Druckindustrie Baden-Württemberg
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Mit dem ver.di-Newsletter Druckindustrie Baden-Württemberg wollen Euch aus gewerkschaftlicher Sicht über aktuelle Themen kurz informieren. Neben Nachrichten aus den Betrieben der baden-württembergischen Druckindustrie wird dabei vor allem das Tarifgeschehen eine Rolle spielen – also Meldungen zu Lohnforderungen, zum Manteltarifvertrag, aber auch zu den Arbeitsbedingungen in OT-Betrieben. Der Newsletter wird mindestens einmal im Vierteljahr erscheinen. Ihr könnt ihn gerne an andere Kolleginnen und Kollegen in Eurem Betrieb weiter leiten. Bestellungen des Newsletters sind unter der E-Mail-Adresse uwe.kreft@verdi.de möglich.
Nr. 6 – 07. März 2022
MANTELTARIFVERTRAG – NOCH 54 TAGE
Noch genau 54 Tage sind es bis zum 30. April 2022. So lange läuft der Manteltarifvertrag der gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie und die Manteltarifverträge für die Angestellten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage noch. Mit dem Corona-Tarifvertrag konnte diese Laufzeit erreicht werden, die ein Jahr länger ist, als mit dem Lohntarif-Abschluss von 2019 vereinbart. Diese Verlängerung der tariflichen Absicherung von Arbeitszeit, Zuschlägen, Urlaub und vielen anderen Arbeitsbedingungen ist ein Erfolg der ver.di-Mitglieder. Dieser Erfolg kann nur verteidigt werden, wenn die Beschäftigten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage durch ihre ver.di-Mitgliedschaft den Arbeitgebern zeigen, dass sie bereit sind, ihre Tarifrechte auch zu verteidigen. Noch 54 Tage besteht für Nichtmitglieder die Möglichkeit, der Solidargemeinschaft der Gewerkschaftsmitglieder beizutreten und sich so die Rechte des Manteltarifvertrages auch über den 30. April nächsten Jahres hinaus zu sichern – und für den Fall, dass der Arbeitgeber Tarifflucht begeht. https://mitgliedwerden.verdi.de .
Mit dem Tarifabschluss am 03. Mai 2019 ist der Manteltarifvertrag (MTV) der Druckindustrie bis zum 30. April 2021 wieder unverändert in Kraft gesetzt worden. Mit dem Tarifabschluss vom 18. Mai 2020 wurde der MTV Druckindustrie um ein Jahr bis zum 30. April 2022 verlängert. Die Tarifabschlüsse beinhalten, dass während der Laufzeit ergebnisoffen Verhandlungen zum Manteltarifvertrag zwischen ver.di und dem bvdm geführt werden.
VERHANDLUNGEN ÜBER MANTELTARIF VOM BVDM ALS GESCHEITERT ERKLÄRT
Insgesamt sieben Verhandlungstermine haben zwischen ver.di und dem Bundesverband Druck und Medien (bvdm) zur Reform des Manteltarifvertrages der Druckindustrie stattgefunden. Die vereinbarten Gesprächstermine am 30./31. August 2021 haben die Arbeitgeber abgesagt und die Gespräche aus ihrer Sicht für gescheitert erklärt. Grund war die mangelnde Bereitschaft von ver.di, weiter über einen „Zukunfts-Tarifvertrag“ zu reden, der im Wesentlichen die Kürzung der Jahresleistung und des zusätzlichen Urlaubsgeldes, den Wegfall der Antrittsgebühren und die Kürzung der Nacht-, Sonntags- und Überstunden-Zuschläge vorsieht. Ver.di geht aktuell nicht davon aus, dass weitere Gespräche zum Manteltarifvertrag der Druckindustrie stattfinden.
Bei der im Herbst 2021 durchgeführten Beschäftigtenbefragung gab es eine klare Haltung zum MTV Druckindustrie, der bekanntlich am 30. April 2022 ohne Kündigung endet: 94 Prozent der Rückmeldungen aus Betrieben in Baden-Württemberg erklärten, dass der Abschluss eines neuen Manteltarifvertrages auf Bundesebene „wichtig“ bzw. „sehr wichtig“ sei. Und 80 Prozent der Teilnehmer erklärten die Bereitschaft, die Forderungen von ver.di notfalls mit einem Arbeitskampf durchzusetzen. Und für den Fall, dass der bvdm mit ver.di nicht verhandeln will, werden wir Gespräche mit den regionalen Arbeitgeberverbänden aufnehmen. Die regionale Tarifkommission für Baden-Württemberg wurde am 8. Dezember 2021 bestätigt.
VER.DI FORDERT 5 % MEHR LOHN UND GEHALT
Am 15. November 2021 hat die bundesweite Tarifkommission (TK) der Druckindustrie in Kassel beschlossen, das Lohnabkommen der Druckindustrie zum 31. Januar 2022 zu kündigen. Gleichzeitig wurden die Gehaltstarifverträge für die Angestellten der Druckindustrie und die Angestellten in Zeitungsverlagen gekündigt. Und: die TK hat eine Lohnforderung von 5 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten beschlossen. Am 14. und 21. Februar 2022 haben ersten beiden Verhandlungsrunden zwischen dem Bundesverband Druck und Medien (bvdm) und ver.di stattgefunden. Der bvdm hat viel Zeit und Energie darauf verschwendet, zu erklären, dass die Jahre 2019 bis 2021 schwierige Jahre für die Druckindustrie waren. Daraus leitete der bvdm ab, dass „die Spielräume für Lohnerhöhungen sehr gering sind“.
ver.di begründete die Forderung nach 5 Prozent mehr Lohn und Gehalt mit der hohen Inflationsrate (Jahresdurchschnitt 2021 3,1 Prozent) und den stark angestiegenen Energie- und Lebensmittel-Preisen. Zudem wolle man dafür sorgen, dass die Beschäftigten der Druckindustrie nicht von der allgemeinen Lohnentwicklung abgehängt werden. Am Ende der 2. Verhandlung bot der bvdm eine Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro in Form einer Corona-Prämie für die Laufzeit von 12 Monaten an. Die ver.di-Verhandlungskommission bewertete das Angebot als unzureichend und forderte den bvdm auf, es nachzubessern. Dazu gab es auf Arbeitgeberseite keine Bereitschaft. Die nächsten Verhandlungen finden am 28. März 2022 in Berlin statt. Diese werden vermutlich mit den ersten Warnstreiks aus der Branche begleitet. Informationen zu den Tarifverhandlungen findest du unter https://druck.verdifb8bw.de
OT-BETRIEBE ZU LOHNVERHANDLUNGEN AUFGEFORDERT
Im Rahmen der bundesweiten Druck-Tarifrunde hat ver.di auch Unternehmen zu Lohnverhandlungen aufgefordert, die „ohne Tarifbindung“ (OT) sind. Denn rechtlich beziehen sich Tarifverhandlungen zunächst nur auf die Unternehmen, die in einem Arbeitgeberverband Vollmitglied sind. In der Druckindustrie haben in den letzten 20 Jahren aber sehr viele Unternehmen Tarifflucht begangen, um ihren Beschäftigten längere Arbeitszeiten abzupressen, um ihnen Weihnachts- und Urlaubsgeld streichen zu können, und um ihnen weniger Zuschläge zahlen zu müssen. In den Arbeitgeberverbänden der Druckindustrie bestimmen diese OT-Mitglieder im Hintergrund die Tarifpolitik mit und nehmen so auch Einfluss auf die Flächentarifverhandlungen. Deshalb ist es nur konsequent, solche Unternehmen zu Haustarifverhandlungen über eine Lohnerhöhung aufzufordern.
Neben Betrieben in Bayern und Nordrhein-Westfalen hat ver.di auch in Baden-Württemberg einige solche tarifflüchtigen Betriebe zu Verhandlungen über eine Lohn- und Gehaltssteigerung von 5 Prozent aufgefordert. Im Einzelnen wurden angeschrieben das Badische Druckhaus (Baden-Baden), die Druckerei Konstanz, der Mannheimer Morgen, die Pressehaus Stuttgart Infotechnik GmbH, das Druckzentrum Neckar-Alb (Reutlingen) und das Druckhaus Ulm-Oberschwaben. Bislang hat davon nur das letzte Unternehmen die Aufnahme von Gesprächen zugesagt. Alle anderen angeschriebenen Druckereien lehnen Verhandlungen entweder ausdrücklich ab oder haben die Aufforderung noch nicht konkret beantwortet. ver.di hat deshalb gleichzeitig die Gewerkschaftsmitglieder in diesen Unternehmen informiert. Denn diese sind es, die nun entscheiden müssen, ob sie die ver.di-Forderung nach 5% mehr Lohn und Gehalt aktiv unterstützen.
ERNEUT ENTTÄUSCHENDER TARIFABSCHLUSS FÜR REDAKTEUR*INNEN AN TAGESZEITUNGEN
Aus Sicht der dju in ver.di ist das Tarifergebnis enttäuschend. Doch nachdem der DJV die gemeinsame Verhandlungslinie verlassen und das Ergebnis hingenommen hat, war einfach nicht mehr zu erreichen. Das mag sicherlich auch dem Umstand geschuldet sein, dass insgesamt fünf (!) Verhandlungsrunden ohne begleitende (Warn-) Streikaktionen stattgefunden haben. Der ab dem 22. Februar 2022 geltende Tarifabschluss sieht folgendes vor:
- eine Laufzeit vom 1. Januar 2022 bis 30. April 2024, 28 Monate.
- Erste Tariferhöhung ab 1. September 2022 um 1,5 Prozent und Erhöhung um 100 Euro monatlich für Volontärinnen, danach eine
- Zweite Tariferhöhung um 2,0 Prozent ab 1. Juni 2023 bis Ende der Laufzeit.
- Abweichend werden die ersten beiden Gehaltsstufen der Tarifgruppe 3 ab dem 1. März 2022 um 1,7 (3.-7. Berufsjahr) und 2,2 Prozent (8.-12. Berufsjahr) erhöht. Damit sollen die Abstände zu den Gehältern in der Tarifgruppe 2b hergestellt werden, die bisher teilweise unterschritten wurden.
- Für alle Redakteur*innen und Volontär*innen, die bereits im Januar 2022 beschäftigt waren, wird im März eine Corona-Prämie von 500 Euro ausgezahlt. Für arbeitnehmerähnliche Freie wird eine Einmalzahlung von einem Viertel des bei einem Verlag erzielten Durchschnittshonorars aus der Zeit von September 2021 bis Februar 2022 gezahlt.
- Der Tarifvertrag regelt die zweimalige Möglichkeit pro Jahr für alle Redakteur*innen, auf die Hälfte eines Monatsgehalts zu verzichten und dafür bis zu 11 Tage (unbezahlte) Freizeit nehmen zu können.
BETRIEBSNACHRICHTEN – REIFF ZEITUNGSDRUCK GMBH NIMMT EINE DER MODERNSTEN DRUCKMASCHINEN IN BETRIEB
Als führender Zeitungsverlag im mittelbadischen Raum, blickt Reiff Medien („Offenburger Tageblatt“, „Achern-Rench-Zeitung“, „Kehler Zeitung“, „Lahrer Anzeiger“ und die „Kinzigtalausgabe des Offenburger Tageblattes“) auf eine über 200jährige Geschichte zurück. Am Standort Offenburg, dem Tor zum Schwarzwald, verlassen jede Woche mehr als zwei Millionen Zeitungen, Broschüren, Werbebeilagen und Katalogs das Haus. Die “Reiff-Zeitungsdruck GmbH“ hat jüngst eine komplett neue Druckmaschine in Betrieb genommen – nach eigenen Angaben eine der modernsten Deutschlands.
Mit der neuen Zeitungsdruckmaschine manroland GOSS „stehen nachhaltige Ziele, wie die Sicherung der Arbeitsplätze, die Beibehaltung unserer Unabhängigkeit sowie der verantwortliche Umgang mit unseren Ressourcen im Vordergrund. Wir sparen mit der neuen Maschine trotz 30 Prozent höherer Geschwindigkeit rund 18 Prozent Energie und senken den Papierausschuss um die Hälfte“, berichtet der geschäftsführende Gesellschafter Rouven Reiff. Ein Roboter spannt automatisch die Druckplatten ein. Und ein weiterer Roboter kommt in der Weiterverarbeitung zum Einsatz. Dieser kann in 15,5 Stunden Zeitungspakete mit einem Gesamtgewicht von 4,5 Tonnen verarbeiten.
BETRIEBSNACHRICHTEN – NEUAUFSTELLUNG IN DER ZEITUNGSGRUPPE STUTTGART (SWMH)
Herbert Dachs, Geschäftsführer der Südwestdeutschen Medienholding (SWMH), ließ jüngst verlauten: „Ziel der Medienhaus-Strategie, die das Unternehmen 2019 entwickelt hat, ist, den digitalen Umsatzanteil des Unternehmens zu erhöhen, um perspektivisch zurückgehende Werbeerlöse und sinkende Auflagenzahlen im Bereich der gedruckten Zeitungen zu kompensieren und das Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen“. Mittlerweile wurden im Rahmen der regionalen Medienhaus-Strategie 1.0 über 100 Beschäftigte abgebaut bei einem Einsparvolumen von über 8 Millionen Euro. Nun folgt die Medienhaus-Strategie 2.0. Die SWMH nennt die geplanten Maßnahmen eine „Neuausrichtung der redaktionelle und gesellschaftsrechtlichen Strukturen der Zeitungsgruppe Stuttgart“. Dabei geht es aus SWMH-Sicht um die „Beseitigung von Doppelstrukturen, um bei gleichbleibend hoher journalistischer Qualität Kosten zu senken“. Verbunden mit der Reorganisation ist ein geplanter Personalabbau von bis zu 55 Stellen mit einem Einspar-Volumen von bis zu 6,8 Millionen Euro in der gesamten Gruppe. Und: aus „Gründen der Tarifvermeidung“ gehen Redakteure, Redaktionstechniker und Mediengestalter in die tariflose Medienholding Süd GmbH über. Damit, so die Geschäftsführung, könne man Lohnkosten um etwa 25 Prozent senken.
Kurz vor Weihnachten 2021 verkündete die SWMH-Geschäftsführung: „Das Jahr 2021 war für die SWMH-Gruppe erfolgreich. Wir erwarten für dieses Jahr insgesamt ein sehr solides wirtschaftliches Ergebnis. Auch ist absehbar, dass wir die wichtigsten Ziele unserer Strategie „SWMH 2022“ spätestens im kommenden Jahr erreichen werden. Der Kurs unserer Unternehmens-Strategie ist also richtig“. Und nun plötzlich zwingen schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen und steigende Papierpreise zu diesen einschneidenden Maßnahmen? Oder ist es doch eher die Gier der Gesellschafter, endlich Dividenden sehen zu wollen? Mehr Informationen unter www.sverdimh.de
SERVICE: „meine ver.di“
„Meine ver.di“ ist die Online-Plattform für alle ver.di-Mitglieder. Künftig laufen hier unsere Online-Services zusammen. Auf „meine ver.di“ lassen sich Mitgliedsdaten bearbeiten, die Beitragsquittung und die Mitgliederbescheinigung runter laden und direkt ausdrucken, die Gruppenplattformen zur gemeinsamen Diskussion und zur Arbeit an Dokumenten erreichen und alle Informations-Abos verwalten. Hier findet ihr alle Infos dazu gebündelt und könnt euch auch registrieren: meineverdi – ver.di
Nr. 5 – 05. Januar 2022
MANTELTARIFVERTRAG – NOCH 115 TAGE
Noch genau 115 Tage sind es bis zum 30. April 2022. So lange läuft der Manteltarifvertrag der gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie und die Manteltarifverträge für die Angestellten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage noch. Mit dem Corona-Tarifvertrag konnte diese Laufzeit erreicht werden, die ein Jahr länger ist, als mit dem Lohntarif-Abschluss von 2019 vereinbart. Diese Verlängerung der tariflichen Absicherung von Arbeitszeit, Zuschlägen, Urlaub und vielen anderen Arbeitsbedingungen ist ein Erfolg der ver.di-Mitglieder. Dieser Erfolg kann nur verteidigt werden, wenn die Beschäftigten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage durch ihre ver.di-Mitgliedschaft den Arbeitgebern zeigen, dass sie bereit sind, ihre Tarifrechte auch zu verteidigen. Noch 115 Tage besteht für Nichtmitglieder die Möglichkeit, der Solidargemeinschaft der Gewerkschaftsmitglieder beizutreten und sich so die Rechte des Manteltarifvertrages auch über den 30. April nächsten Jahres hinaus zu sichern – und für den Fall, dass der Arbeitgeber Tarifflucht begeht. https://mitgliedwerden.verdi.de .
Mit dem Tarifabschluss am 03. Mai 2019 ist der Manteltarifvertrag (MTV) der Druckindustrie bis zum 30. April 2021 wieder unverändert in Kraft gesetzt worden. Mit dem Tarifabschluss vom 18. Mai 2020 wurde der MTV Druckindustrie um ein Jahr bis zum 30. April 2022 verlängert. Die Tarifabschlüsse beinhalten, dass während der Laufzeit ergebnisoffen Verhandlungen zum Manteltarifvertrag zwischen ver.di und dem bvdm geführt werden.
VERHANDLUNGEN ÜBER MANTELTARIF VOM BVDM ALS GESCHEITERT ERKLÄRT
Insgesamt sieben Verhandlungstermine haben zwischen ver.di und dem Bundesverband Druck und Medien (bvdm) zur Reform des Manteltarifvertrages der Druckindustrie stattgefunden. Zur Erinnerung: Im September 2020 hatte ver.di Eckpunkte für einen neuen Manteltarifvertrag vorgelegt. Im Mittelpunkt standen dabei unter anderem die Allgemeinverbindlichkeit tariflicher Regelungen und Regelungen zu den Themen Altersteilzeit, Altersvorsorge sowie Altersfreischichten.
Die vereinbarten Gesprächstermine am 30./31. August 2021 haben die Arbeitgeber abgesagt und die Gespräche aus ihrer Sicht für gescheitert erklärt. Grund war die mangelnde Bereitschaft von ver.di, weiter über einen „Zukunfts-Tarifvertrag“ zu reden, der im Wesentlichen die Kürzung der Jahresleistung und des zusätzlichen Urlaubsgeldes, den Wegfall der Antrittsgebühren und die Kürzung der Nacht-, Sonntags- und Überstunden-Zuschläge vorsieht. Was bei dieser „Streich-Orgie“ des bvdm „Zukunft“ sein soll, erschließt sich ver.di nicht. Ver.di geht aktuell nicht davon aus, dass weitere Gespräche zum Manteltarifvertrag der Druckindustrie stattfinden.
Bei der jüngst durchgeführten Beschäftigtenbefragung gab es eine klare Haltung zum MTV Druckindustrie, der bekanntlich am 30. April 2022 ohne Kündigung endet: 97 Prozent der Rückmeldungen erklärten, dass der Abschluss eines neuen Mantel-tarifvertrages auf Bundesebene „wichtig“ bzw. „sehr wichtig“ sei. Und 80 Prozent der Teilnehmer erklärten die Bereitschaft, die Forderungen von ver.di notfalls mit einem Arbeitskampf durchzusetzen. Und für den Fall, dass der bvdm mit ver.di nicht verhandeln will, werden wir Gespräche mit den regionalen Arbeitgeberverbänden aufnehmen. Die regionale Tarifkommission für Baden-Württemberg wird am 8. Dezember 2021 bestätigt.
VER.DI FORDERT 5 % MEHR LOHN UND GEHALT
Am 15. November 2021 hat die bundesweite Tarifkommission (TK) der Druckindustrie in Kassel beschlossen, das Lohnabkommen der Druckindustrie zum 31. Januar 2022 zu kündigen. Gleichzeitig wurde die Kündigung der Gehaltstarifverträge für die Angestellten der Druckindustrie und die Angestellten in Zeitungsverlagen empfohlen. In Baden-Württemberg sind die Kündigungen der Angestellten-Tarifverträge mittlerweile erfolgt. Und: die TK hat eine Lohnforderung von 5 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten beschlossen.
Bei der Forderungserhebung hat sich die TK an den Ergebnissen der Beschäftigtenumfrage aus den Betrieben orientiert. Insgesamt sind 9.000 Fragebogen in 46 Betriebe verschickt worden – mehr als 1.000 Fragebogen aus 33 Betrieben konnten ausgewertet werden. Fast 90 % der Rückmeldungen hielten eine Lohnerhöhung zwischen 4 und mehr als 5 Prozent für angemessen. Grund dafür ist die derzeit hohe Inflationsrate von über 5 Prozent. Die Preissteigerungsrate wird im Jahresdurchschnitt vermutlich 3 % betragen. Auf jeden Fall kann sie von der zum 01. August 2021 gewährten Lohn- und Gehaltserhöhung von 1,0 Prozent nicht ausgeglichen werden. Aufgrund des daraus entstehenden Nachholbedarfes und der Prognose, dass die Inflationsrate in 2022 2,5 Prozent und im Jahr 2023 weitere 1,7 Prozent beträgt (Quelle: Statista), sind hohe Erwartungen mit dem Lohnabschluss verbunden. Dies auch deshalb, weil der preisbereinigte Realumsatz der Druckindustrie um 13,9 % in 2021 gestiegen ist. Zudem sind sowohl der Produktionsindex der Druckindustrie (+ 14,0 %) als auch die Produktivitätsentwicklung der Druckindustrie (+ 14,6 %) stark angestiegen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Druckindustrie scheinen sich zu bessern.
OT-BETRIEBE ZU LOHNVERHANDLUNGEN AUFGEFORDERT
Im Rahmen der bundesweiten Druck-Tarifrunde hat ver.di auch Unternehmen zu Lohnverhandlungen aufgefordert, die „ohne Tarifbindung“ (OT) sind. Denn rechtlich beziehen sich Tarifverhandlungen zunächst nur auf die Unternehmen, die in einem Arbeitgeberverband Vollmitglied sind. In der Druckindustrie haben in den letzten 20 Jahren aber sehr viele Unternehmen Tarifflucht begangen, um ihren Beschäftigten längere Arbeitszeiten abzupressen, um ihnen Weihnachts- und Urlaubsgeld streichen zu können, und um ihnen weniger Zuschläge zahlen zu müssen. In den Arbeitgeberverbänden der Druckindustrie bestimmen diese OT-Mitglieder im Hintergrund die Tarifpolitik mit und nehmen so auch Einfluss auf die Flächentarifverhandlungen. Deshalb ist es nur konsequent, solche Unternehmen zu Haustarifverhandlungen über eine Lohnerhöhung aufzufordern.
Neben Betrieben in Bayern und Nordrhein-Westfalen hat ver.di auch in Baden-Württemberg einige solche tarifflüchtigen Betriebe zu Verhandlungen über eine Lohn- und Gehaltssteigerung von 5 Prozent aufgefordert. Im Einzelnen wurden angeschrieben das Badische Druckhaus (Baden-Baden), die Druckerei Konstanz, der Mannheimer Morgen, die Pressehaus Stuttgart Infotechnik GmbH, das Druckzentrum Neckar-Alb (Reutlingen) und das Druckhaus Ulm-Oberschwaben. Bislang hat davon nur das letzte Unternehmen die Aufnahme von Gesprächen zugesagt. Alle anderen angeschriebenen Druckereien lehnen Verhandlungen entweder ausdrücklich ab oder haben die Aufforderung noch nicht konkret beantwortet. ver.di hat deshalb gleichzeitig die Gewerkschaftsmitglieder in diesen Unternehmen informiert. Denn diese sind es, die nun entscheiden müssen, ob sie die ver.di-Forderung nach 5% mehr Lohn und Gehalt aktiv unterstützen.
GEHALTSFORDERUNG: dju IN VER.DI FORDERT EINE FESTBETRAGSERHÖHUNG VON 200 EURO UND 500 EURO CORONA-PRÄMIE
Für die zwischen dem Verlegerverband BDZV, der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di sowie dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) stattfindenden Tarifverhandlungen, die etwa 12.000 Zeitungsredakteurinnen und -redakteure betrifft, fordert die dju sozial austarierte Gehaltserhöhungen und echte Reallohnsteigerungen. Eine Corona-Prämie von 500 Euro soll die seit vielen Monaten anhaltenden Belastungen durch Mobilarbeit und Homeoffice außerhalb der Redaktionen würdigen.
„Wir erwarten schwierige Verhandlungen, um echte Reallohnsteigerungen für möglichst viele Redakteurinnen und Redakteure zu erreichen. Zu lange hat es keine spürbaren Einkommenserhöhungen gegeben. Corona-Prämie und eine Erhöhung um einen Festbetrag und dementsprechende Honorarsteigerungen für Freie bei einer Laufzeit von 12 Monaten berücksichtigen alle Herausforderungen der kommenden Tarifverhandlung“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel.
Durch einen Festbetrag von 200 Euro sollen besonders Berufseinsteiger und junge Redakteurinnen und Redakteure eine wirksame Reallohnsteigerung zwischen 6 und 5 Prozent erhalten, für höchste Tarifgruppen in der Redaktionsleitung würde dies ein Plus von 3,8 Prozent bedeuten. Die dju-Forderungen stellen im Durchschnitt eine Erhöhung um 5 Prozent dar. Um diesen Wert sollen auch die Honorare für freie arbeitnehmerähnliche Journalistinnen und Journalisten steigen. Die dju in ver.di möchte angesichts der ungewissen Perspektive zu den steigenden Lebenshaltungskosten nur eine Laufzeit von 12 Monaten und damit bis Ende Dezember 2022 verhandeln.
AUSBILDUNG – VORUNTERSUCHUNG MEDIENGESTALTER/IN DIGITAL UND PRINT
Der Ausbildungsberuf Mediengestalter/in Digital und Print wurde 1998 geschaffen, in ihm gingen alle damaligen Druckvorstufenberufe auf und es kamen neue Digitalmedien-Inhalte hinzu. Die Sozialpartner haben nun unter dem Dach des ZFA eine Voruntersuchung zum Neuordnungsbedarf initiiert, welche das BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) durchgeführt hat. Den ausführlichen Abschlussbericht dieser Voruntersuchung hier zum Download PDF (4MB).
Parallel hat das BIBB auch noch eine weitere Voruntersuchung durchgeführt. Diese ergab, dass es Bedarf an einem Ausbildungsberuf „Gestalter/in immersive Medien“ gibt. Den ausführlichen Abschlussbericht dieser Voruntersuchung hier zum Download PDF (4MB).
BETRIEBSRATSWAHLEN – ERKLÄRFILM VON VER.DI TV
Der zentrale Wahltermin der Betriebsratswahlen ist vom 7. bis 18. März 2022. Alle Betriebe haben einen Betriebsrat – zu schön um wahr zu sein. Das ist leider nicht so. Warum es so wichtig und lohnend ist, eine Interessenvertretung zu gründen, erläutern wir in einem aktuellen Video »
DAS KOMMT 2022: GESETZLICHE VERÄNDERUNGEN FÜR BESCHÄFTIGTE
Mit dem neuen Jahr kommen einige gesetzliche Veränderungen auf die Beschäftigten zu. Der Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent zur betrieblichen Altersvorsorge wird ab 2022 auch für Altverträge Pflicht. Bisher galt die Zuschusspflicht nur für Neuverträge ab 2019. Beim Mindestlohn steht eine Erhöhung auf 9,82 Euro pro Stunde ab dem 01. Januar 2022 und 10,45 Euro ab dem 01. Juli 2022 fest. Wann die von der „Ampelregierung“ geplante Erhöhung auf 12,00 Euro umgesetzt wird, ist noch unklar. Ab 01. Juli 2022 geht die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) von Ärzten und Kassen direkt an die Unternehmen. Das war’s dann mit den gelben Zetteln.
Nr. 4 – 01. August 2021
MANTELTARIFVERTRAG – NOCH 272 TAGE
Noch genau 272 Tage sind es bis zum 30. April 2022. So lange läuft der Manteltarifvertrag der gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie und die Manteltarifverträge für die Angestellten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage noch. Mit dem Corona-Tarifvertrag konnte diese Laufzeit erreicht werden, die ein Jahr länger ist, als mit dem Lohntarif-Abschluss von 2019 vereinbart. Diese Verlängerung der tariflichen Absicherung von Arbeitszeit, Zuschlägen, Urlaub und vielen anderen Arbeitsbedingungen ist ein Erfolg der ver.di-Mitglieder. Dieser Erfolg kann nur verteidigt werden, wenn die Beschäftigten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage durch ihre ver.di-Mitgliedschaft den Arbeitgebern zeigen, dass sie bereit sind, ihre Tarifrechte auch zu verteidigen. Noch 272 Tage besteht für Nichtmitglieder die Möglichkeit, der Solidargemeinschaft der Gewerkschaftsmitglieder beizutreten und sich so die Rechte des Manteltarifvertrages auch über den 30. April nächsten Jahres hinaus zu sichern – und für den Fall, dass der Arbeitgeber Tarifflucht begeht. https://mitgliedwerden.verdi.de .
Mit dem Tarifabschluss am 03. Mai 2019 ist der Manteltarifvertrag (MTV) der Druckindustrie bis zum 30. April 2021 wieder unverändert in Kraft gesetzt worden. Mit dem Tarifabschluss vom 18. Mai 2020 wurde der MTV Druckindustrie um ein Jahr bis zum 30. April 2022 verlängert. Die Tarifabschlüsse beinhalten, dass während der Laufzeit ergebnisoffen Verhandlungen zum Manteltarifvertrag zwischen ver.di und dem bvdm geführt werden.
VERHANDLUNGEN ÜBER MANTELTARIF BISHER ERGEBNISLOS
Die Verhandlungen zum Manteltarifvertrag zwischen ver.di und dem bvdm wurden am 18. und 19. Mai 2021 wieder aufgenommen. Zur Erinnerung: Im September 2020 hatte ver.di Eckpunkte für einen neuen Manteltarifvertrag vorgelegt. Im Mittelpunkt standen dabei unter anderem die Allgemeinverbindlichkeit tariflicher Regelungen und Regelungen zu den Themen Altersteilzeit, Altersvorsorge sowie Altersfreischichten.
In der fünften Verhandlungsrunde wurde über diese Forderungen intensiv und kontrovers diskutiert. Für den bvdm sind sämtliche Themen an „Kostenneutralität“ gekoppelt. Eine Neuregelung, die zu „Höherbelastungen“ für die Betriebe führe, sei aus Sicht der Arbeitgeberseite nicht akzeptabel und demnach abzulehnen. Die Unternehmen bräuchten Entlastungen und mehr Flexibilität. Die Verhandlungen sollen am 30./31. August 2021 in Berlin fortgesetzt werden. Zur Vorbereitung dieser Verhandlungsrunde traf sich die Bundes-Tarifkommission Druckindustrie am 29. Juli in Kassel, um den aktuellen Verhandlungsstand zu beraten. Die anwesenden Kolleg*innen waren sich einig, dass Arbeitgeber-Forderungen nach einer Absenkung von Zuschlägen, Ausweitungen der Arbeitszeit und andere Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen abzulehnen sind.
AB HEUTE: 1% LOHN- UND GEHALTSERHÖHUNG
In einer langen und harten Tarifauseinandersetzung mit vielen Streiks wurde 2019 ein Tarifabschluss für die Druckindustrie erkämpft. Die Löhne und Gehälter der Druckindustrie sowie die Gehälter der kaufmännischen und technischen Angestellten in Zeitungsverlagen werden ab dem heutigen 1. August 2021 um 1 Prozent erhöht – nachdem diese Erhöhung wegen Corona um drei Monate verschoben worden war. Die Lohn- und Gehaltserhöhung kann um bis zu fünf weitere Monate verschoben werden – also längsten bis zum 1. Januar 2022 – wenn für diese Zeit dem Unternehmen Kündigungen verboten werden. Dies muss in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden zu deren Abschluss der Betriebsrat nicht gezwungen werden kann. Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Januar 2022. Die Bundes-Tarifkommission Druckindustrie legte bei ihrer Sitzung am 29. Juli in Kassel den Fahrplan für die kommende Lohntarifrunde fest. Danach soll am 15.11.2021 über die Lohnforderung entschieden werden. Ebenso wurde beschlossen, neben den tarifgebundenen Druckereien auch OT-Betrieb zu Verhandlungen über Lohnerhöhungen aufzufordern.
BETRIEBSNACHRICHTEN – NACH VERLUST DES BILD-DRUCKAUFTRAGES: STEHT DER STANDORT ESSLINGEN VOR DEM AUS?
Schlechte Nachrichten für die Beschäftigten von Bechtle Verlag&Druck (Esslinger Zeitung): die Leitung des zum Medienkonzern SWMH gehörenden Unternehmens informierte die Belegschaft der Bereiche Druck und Versand darüber, dass der Axel-Springer-Konzern seinen Druckauftrag für BILD und Bild am Sonntag überraschend zum Jahresende 2021 auslaufen lässt. Von dieser Entscheidung betroffen sind ca. 60 Beschäftigte in Esslingen, wo die beiden Springer-Zeitungen seit 58 Jahren gedruckt wurden. Damit verliert der Druckstandort Esslingen ein Alleinstellungsmerkmal (Druck im Rheinischen und im Nordischen Format). Betriebsrat und ver.di befürchten, dass durch den Wegfall der BILD auch die Druckaufträge der verlagseigenen Zeitungen und Wochenblätter, vorweg die Esslinger Zeitung, gefährdet sind. Betriebsbedingte Kündigungen sollen ab Oktober 2021 ausgesprochen werden. Weitere Informationen zur Entwicklung in Esslingen gibt es auf http://www.sverdimh.de
BETRIEBSNACHRICHTEN – DRUCKZENTRUM SÜDWEST IN VS-VILLINGEN: DISKUSSION ÜBER ARBEITSZEITEN
Zum 30. Juni 2021 wurde die Kurzarbeit beendet, die seit dem 1. April 2020 im Druckzentrum Südwest in VS-Villingen (DZSW – Zeitungsdruckerei des „Schwarzwälder Bote“) gegolten hat. Da bedingt durch die Pandemie weiterhin die notwendig gebrauchten Akzidenzaufträge ausbleiben, beschäftigen sich die Betriebsparteien mit den Themen Arbeits- und Schichtzeiten. Der Betriebsrat versucht über eine Beschäftigtenbefragung herauszufinden, ob es eine Bereitschaft innerhalb der Belegschaft gibt, sich auf die Bedingungen des § 4 des Manteltarifvertrages der Druckindustrie (Beschäftigungssicherung bei Arbeitszeitreduzierung und entsprechendem Lohn-/Gehaltsverzicht) einzulassen.
DER TARIFVERTRAG – ERKLÄRFILM VON VER.DI TV Vielen Menschen ist oftmals nicht so ganz klar, was eigentlich ein Tarifvertrag ist, warum Tarifverträge so wichtig sind und was dort geregelt wird. Das wurde auch in Umfragen zum Thema immer wieder deutlich. Nun gibt es einen Erklärfilm von ver.di TV dazu, den ihr gerne selbst schauen, weiterleiten und begleitend in Tarifrunden (und natürlich auch dazwischen) einsetzen könnt. Der Film (3:32 Min.) läuft auf der Startseite verdi.de und auf ver.di TV unter dem Link: https://www.verdi.de/verditv/channel/48322/verdi-tv-archiv/1/F5RjwziWVZpkQZKU6Br2Kb Auch auf YouTube ist der Film eingestellt: Was ist ein Tarifvertrag? – YouTube
SERVICE: „meine ver.di“
„Meine ver.di“ ist die Online-Plattform für alle ver.di-Mitglieder. Künftig laufen hier unsere Online-Services zusammen. Auf „meine ver.di“ lassen sich Mitgliedsdaten bearbeiten, die Beitragsquittung und die Mitgliederbescheinigung runter laden und direkt ausdrucken, die Gruppenplattformen zur gemeinsamen Diskussion und zur Arbeit an Dokumenten erreichen und alle Informations-Abos verwalten. Hier findet ihr alle Infos dazu gebündelt und könnt euch auch registrieren: meineverdi – ver.di
ER IST DANN MAL WEG – ABER NOCH NICHT GANZ
Wolfgang Haupt, ver.di-Landeskoordinator für die Druckindustrie in Baden-Württemberg ist seit heute im Ruhestand. Der gelernte Setzer und langjährige Gewerkschaftssekretär, der neben seinen Aufgaben auf Landesebene Druckbetriebe und Zeitungsverlage in den ver.di-Bezirken Heilbronn-Neckar-Franken, Stuttgart und Fils-Neckar-Alb betreute wird aber weiter gewerkschaftlich tätig sein. Auf Honorarbasis wird er Betriebsräte im nächsten Frühjahr bei der Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahlen unterstützen. Außerdem wird er ver.di in der kommenden Lohn- und Manteltarifauseinandersetzung der Druckindustrie aktiv unterstützen. Geplant ist, dass der Neu-Rentner seine Unterstützung auf Honorarbasis bis zur Landes-Fachgruppensitzung Druck, Verlage, Papier, Industrie (DVPI) im Herbst 2022 fortsetzen wird.
Nr. 3 – 22. Mai 2021
MANTELTARIFVERTRAG – NOCH 343 TAGE
Noch genau 343 Tage sind es bis zum 30. April 2022. So lange läuft der Manteltarifvertrag der gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie und die Manteltarifverträge für die Angestellten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage noch. Mit dem Corona-Tarifvertrag konnte diese Laufzeit erreicht werden, die ein Jahr länger ist, als mit dem Lohntarif-Abschluss von 2019 vereinbart. Diese Verlängerung der tariflichen Absicherung von Arbeitszeit, Zuschlägen, Urlaub und vielen anderen Arbeitsbedingungen ist ein Erfolg der ver.di-Mitglieder. Dieser Erfolg kann nur verteidigt werden, wenn die Beschäftigten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage durch ihre ver.di-Mitgliedschaft den Arbeitgebern zeigen, dass sie bereit sind, ihre Tarifrechte auch zu verteidigen. Noch 343 Tage besteht für Nichtmitglieder die Möglichkeit, der Solidargemeinschaft der Gewerkschaftsmitglieder beizutreten und sich so die Rechte des Manteltarifvertrages auch über den 30. April hinaus zu sichern – und für den Fall, dass der Arbeitgeber Tarifflucht begeht. https://mitgliedwerden.verdi.de .
Mit dem Tarifabschluss am 03. Mai 2019 ist der Manteltarifvertrag (MTV) der Druckindustrie bis zum 30. April 2021 wieder unverändert in Kraft gesetzt worden. Mit dem Tarifabschluss vom 18. Mai 2020 wurde der MTV Druckindustrie um ein Jahr bis zum 30. April 2022 verlängert. Die Tarifabschlüsse beinhalten, dass während der Laufzeit ergebnisoffen Verhandlungen zum Manteltarifvertrag zwischen ver.di und dem bvdm geführt werden. Der ursprünglich für November geplante Verhandlungstermin konnte Corona-bedingt nicht stattfinden, ob der Dezember-Verhandlungstermin stattfinden wird, ist derzeit unklar.
VERHANDLUNGEN ÜBER MANTELTARIF ERGEBNISLOS
Die wegen der Corona-Pandemie seit September 2020 unterbrochenen Verhandlungen zum Manteltarifvertrag zwischen ver.di und dem bvdm wurden am 18. und 19. Mai 2021 wieder aufgenommen. Zur Erinnerung: Im September 2020 hatte ver.di Eckpunkte für einen neuen Manteltarifvertrag vorgelegt. Im Mittelpunkt standen dabei unter anderem die Allgemeinverbindlichkeit tariflicher Regelungen und Regelungen zu den Themen Altersteilzeit, Altersvorsorge sowie Altersfreischichten.
In der fünften Verhandlungsrunde wurde über diese Forderungen intensiv und kontrovers diskutiert. Für den bvdm sind sämtliche Themen an „Kostenneutralität“ gekoppelt. Eine Neuregelung, die zu „Höherbelastungen“ für die Betriebe führe, sei aus Sicht der Arbeitgeberseite nicht akzeptabel und demnach abzulehnen. Die Unternehmen bräuchten Entlastungen und mehr Flexibilität. Ziel von ver.di ist es, die mittel- und langfristig negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Beschäftigten abzufedern. Als ein Instrument bietet sich dafür an: Älteren Beschäftigten einen finanziell abgesicherten Ausstieg aus der Schicht- und Erwerbsarbeit ermöglichen und damit auch jungen Fach-kräften gute Beschäftigungsperspektiven geben zu können.
ver.di und der bvdm werden den bisherigen Verlauf und den weiteren Fortgang der Gespräche nun in ihren jeweiligen Gremien besprechen. Die Verhandlungen werden am 30./31. August 2021 in Berlin fortgesetzt.
WECHSEL IN BERLIN – RACHEL MARQUARDT NEUE BEREICHSLEITERIN
Die Tarifverhandlungen in der Druckindustrie führt auf ver.di-Seite jetzt Rachel Marquardt. Die 41-jährige Juristin ist neue Leiterin des Bereichs „Tarife, Industrie, Verlage, Druck, Papier“ beim ver.di-Bundesvorstand. Die bisher in diesem Bereich als Fachsekretärin für die Verlagsbranche tätige Kollegin folgt in dieser Funktion Andreas Fröhlich nach, der jetzt Personalleiter der rund 3000 hauptamtlichen ver.di-Beschäftigten ist. Rachel Marquardt ist jetzt außerdem Leiterin der Bundes-Fachgruppen Verlage, Druck, Papier (VDP) und Industrie und arbeitet in dieser Funktion eng mit den ehrenamtlichen Bundesfachgruppenvorständen zusammen. Die beiden Fachgruppen werden sich bis zum Jahresende zusammenschließen zur dann gemeinsamen Bundesfachgruppe Druck, Verlage Papier, Industrie (DVPI).
TARIFERGEBNIS IN DER PAPIERVERARBEITUNG
Begleitet von heftigen Warnstreiks war in diesem Jahr die Tarifrunde in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie. Über mehrere Monate weigerten sich die Arbeitgeber, mit ver.di zu verhandeln, weil die Kolleg*innen der Branche auch an Verhandlungsterminen streikten. Die Warnstreiks fanden wegen der Corona-Pandemie unter erschwerten Bedingungen statt. So mussten die Streikenden Masken tragen, Abstände einhalten und beim Eintragen in die Streiklisten besondere Hygienebedingungen beachten.
Am Ende wurde dann aber ein akzeptables Tarifergebnis erzielt. In diesem Jahr erhöhen sich die Löhne und Gehälter zwar lediglich um 1,5%, dafür steigen sie im nächsten Jahr aber um 2,4%. Damit setzt sich der Trend fort, dass sich das Lohnniveau dieser Branche immer weiter an die Löhne in der benachbarten Druckindustrie annähert. In Hautarifverträgen bei den baden-württembergischen Unternehmen Sonoco und Ravensburger konnten sogar noch höhere Steigerungen für dieses Jahr vereinbart werden. Dabei hatten die Sonoco-Beschäftigten zum ersten Mal in der Unternehmensgeschichte gestreikt.
BETRIEBSNACHRICHTEN – WARTEN AUF ENTSCHEIDUNG IN STUTTGART UND ESSLINGEN
In diesen Tagen wird die Entscheidung erwartet. Die Inhaber von Deutschlands größtem Regionalzeitungskonzern, der Südwestdeutschen Medienholding (SWMH) wollen entscheiden, wie es mit ihren Druckereien weitergeht. Gespannt auf diese Entscheidung sind vor allem die Kolleg*innen an den Druckerei-Standorten in Stuttgart und Esslingen.
Laut SWMH-Geschäftsführer Dr. Christian Wegner gibt es das Projekt bereits seit 2015: das „Druck-Strategie-Projekt“. „Konkret geht es darum“, so Dr. Wegner, „Antworten auf die Frage zu erhalten, welche Zeitungen 2025 in welchen Druckereien und in welchem Format gedruckt werden“. Oder anders gesagt: zu prüfen, in welcher Konstellation in den kommenden Jahren innerhalb des Teilkonzerns der Medienholding Süd (MHS) Zeitungsdruck betrieben werden soll. Dabei stellt sich in erster Linie die Frage, ob und welche Druckereien innerhalb des Konzerns betrieben werden sollen.
Unklar ist offensichtlich nach wie vor, welche weitere regionalen Zeitungsverlage an diesem „Druck-Strategie-Projekt“ beteiligt sind. Vor Kurzem ließ MHS-HF Herbert Dachs verlauten, dass neben den bisherigen möglichen Partnern Bietigheim, Ludwigsburg und Waiblingen auch Heilbronn und Reutlingen potentielle Partner für eine „Druckgemeinschaft“ wären.
Momentan werden in Gesellschafterkreisen offensichtlich zwei Varianten diskutiert. Zum einen der Bau eines neuen Druckzentrums auf der „grünen Wiese“ im Großraum Stuttgart. Zum anderen der Bau eines neuen Druckzentrums auf einem Grundstück, dass der SWMH schon gehört, also in Esslingen.
Weitere Informationen hierzu gibt es auf http://www.sverdimh.de
BETRIEBSNACHRICHTEN – ZUSAMMENSCHLUSS IN MITTELBADEN
Zunächst 24% der Anteile an Verlag und Druckerei des „Badischen Tagblatt“ in Baden-Baden haben die „Badischen Neuesten Nachrichten“ (BNN Badendruck) übernommen. Mit dem erklärten Ziel, nach Zustimmung durch die Kartellbehörden auch die restlichen Anteile der bisherigen Verlegerin Xenia Richters erwerben zu wollen. Die BNN, die von Verleger und Chefredakteur Klaus Michael Baur geführt werden und einer Familienstiftung gehören haben mit ver.di einen Haustarifvertrag, der bei Löhnen und Gehältern im Niveau ein klein wenig oberhalb der Flächentarifverträge von Druckindustrie, Zeitungsverlagen und Tageszeitungsredakteur*innen liegt. Das „Badische Tagblatt“, das in den letzten Jahren sowohl in eine neue Druckerei als auch in ein neues Verlagshaus investiert hat, ist nicht tarifgebunden.
BEGRENZUNG SACHGRUNDLOSER BEFRISTUNGEN – VER.DI BEGRÜSST GESETZENTWURF – DRUCK-ARBEITGEBER ABLEHNEND
Ver.di begrüßt den Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Begrenzung von sachgrundlosen Befristungen. „Sachgrundlose Befristungen und Kettenarbeitsverträge machen Beschäftigte erpressbar und nehmen ihnen in unsicheren Zeiten Sicherheit und Perspektive“, sagt der Ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bringt damit eines der zentralen arbeitsmarktpolitischen Projekte auf den Weg. Auf Unverständnis stößt der Gesetzentwurf beim Bundesverband Druck und Medien (bvdm). Laut bvdm hinterlasse die Einschränkung der Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung „bei den um ihre Existenz ringenden Betrieben der Druck- und Medienindustrie nur noch Kopfschütteln“. Es stößt auf Unverständnis, „wenn zu den zum Teil nicht ausgegorenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung auch noch ideologische Steckenpferde einzelner Parteien und Politiker kommen, mit denen die Belastungsfähigkeit der Wirtschaft endgültig überstrapaziert wird“. Denn schließlich seien „befristete Arbeitsplätze besser als gar keine“, so der Hauptgeschäftsführer des bvdm, Dr. Paul Albert Deimel.
Nr. 2 – 17. November 2020
MANTELTARIFVERTRAG – NOCH 529 TAGE
Noch genau 529 Tage sind es bis zum 30. April 2022. So lange läuft der Manteltarifvertrag der gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie und die Manteltarifverträge für die Angestellten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage noch. Mit dem Corona-Tarifvertrag konnte diese Laufzeit erreicht werden, die ein Jahr länger ist, als mit dem Lohntarif-Abschluss von 2019 vereinbart. Diese Verlängerung der tariflichen Absicherung von Arbeitszeit, Zuschlägen, Urlaub und vielen anderen Arbeitsbedingungen ist ein Erfolg der ver.di-Mitglieder. Dieser Erfolg kann nur verteidigt werden, wenn die Beschäftigten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage durch ihre ver.di-Mitgliedschaft den Arbeitgebern zeigen, dass sie bereit sind, ihre Tarifrechte auch zu verteidigen. Noch 530 Tage besteht für Nichtmitglieder die Möglichkeit, der Solidargemeinschaft der Gewerkschaftsmitglieder beizutreten und sich so die Rechte des Manteltarifvertrages auch über den 30. April hinaus zu sichern – und für den Fall, dass der Arbeitgeber Tarifflucht begeht. https://mitgliedwerden.verdi.de .
Mit dem Tarifabschluss am 03. Mai 2019 ist der Manteltarifvertrag (MTV) der Druckindustrie bis zum 30. April 2021 wieder unverändert in Kraft gesetzt worden. Mit dem Tarifabschluss vom 18. Mai 2020 wurde der MTV Druckindustrie um ein Jahr bis zum 30. April 2022 verlängert. Die Tarifabschlüsse beinhalten, dass während der Laufzeit ergebnisoffen Verhandlungen zum Manteltarifvertrag zwischen ver.di und dem bvdm geführt werden. Der ursprünglich für November geplante Verhandlungstermin konnte Corona-bedingt nicht stattfinden, ob der Dezember-Verhandlungstermin stattfinden wird, ist derzeit unklar.
UMFRAGE ALTERSTEILZEIT – ZWISCHENERGEBNIS
Im letzten Gespräch zwischen ver.di und dem Bundesverband Druck und Medien (bvdm) am 01. September 2020 legte ver.di Eckpunkte für den Neuabschluss eines Manteltarifvertrages der Druckindustrie vor. Eine der Forderungen dabei waren auch Regelungen zur Altersteilzeit. Der bvdm lehnt Regelungen zur Altersteilzeit jedoch ab, bzw. fordert dafür materielle Gegenleistungen. Auf der neuen Homepage zur Druckindustrie, die pünktlich zur 2%igen Lohn- und Gehaltserhöhung am 01. September 2020 an den Start gegangen ist, haben wir eine Umfrage zum Thema Altersteilzeit gestartet. Deine Mitarbeit ist nun gefragt: Bitte unterstütze uns und nehme mit deinen Kolleginnen und Kollegen an der Umfrage teil. Wichtig ist uns auch, dass die Beschäftigten mitteilen, in welchem Unternehmen sie arbeiten. Vielleicht gelingt es am Ende ja, zu betrieblichen oder Konzern- Regelungen zu kommen. Hier geht´s zur Umfrage .
Bislang haben sich 47 Kolleginnen und Kollegen aus 15 Betrieben an der Umfrage beteiligt. Aus den Antworten ergibt sich, dass alle die ver.di-Forderung nach Wiedereinführung einer tariflich geregelten Altersteilzeit unterstützen. Und fast alle Teilnehmer sind auch dafür, dass es einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit für die Beschäftigten geben soll. Immerhin 35 Kolleg*innen unterstützen auch einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit für Schichtarbeiter*innen, während 5 Kolleg*innen dies ablehnen. Aktiv werden für einen Altersteilzeit-Tarifabschluss – notfalls auch mit Streiks – wollen 30 Umfrage-Teilnehmer*innen, während 3 dies ablehnen; 14 machten keine Angabe dazu. Gemischt ist das Umfrage-Zwischenergebnis bei der Frage, ob es Bereitschaft gibt, für eine Altersteilzeit einen finanziellen Beitrag zu leisten. 15 Kolleg*innen sind dazu bereit, 15 lehnen dies ab, 17 sind unentschieden oder haben keine Angabe gemacht. Bis auf einen Umfrage-Teilnehmer sind alle Gewerkschaftsmitglieder.
BETRIEBSNACHRICHTEN – WEITERES DRUCKEREI-STERBEN: MACK UND HENKEL SCHLIESSEN
Die Corona-Pandemie und die Struktur-Krise in der Druckindustrie haben weitere Opfer gefordert: die Bogenoffset-Druckereien Mack in Schönaich (bei Böblingen) und Henkel (Stuttgart-Weilimdorf) machen dicht. Insgesamt sind fast 70 Beschäftigte von den Betriebsschließungen betroffen.
In der Firma Mack hat der Arbeitgeber auf einer Mitarbeiterversammlung Mitte September seinen ca. 40 Beschäftigten verkündet, dass der Betrieb zum 30. April 2021 geschlossen werden soll. Die Kündigungen wurden den Beschäftigten zu Ende September 2020 zugestellt. Da im Unternehmen kein Betriebsrat besteht (zuletzt sind im Jahr 2018 Bemühungen zu einer BR-Wahl gescheitert), konnte auch kein Interessenausgleich/Sozialplan verhandelt werden. Abfindungen als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes werden daher vermutlich nicht bezahlt. Noch bitterer für die Beschäftigten mutet jedoch die Tatsache an, dass die Beschäftigten seit dem Jahr 2007 einen nicht unerheblichen kollektiven Lohn- und Gehaltsverzicht geleistet haben. Aus Sicht der Beschäftigten waren der Verzicht auf zusätzliches Urlaubsgeld und Jahresleistung, sowie unbezahlte Arbeitszeit und eine 10prozentige Lohnkürzung immer mit der Hoffnung verbunden, die Arbeitsplätze dadurch sicher zu machen.
Die Druckerei Henkel GmbH erlebt das 100jährige Firmenjubiläum im Jahr 2021 nicht mehr. Mitte Oktober wurden die 27 Beschäftigten von der Geschäftsleitung darüber informiert, dass „der Standort in seiner Gesamtheit geschlossen wird“. Die Produktion wird zum 31. Dezember 2020 eingestellt, die Druckmaschinen wurden angeblich bereits verkauft. Die Mietverträge für die Räumlichkeiten des Unternehmens sind entsprechend gekündigt. Die Kündigungen für die Beschäftigten sollen im November 2020 ausgesprochen werden; der Betriebsrat hat die Verhandlungen zu einem Sozialplan aufgenommen. Die Firma Henkel GmbH war seit 2004 OT-Mitglied im Arbeitgeberverband. Die seither bei Neueinstellungen vereinbarten Arbeitsbedingungen (u. a. keine Jahresleistung, kein zusätzliches Urlaubsgeld und 2 Stunden wöchentlich unbezahlte Arbeitszeit) konnten die damit einhergehenden sinkenden Markt-Preise nicht aufhalten. Bleibt die Erkenntnis: Lohndumping führt dauerhaft eben nicht zum Erfolg.
BETRIEBSNACHRICHTEN – WURZEL-MEDIIENGRUPPE INSOLVENT
Die 2012 gegründete Wurzel-Mediengruppe mit Druck-Standorten in Esslingen und Schwäbisch Hall (Druckereien „Gmähle-Scheel Print-Medien “, „Druckerei Schefenacker“ und „Dr. Cantz’sche Druckerei“) ist seit Anfang November im vorläufigen Insolvenzverfahren. Betroffen davon sind rund 200 Beschäftigte, darunter nur vereinzelte Gewerkschaftsmitglieder. Über Jahre hinweg hatte Heinz Wurzel die Firmengruppe in der Öffentlichkeit und Fachpublikationen als innovativ und modern dargestellt. Sie war sogar 2017 zum „Drucker des Jahres“ nominiert, ein Preis der vom Branchendienst „Druck & Medien“ vergeben wird. Gegenüber den Mitarbeitern aber scheint Wurzel mit harter Hand regiert zu haben. Betriebsräte, die den Beschäftigten in der Insolvenz eine Stimme geben könnten, scheint es dort nicht zu geben. Die einzelnen Unternehmen der Firmengruppe, die alle rechtlich selbstständig sind, druckten unter anderem Kunstkataloge und Medikamenten-Beipackzettel.
TARIFERGEBGNIS – ECKDATEN DES TARIFABSCHLUSSES AUS DEM ÖFFENTLICHEN DIENST
Nur mit einer intensiven Warnstreik-Bewegung konnte im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen ein Tarifabschluss erzielt werden. Dieser Abschluss, zu dem derzeit die betroffenen ver.di-Mitglieder befragt werden, hat folgende Wichtige Regelungen:
600 Euro Corona-Prämie für die unteren Lohngruppen, 400 Euro für mittlere Einkommen und 200 Euro für höhere Gehälter. Die Corona-Prämie wird noch im Dezember ausbezahlt; sie ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Auszubildende erhalten eine Corona-Prämie in Höhe von 225 Euro
1,4 Prozent Lohnerhöhung ab April 2021, mindestens aber 50 Euro. Im April 2022 gibt es eine weitere Erhöhung von 1,8 Prozent. Der Tarifvertrag läuft bis Ende 2022.
Die Wochenarbeitszeit in den neuen Bundesländern wird von derzeit 39,5 Stunden auf das „West-Niveau“ von 38,5 gesenkt. Dies geschieht in den Jahren 2023 bis 2025
Für Pflegekräfte wird eine Pflegezulage eingeführt, die zunächst 50 Euro, später 120 Euro beträgt und mit künftigen Lohnabschlüssen prozentual steigen wird. Die Wechselschichtzulage in den Krankenhäusern wird von 105 auf 155 Euro monatlich angehoben.
Abgewehrt werden konnte der Versuch der Arbeitgeber, die jährliche Sonderzulage für Sparkassen-Beschäftigte abzuschaffen.
Die Streiks in der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes mussten unter Corona-Bedingungen organisiert werden. Das bedeutete, dass Kundgebungen nur mit begrenzter Teilnehmerzahl und unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln (Mundschutz) möglich waren. Deshalb wurden viele Aktionen auch betriebsnah durchgeführt.
Nr. 1 – 1. September 2020
2% LOHNERHÖHUNG
In einer langen und harten Tarifauseinandersetzung mit vielen Streiks wurde 2019 ein Tarifabschluss für die Druckindustrie erkämpft. Zu den Erfolgen dieses mit Streiks geführten Tarifkampfes gehört eine echte Reallohnerhöhung – sowohl im letzten Jahr als auch jetzt.
Die Löhne und Gehälter der Druckindustrie sowie die Gehälter der kaufmännischen und technischen Angestellten in Zeitungsverlagen wurden am 1. September 2020 um 2 Prozent erhöht – nachdem diese Erhöhung wegen Corona um drei Monate verschoben worden war. Die Lohn- und Gehaltserhöhung kann um bis zu fünf weitere Monate verschoben werden – also längsten bis zum 1. Februar 2021 – wenn für diese Zeit dem Unternehmen Kündigungen verboten werden. Dies muss in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden zu deren Abschluss der Betriebsrat nicht gezwungen werden kann. Eine weitere Erhöhung der tariflichen Löhne und Gehälter ist für den 1. August 2021 vereinbart. Im Corona-Tarifvertrag festgelegt ist auch, dass der Manteltarifvertrag bis 30. April 2022 verlängert wurde.

MANTELTARIFVERTRAG – NOCH 606 TAGE
Noch genau 606 Tage sind es bis zum 30. April 2022. So lange läuft der Manteltarifvertrag der gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie und die Manteltarifverträge für die Angestellten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage noch. Mit dem Corona-Tarifvertrag konnte diese Laufzeit erreicht werden, die ein Jahr länger ist, als mit dem Lohntarif-Abschluss von 2019 vereinbart. Diese Verlängerung der tariflichen Absicherung von Arbeitszeit, Zuschlägen, Urlaub und vielen anderen Arbeitsbedingungen ist ein Erfolg der ver.di-Mitglieder. Dieser Erfolg kann nur verteidigt werden, wenn die Beschäftigten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage durch ihre ver.di-Mitgliedschaft den Arbeitgebern zeigen, dass sie bereit sind, ihre Tarifrechte auch zu verteidigen. Noch 606 Tage besteht für Nichtmitglieder die Möglichkeit, der Solidargemeinschaft der Gewerkschaftsmitglieder beizutreten und sich so die Rechte des Manteltarifvertrages auch über den 30. April hinaus zu sichern – und für den Fall, dass der Arbeitgeber Tarifflucht begeht. https://mitgliedwerden.verdi.de .
BETRIEBSNACHRICHTEN – FINK UND KÖRNER INSOLVENT
Mitte Juli wurde bekannt, dass mehrere Krankenkassen Insolvenzantrag gegen die Firma J. Fink Druckerei GmbH in Ostfildern gestellt haben. Das zuständige Amtsgericht Esslingen eröffnete ein vorläufiges Insolvenzverfahren und bestellte Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Die J. Fink Druck GmbH gehört dem finnischen Private-Equity-Unternehmen Printers Group Oy (Worterklärung: Private Equity = Privatvermögen). Die Mitarbeiter hatten bereits seit April kaum noch Lohn erhalten und auch das Kurzarbeitergeld wurde in vielen Fällen nicht ausgezahlt. Nachdem mehrere Mitarbeiter deshalb gekündigt hatten, arbeiteten bei Fink zuletzt 50 Beschäftigte.
Auch im Schwesterunternehmen Körner Druck GmbH in Sindelfingen wurden seit April die Löhne nur noch sporadisch bezahlt. Hier erfolgte der Insolvenzantrag Mitte August, ebenfalls gestellt von einer Krankenkasse. Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Holger Blümle. Bei Körner sind 140 Beschäftigte von der Insolvenz betroffen. Für die Körner-Belegschaft ist dies bereits die zweite Insolvenz innerhalb von nur zwei Jahren.
Die J. Fink Druck GmbH und die Körner Druck GmbH waren im Mai 2019 von der selbst in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen niederländischen Circle Media Group an das finnische Private-Equity-Unternehmen Printers Group Oy verkauft worden.
Weitere Informationen zu Fragen rund um die Insolvenz gibt es zum Herunterladen hier:
1. SEPTEMBER – ANTIKRIEGSTAG
Vor 75 Jahren endete der 2. Weltkrieg mit der Kapitulation der Militärdiktatur des japanischen Kaiserreichs. Wenige Tage zuvor hatten die USA mit Atombomben große Teile der Bevölkerung der Großstädte Hiroshima und Nagasaki getötet. Ein halbes Jahr zuvor hatte die faschistische Nazi-Diktatur Deutschlands kapituliert, die sechs Jahre zuvor den 2. Weltkrieg mit dem Überfall auf Polen begonnen hatte. Der 1. September ist seither Antikriegstag, der von der Friedensbewegung und den Gewerkschaften unter das Motto „Nie wieder Faschismus – Nie wieder Krieg“ gestellt wird. Im 75. Jahr nach dem Ende des 2. Weltkriegs mahnt der Antikriegstag zur Wachsamkeit gegenüber alten und neuen Nazis, Faschisten, „Reichsbürgern“, und anderen Demokratie- und Friedensfeinden, denen es gelungen ist, die Demonstrationen der Corona-Leugner und Maskenverweigerer zu kapern.