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Manteltarifvertrag Nachwirkung

Nur ver.di-Mitglieder haben Tarifschutz

Der Manteltarifvertrag in der Druckindustrie endet am 30. April 2022. Wird für die Zeit ab 01. Mai 2022 kein neuer Manteltarifvertrag vereinbart gelten die bisherigen Regeln für alle, die bis dahin ver.di-Mitglied sind, weiterhin – sie genießen Tarifschutz!
Bestandteil der letzten Tarifeinigung im Mai 2019 war die Verpflichtung zu Verhandlungen über den Manteltarifvertrag. Die Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite blieben allerdings ohne Ergebnis. Bisher hat der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) noch keine konkreten Forderungen beschlossen. Er kritisiert allerdings „die andauernde Blockade einer Reform des Manteltarifvertrages durch die Gewerkschaft“.
Was die Druckarbeitgeber sich unter einer Reform vorstellen, haben sie in vergangenen Verhandlungen deutlich gemacht:

  • Zusammenlegung und Abschmelzung von Urlaubsgeld und Jahresleistung
  • Abschaffung der Erschwerniszulage für die Produktion von Zeitungen und Zeitschriften an Sonn- und Feiertagen (sog. Antrittsgebühr)
  • Betriebliche Öffnungsklauseln zur Reduzierung von Zuschlägen und
  • Arbeitszeitverlängerung bis zu 40 Wochenstunden.

Alle Vorstellungen des bvdm laufen am Ende auf eins hinaus: Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die Kolleginnen und Kollegen in den Druckereibetrieben. Das dürfen und werden wir uns nicht gefallen lassen: Gemeinsam werden wir dafür kämpfen, den Manteltarifvertrag zu erhalten.
Jede*r Einzelne zählt! Eine ver.di-Mitgliedschaft sichert den Tarifschutz und stärkt unsere Verhandlungsposition.

Tarifinfo Extra Nachwirkung