Im Rahmen der Tarifrunde Druckindustrie hat ver.di Baden-Württemberg einige tariflose Druckunternehmen angeschrieben und zu Verhandlungen über eine Lohn- und Gehaltserhöhung von 5 % aufgefordert. Es handelt sich um folgende Druckereien: Mannheimer Morgen, Badisches Druckhaus (Baden-Baden), Druckerei Konstanz (Südkurier), Druckhaus Ulm-Oberschwaben, Pressehaus Infotechnik (PHIT, Stuttgart) und Druckhaus Neckar-Alb (Reutlingen). In allen Unternehmen haben es jetzt die ver.di-Mitglieder in der Hand, für eine angemessene Lohn- und Gehaltserhöhung zu streiten.
Schlagwort: Lohn
Forderung: 5% mehr Lohn
Tarifkommission beschließt Forderungen für die Tarifrunde
Für die circa 120.000 Beschäftigten der Druckindustrie fordert ver.di in der anstehenden Tarifrunde fünf Prozent mehr Lohn und Gehalt bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Das hat die Tarifkommission am 15. November 2021 in Kassel beschlossen. Das geltende Lohnabkommen soll zum 31. Januar 2022 gekündigt werden.
Orientiert hat sich die Tarifkommission in ihrer Diskussion auch am Ergebnis einer erstmals durchgeführten Beschäftigtenbefragung, die im Oktober durchgeführt wurde. Eine große Mehrheit der Befragten sprach sich für eine Entgeltsteigerung in der beschlossenen Größenordnung aus.
Die Kolleginnen und Kollegen in den Druckereibetrieben leisten jeden Tag gute Arbeit und sehen sich aktuell Preissteigerungen auf Rekordniveau ausgesetzt: Im Oktober 2021 betrug die Inflationsrate 4,5 Prozent – so viel wie seit 30 Jahren nicht mehr.
Alles wird teurer, deswegen muss spürbar mehr ins Portemonnaie!
Im vergangenen Jahr wurden bereits mit dem letzten Tarifabschluss vereinbarte Lohn- und Gehaltserhöhungen um mehrere Monate nach hinten verschoben. Damit wurde den durch die Corona-Pandemie entstandenen Herausforderungen der Branche genügend Rechnung getragen. Die Forderung für die Tarifrunde macht deutlich, dass die Branche nicht weiter von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt werden darf.
Konkrete Verhandlungstermine mit dem Bundesverband Druck und Medien werden noch vereinbart. Die Friedenspflicht in der Druckindustrie endet am 28. Februar 2022.
1% Lohnerhöhung
In einer langen und harten Tarifauseinandersetzung mit vielen Streiks wurde 2019 ein Tarifabschluss für die Druckindustrie erkämpft. Die Löhne und Gehälter der Druckindustrie sowie die Gehälter der kaufmännischen und technischen Angestellten in Zeitungsverlagen wurden ab dem 1. August 2021 um 1 Prozent erhöht – nachdem diese Erhöhung wegen Corona um drei Monate verschoben worden war. Die Lohn- und Gehaltserhöhung kann um bis zu fünf weitere Monate verschoben werden – also längsten bis zum 1. Januar 2022 – wenn für diese Zeit dem Unternehmen Kündigungen verboten werden. Dies muss in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden zu deren Abschluss der Betriebsrat nicht gezwungen werden kann. Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Januar 2022. Die Bundes-Tarifkommission Druckindustrie legte bei ihrer Sitzung am 29. Juli in Kassel den Fahrplan für die kommende Lohntarifrunde fest. Danach soll am 15. November 2021 über die Lohnforderung entschieden werden. Ebenso wurde beschlossen, neben den tarifgebundenen Druckereien auch OT-Betrieb zu Verhandlungen über Lohnerhöhungen aufzufordern.
Tarifverträge gelten rechtlich nur für Gewerkschaftsmitglieder. Nur ver.di-Mitglieder können Lohn, Gehalt und andere Tarifrechte vor Gericht einklagen.
Und hier die aktuell gültigen Tariflöhne (Euro pro Stunde) für die gewerblichen Beschäftigten:
Eingangsstufe (74%) | 13,95 € |
Lohngruppe I | 15,08 € |
Lohngruppe II | 15,74 € |
Lohngruppe III | 16,40 € |
Lohngruppe IV | 16,97 € |
Lohngruppe V (Ecklohn) | 18,85 € |
Lohngruppe VI | 20,74 € |
Lohngruppe VII | 22,62 € |
1. Gehilfenjahr (95%) | 17,91 € |
2 % Lohnerhöhung
Die Löhne und Gehälter der Druckindustrie sowie die Gehälter der kaufmännischen und technischen Angestellten in Zeitungsverlagen wurden am 1. September 2020 um 2 Prozent erhöht – nachdem diese Erhöhung wegen Corona um drei Monate verschoben worden war.
Die Lohn- und Gehaltserhöhung kann um bis zu fünf weitere Monate verschoben werden – also längsten bis zum 1. Februar 2021 – wenn für diese Zeit dem Unternehmen Kündigungen verboten werden. Dies muss in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden zu deren Abschluss der Betriebsrat nicht gezwungen werden kann.
Eine weitere Erhöhung der tariflichen Löhne und Gehälter ist für den 1. August 2021 vereinbart. Im Corona-Tarifvertrag festegelegt ist auch, dass der Manteltarifvertrag bis 30. April 2022 verlängert wurde.
Tarifverträge gelten rechtlich nur für Gewerkschaftsmitglieder. Nur ver.di-Mitglieder können Lohn, Gehalt und andere Tarifrechte vor Gericht einklagen.
Und hier die aktuell gültigen Tariflöhne (Euro pro Stunde) für die gewerblichen Beschäftigten:
Eingangsstufe (74%) | 13,81 € |
Lohngruppe I | 14,93 € |
Lohngruppe II | 15,59 € |
Lohngruppe III | 16,24 € |
Lohngruppe IV | 16,80 € |
Lohngruppe V (Ecklohn) | 18,67 € |
Lohngruppe VI | 20,53 € |
Lohngruppe VII | 22,40 € |
1. Gehilfenjahr (95%) | 17,73 € |