Die ver.di-Tarifkommission Druckindustrie hat dem Ergebnis aus der dritten Verhandlungsrunde am 29. März 2022 in Berlin zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine unveränderte Verlängerung des Manteltarifvertrages und seiner Anhänge für die nächsten zweieinhalb Jahre und einer Erhöhung der Löhne und Gehälter.
Lohn und Gehalt
Erhöhung zum 01. Mai 2022 um 2,0 Prozent
Erhöhung zum 01. Mai 2023 um weitere 1,5 Prozent
Laufzeit von 25 Monaten bis zum 29. Februar 2024
Alle Erhöhungen gelten auch für die Ausbildungs-vergütungen.
Manteltarifvertrag
Der Manteltarifvertrag und seine Anhänge werden für alle Beschäftigten bis zum 31. Oktober 2024 unverändert wieder in Kraft gesetzt. Anschließend läuft der Manteltarifvertrag aus, befindet sich ab 01. November 2024 in Nachwirkung.
Zwischen ver.di und den Arbeitgebern der Druckindustrie finden bis Ende 2022 Gespräche zu einer Neuregelung der Besetzungsregelungen statt.
Unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen haben wir ein gutes Ergebnis erreicht. Gerade der Erhalt des Manteltarif-vertrages ist sehr wichtig
Schlagwort: Lohntarifvertrag
Nach langen und intensiven Verhandlungen konnte für die Beschäftigten der Druckindustrie in der dritten Runde am 29. März 2022 in Berlin ein Ergebnis erzielt werden.
Lohn und Gehalt
- Erhöhung zum 01. Mai 2022 um 2,0 Prozent
- Erhöhung zum 01. Mai 2023 um weitere 1,5 Prozent
- Laufzeit von 25 Monaten bis zum 29. Februar 2024
- Alle Erhöhungen gelten auch für die Ausbildungs-vergütungen.
Manteltarifvertrag
- Der Manteltarifvertrag und seine Anhänge werden für alle Beschäftigten bis zum 31. Oktober 2024 unverändert wieder in Kraft gesetzt. Anschließend läuft der Manteltarifvertrag aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf und befindet sich ab 01. November 2024 in Nachwirkung.
- Zwischen ver.di und den Arbeitgebern der Druckindustrie finden Gespräche zu einer Neuregelung der Besetzungsregelungen statt. Diese sollen bis Ende 2022 abgeschlossen werden.
Unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen konnte ein gutes Ergebnis für die Beschäftigten in der Druckindustrie erreicht werden. Insbesondere die Sicherung des Manteltarifvertrages hat einen hohen Stellenwert für die Arbeitsbedingungen in den Druckereien. Zudem wurde eine dauerhaft wirksame Lohnerhöhung für die Kolleg*innen erzielt.
Bis zum 20. April 2022 wurde eine Erklärungsfrist vereinbart.
„Das ist ein böswilliger Angriff auf die Tarifautonomie und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten“, kritisiert Siegfried Heim, Landeskoordinator Medien bei ver.di Baden-Württemberg, den „Blitzwechsel“ der Druckerei der „Heilbronner Stimme“ in die Tariflosigkeit. Mitten in der laufenden bundesweiten Tarifrunde für die Druckindustrie entzieht das Medienunternehmen etwa einem Viertel seiner Beschäftigten den tarifvertraglichen Schutz durch den überraschenden Wechsel in eine OT-Mitgliedschaft (=ohne Tarifbindung) im Arbeitgeberverband Druck und Medien.
Als Reaktion auf die Tarifflucht hat ver.di das Unternehmen zu sofortigen Haustarifverhandlungen aufgefordert, um die Bindung an die Druck-Tarifverträge wiederherzustellen. Ebenso wurde das Unternehmen zu Verhandlungen über die bundesweit gestellte Forderung einer Erhöhung der Löhne und Gehälter um fünf Prozent aufgefordert. Auf Bundesebene haben bislang zwei Verhandlungsrunden stattgefunden, die ergebnislos blieben. Die dritte Verhandlungsrunde ist für den 28. März terminiert. Neben den Lohnverhandlungen geht es auch um den Manteltarif, der am 30. April endet. Hier kämpft ver.di gegen Pläne der Arbeitgeber die Zuschläge für Nacht-, Schicht- und Wochenendarbeit radikal zu reduzieren und die Arbeitszeit zu verlängern.
Unter den knapp 500 Beschäftigten der Heilbronner Stimme sind etwa 100, für die bislang die Tarifverträge der Druckindustrie galten. Für die übrigen Beschäftigten gelten die Tarifverträge für Journalist*innen und für Angestellte an Zeitungsverlagen in Baden-Württemberg. Für letztere hat ver.di ebenfalls eine Erhöhung der Gehälter um fünf Prozent gefordert.
Arbeitgeberangebot unzureichend
Auch zweiter Termin ohne Ergebnis
Die zweite Verhandlungsrunde für die Beschäftigten der Druckindustrie am 21. Februar 2022 in Frankfurt am Main ist ergebnislos zu Ende gegangen.
Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) bot gegen Ende der Verhandlung eine Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro in Form einer Corona-Prämie für die Laufzeit von zwölf Monaten an. Die ver.di-Verhandlungskommission bewertete das Angebot als unzureichend und forderte den bvdm auf, es nachzubessern. Dazu gab es bei der Arbeitgeberseite keine Bereitschaft.
Warum ist das Angebot unzureichend ?
- Die Corona-Prämie ist vom Gesetzgeber zur Abfederung der besonderen Härten, die durch die Pandemie entstanden sind, gedacht. Allein aus diesem Grund ist sie bis zu einer Höhe von 1.500 Euro von Steuern und Abgaben befreit – sofern sie bis zum 31. März 2022 ausgezahlt wird. Sie ist nicht gedacht als Ersatz für eine Lohnerhöhung.
- Noch dazu haben eine Reihe von Unternehmen bereits eine Corona-Prämie ausgezahlt. Daher ist nicht sichergestellt, dass alle Beschäftigten in der Druckindustrie die Zahlung auch in voller Höhe erhalten würden.
- Einmalzahlungen entfalten keine nachhaltige Wirkung. Sie führen nicht zu einer dauerhaften Erhöhung der Einkommen. Die Löhne und Gehälter in der Druckindustrie würden weiter von der allgemeinen Tarifentwicklung abgekoppelt werden.
- Die EU prognostiziert für das Jahr 2022 eine Preissteigerung von 3,7 Prozent. Ein Tarifabschluss, der nur eine Einmalzahlung beinhaltet, würde weitere Reallohnverluste bedeuten – also weniger Geld in den Portmonees der Kolleg*innen.
Es bleibt dabei:
Die Beschäftigten in der Druckindustrie brauchen eine deutliche und nachhaltige Einkommenserhöhung.
Die dritte Verhandlungsrunde findet am 28. März 2022 in Berlin statt. Die Friedenspflicht in der Druckindustrie endet am 28. Februar 2022.
Am 14. Februar 2022 fand in Berlin die erste Verhandlungsrunde für die Beschäftigten der Druckindustrie statt.
Die Zielsetzung von ver.di für diese Tarifrunde ist klar: Die Beschäftigten in der Druckindustrie dürfen nicht weiter von der Einkommensentwicklung in Deutschland abgehängt werden. Die Löhne und Gehälter der Branche liegen im Vergleich mit anderen Branchen und der Gesamtwirtschaft deutlich zurück.
Es braucht positive Signale aus den Tarifverhandlungen – auch solche, die sich spürbar und dauerhaft in den Geldbeuteln niederschlagen. Das trägt zur Motivation der Beschäftigten bei, die den Laden jeden Tag am Laufen halten – unter oft schwierigen Bedingungen und in Schichtarbeit.
Und nicht zuletzt die anhaltend hohe Inflationsrate führt zu schmerz-haften Kostensteigerungen bei den Kolleg*innen – im Gegensatz zu den Unternehmen können sie diese an niemanden weitergegeben.
Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) lehnte die ver.di-Forderung nach 5 Prozent für eine Laufzeit von 12 Monaten ab. Einem Abschluss würden sie sich nicht verschließen, die Spielräume dafür seien aus ihrer Sicht allerdings sehr eng. Ein konkretes Angebot legte die Arbeitgeber-seite nicht vor.
Die zweite Verhandlungsrunde findet am 21. Februar 2022 in Frankfurt am Main statt. Die Friedenspflicht in der Druckindustrie endet am 28. Februar 2022.
1% Lohnerhöhung
In einer langen und harten Tarifauseinandersetzung mit vielen Streiks wurde 2019 ein Tarifabschluss für die Druckindustrie erkämpft. Die Löhne und Gehälter der Druckindustrie sowie die Gehälter der kaufmännischen und technischen Angestellten in Zeitungsverlagen wurden ab dem 1. August 2021 um 1 Prozent erhöht – nachdem diese Erhöhung wegen Corona um drei Monate verschoben worden war. Die Lohn- und Gehaltserhöhung kann um bis zu fünf weitere Monate verschoben werden – also längsten bis zum 1. Januar 2022 – wenn für diese Zeit dem Unternehmen Kündigungen verboten werden. Dies muss in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden zu deren Abschluss der Betriebsrat nicht gezwungen werden kann. Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Januar 2022. Die Bundes-Tarifkommission Druckindustrie legte bei ihrer Sitzung am 29. Juli in Kassel den Fahrplan für die kommende Lohntarifrunde fest. Danach soll am 15. November 2021 über die Lohnforderung entschieden werden. Ebenso wurde beschlossen, neben den tarifgebundenen Druckereien auch OT-Betrieb zu Verhandlungen über Lohnerhöhungen aufzufordern.
Tarifverträge gelten rechtlich nur für Gewerkschaftsmitglieder. Nur ver.di-Mitglieder können Lohn, Gehalt und andere Tarifrechte vor Gericht einklagen.
Und hier die aktuell gültigen Tariflöhne (Euro pro Stunde) für die gewerblichen Beschäftigten:
Eingangsstufe (74%) | 13,95 € |
Lohngruppe I | 15,08 € |
Lohngruppe II | 15,74 € |
Lohngruppe III | 16,40 € |
Lohngruppe IV | 16,97 € |
Lohngruppe V (Ecklohn) | 18,85 € |
Lohngruppe VI | 20,74 € |
Lohngruppe VII | 22,62 € |
1. Gehilfenjahr (95%) | 17,91 € |