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Lohn und Gehalt

1% Lohnerhöhung

In einer langen und harten Tarifauseinandersetzung mit vielen Streiks wurde 2019 ein Tarifabschluss für die Druckindustrie erkämpft. Die Löhne und Gehälter der Druckindustrie sowie die Gehälter der kaufmännischen und technischen Angestellten in Zeitungsverlagen wurden ab dem 1. August 2021 um 1 Prozent erhöht – nachdem diese Erhöhung wegen Corona um drei Monate verschoben worden war. Die Lohn- und Gehaltserhöhung kann um bis zu fünf weitere Monate verschoben werden – also längsten bis zum 1. Januar 2022 – wenn für diese Zeit dem Unternehmen Kündigungen verboten werden. Dies muss in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden zu deren Abschluss der Betriebsrat nicht gezwungen werden kann. Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Januar 2022. Die Bundes-Tarifkommission Druckindustrie legte bei ihrer Sitzung am 29. Juli in Kassel den Fahrplan für die kommende Lohntarifrunde fest. Danach soll am 15. November 2021 über die Lohnforderung entschieden werden. Ebenso wurde beschlossen, neben den tarifgebundenen Druckereien auch OT-Betrieb zu Verhandlungen über Lohnerhöhungen aufzufordern.

Tarifverträge gelten rechtlich nur für Gewerkschaftsmitglieder. Nur ver.di-Mitglieder können Lohn, Gehalt und andere Tarifrechte vor Gericht einklagen.

Und hier die aktuell gültigen Tariflöhne (Euro pro Stunde) für die gewerblichen Beschäftigten:

Eingangsstufe (74%)13,95 €
Lohngruppe I15,08 €
Lohngruppe II15,74 €
Lohngruppe III16,40 €
Lohngruppe IV16,97 €
Lohngruppe V (Ecklohn)18,85 €
Lohngruppe VI20,74 €
Lohngruppe VII22,62 €
1. Gehilfenjahr (95%)17,91 €