeit, Zuschlägen, Urlaub und vielen anderen Arbeitsbedingungen ist ein Erfolg der ver.di-Mitglieder. Dieser Erfolg kann nur verteidigt werden, wenn die Beschäftigten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage durch ihre ver.di-Mitgliedschaft den Arbeitgebern zeigen, dass sie bereit sind, ihre Tarifrechte auch zu verteidigen. Noch 606 Tage besteht für Nichtmitglieder die Möglichkeit, der Solidargemeinschaft der Gewerkschaftsmitglieder beizutreten und sich so die Rechte des Manteltarifvertrages auch über den 30. April hinaus zu sichern – und für den Fall, dass der Arbeitgeber Tarifflucht begeht. https://mitgliedwerden.verdi.de .

BETRIEBSNACHRICHTEN – FINK UND KÖRNER INSOLVENT

Mitte Juli wurde bekannt, dass mehrere Krankenkassen Insolvenzantrag gegen die Firma J. Fink Druckerei GmbH in Ostfildern gestellt haben. Das zuständige Amtsgericht Esslingen eröffnete ein vorläufiges Insolvenzverfahren und bestellte Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Die J. Fink Druck GmbH gehört dem finnischen Private-Equity-Unternehmen Printers Group Oy (Worterklärung: Private Equity = Privatvermögen). Die Mitarbeiter hatten bereits seit April kaum noch Lohn erhalten und auch das Kurzarbeitergeld wurde in vielen Fällen nicht ausgezahlt. Nachdem mehrere Mitarbeiter deshalb gekündigt hatten, arbeiteten bei Fink zuletzt 50 Beschäftigte.

Auch im Schwesterunternehmen Körner Druck GmbH in Sindelfingen wurden seit April die Löhne nur noch sporadisch bezahlt. Hier erfolgte der Insolvenzantrag Mitte August, ebenfalls gestellt von einer Krankenkasse. Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Holger Blümle. Bei Körner sind 140 Beschäftigte von der Insolvenz betroffen. Für die Körner-Belegschaft ist dies bereits die zweite Insolvenz innerhalb von nur zwei Jahren.

Die J. Fink Druck GmbH und die Körner Druck GmbH waren im Mai 2019 von der selbst in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen niederländischen Circle Media Group an das finnische Private-Equity-Unternehmen Printers Group Oy verkauft worden.

Weitere Informationen zu Fragen rund um die Insolvenz gibt es zum Herunterladen hier:

1. SEPTEMBER – ANTIKRIEGSTAG

Vor 75 Jahren endete der 2. Weltkrieg mit der Kapitulation der Militärdiktatur des japanischen Kaiserreichs. Wenige Tage zuvor hatten die USA mit Atombomben große Teile der Bevölkerung der Großstädte Hiroshima und Nagasaki getötet. Ein halbes Jahr zuvor hatte die faschistische Nazi-Diktatur Deutschlands kapituliert, die sechs Jahre zuvor den 2. Weltkrieg mit dem Überfall auf Polen begonnen hatte. Der 1. September ist seither Antikriegstag, der von der Friedensbewegung und den Gewerkschaften unter das Motto „Nie wieder Faschismus – Nie wieder Krieg“ gestellt wird. Im 75. Jahr nach dem Ende des 2. Weltkriegs mahnt der Antikriegstag zur Wachsamkeit gegenüber alten und neuen Nazis, Faschisten, „Reichsbürgern“, und anderen Demokratie- und Friedensfeinden, denen es gelungen ist, die Demonstrationen der Corona-Leugner und Maskenverweigerer zu kapern.