Nach der Druckindustrie haben auch die Kolleg*innen der Redaktionen in den Zeitungsverlagen ihre Forderung für eine Gehaltserhöhung gestellt: 200 Euro Gehaltserhöhung für alle Redakteur*innen – und eine steuerfreie Corona-Prämie in Höhe von einmalig 500 Euro als Ausgleich dafür, dass es in diesem Tarifbereich zwei Jahre lang keine Gehaltserhöhung gab (im laufenden Jahr hatte es anstelle einer Gehaltszahlung 3 zusätzliche freie Tage gegeben). Der Tarifvertrag der Redakteure endet am 31.12.2021.
Die Löhne und Gehälter der Druckindustrie sowie die Gehälter der kaufmännischen und technischen Angestellten in Zeitungsverlagen wurden am 1. September 2020 um 2 Prozent erhöht – nachdem diese Erhöhung wegen Corona um drei Monate verschoben worden war.
Die Lohn- und Gehaltserhöhung kann um bis zu fünf weitere Monate verschoben werden – also längsten bis zum 1. Februar 2021 – wenn für diese Zeit dem Unternehmen Kündigungen verboten werden. Dies muss in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden zu deren Abschluss der Betriebsrat nicht gezwungen werden kann.
Eine weitere Erhöhung der tariflichen Löhne und Gehälter ist für den 1. August 2021 vereinbart. Im Corona-Tarifvertrag festegelegt ist auch, dass der Manteltarifvertrag bis 30. April 2022 verlängert wurde.
Tarifverträge gelten rechtlich nur für Gewerkschaftsmitglieder. Nur ver.di-Mitglieder können Lohn, Gehalt und andere Tarifrechte vor Gericht einklagen.
Und hier die aktuell gültigen Tariflöhne (Euro pro Stunde) für die gewerblichen Beschäftigten: