Der Manteltarifvertrag Druckindustrie im Vergleich zum Gesetz
Einzelne Beschäftigte sind gegenüber den Arbeitgebern prinzipiell unterlegen. Wer auf einen Arbeitsplatz angewiesen ist, hat allein wenig Spielraum beim Aushandeln seines Arbeitsvertrages. Deshalb gibt es Gesetze, die Beschäftigte vor übermäßiger Ausbeutung schützen sollen. Weil aber diese Gesetze überhaupt nicht ausreichend sind, haben sich Gewerkschaftsmitglieder immer wieder für bessere Arbeitsbedingungen eingesetzt. Die Ergebnisse dieser erfolgreichen Arbeitskämpfe sind in den Tarifverträgen festgehalten.
Die nächste Tarifrunde steht bevor und auch diesmal wird es neben mehr Geld auch um die Regelungen im Manteltarifvertrag gehen. Zur Erinnerung: Bestandteil der letzten Tarifeinigung im Mai 2019 war die Verpflichtung zu Verhandlungen über den Manteltarifvertrag. Die Verhandlungen mit dem bvdm blieben bisher ohne Ergebnis.
Der Manteltarifvertrag endet am 30. April 2022. Wird für die Zeit ab 01. Mai 2022 kein neuer Manteltarifvertrag vereinbart, gelten die bisherigen Regelungen für alle, die bis dahin ver.di-Mitglied sind weiterhin – sie genießen Tarifschutz. Für alle anderen gelten im Zweifel nur noch die gesetzlichen Regelungen. Und die sind deutlich schlechter.
Flugblatt mit einem Vergleich zwischen Manteltarif und Gesetz