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OT-Betriebe Unternehmens-Nachrichten

Dreimal Streik für Tarifvertrag

Zum dritten Mal streikten die Kolleg*innen der Druckerei der Heilbronner Stimme für einen Tarifvertrag. Verleger Distelbarth hatte Mitte März die Tarifbindung für die Druckerei und die technischen Bereiche des Verlages aufgekündigt. Er weigert sich, mit ver.di über einen Haustarifvertrag zu reden.

Mit einer kurzen Kundgebung am Verlagshaus demonstrierten die Streikenden öffentlich sichtbar, dass sie sich für einen Haustarifvertrag einsetzen. Sie fordern die Anerkennung aller Tarifverträge der Druckindustrie – auch um eine Zwei-Klassen-Gesellschaft bei der Heilbronner Stimme zu verhindern. Denn für die Zeitungsverlagsangestellten und die Redaktion gelten bei der Heilbronner Stimme noch Tarifverträge.

Der Streik, der gestern Abend begonnen hatte und noch bis morgen Abend andauert hatte Auswirkungen auf die Produktion. So mussten mehrere Lokalausgaben der Zeitung zusammengelegt werden, wie der Verlag den Leser*innen auf der Titelseite mitteilte.

Warnstreik-Kundgebung Heilbronner Stimme am 29.04.2022
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Lohn und Gehalt Manteltarifvertrag

Verhandlungsergebnis angenommen

Die ver.di-Tarifkommission Druckindustrie hat dem Ergebnis aus der dritten Verhandlungsrunde am 29. März 2022 in Berlin zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine unveränderte Verlängerung des Manteltarifvertrages und seiner Anhänge für die nächsten zweieinhalb Jahre und einer Erhöhung der Löhne und Gehälter.

Lohn und Gehalt
Erhöhung zum 01. Mai 2022 um 2,0 Prozent
Erhöhung zum 01. Mai 2023 um weitere 1,5 Prozent
Laufzeit von 25 Monaten bis zum 29. Februar 2024
Alle Erhöhungen gelten auch für die Ausbildungs-vergütungen.

Manteltarifvertrag
Der Manteltarifvertrag und seine Anhänge werden für alle Beschäftigten bis zum 31. Oktober 2024 unverändert wieder in Kraft gesetzt. Anschließend läuft der Manteltarifvertrag aus, befindet sich ab 01. November 2024 in Nachwirkung.
Zwischen ver.di und den Arbeitgebern der Druckindustrie finden bis Ende 2022 Gespräche zu einer Neuregelung der Besetzungsregelungen statt.

Unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen haben wir ein gutes Ergebnis erreicht. Gerade der Erhalt des Manteltarif-vertrages ist sehr wichtig

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Lohn und Gehalt Manteltarifvertrag

Tarifabschluss: 3,5 Prozent mehr Lohn und Manteltarifvertrag gesichert!

Nach langen und intensiven Verhandlungen konnte für die Beschäftigten der Druckindustrie in der dritten Runde am 29. März 2022 in Berlin ein Ergebnis erzielt werden.

Lohn und Gehalt

  • Erhöhung zum 01. Mai 2022 um 2,0 Prozent
  • Erhöhung zum 01. Mai 2023 um weitere 1,5 Prozent
  • Laufzeit von 25 Monaten bis zum 29. Februar 2024
  • Alle Erhöhungen gelten auch für die Ausbildungs-vergütungen.


Manteltarifvertrag

  • Der Manteltarifvertrag und seine Anhänge werden für alle Beschäftigten bis zum 31. Oktober 2024 unverändert wieder in Kraft gesetzt. Anschließend läuft der Manteltarifvertrag aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf und befindet sich ab 01. November 2024 in Nachwirkung.
  • Zwischen ver.di und den Arbeitgebern der Druckindustrie finden Gespräche zu einer Neuregelung der Besetzungsregelungen statt. Diese sollen bis Ende 2022 abgeschlossen werden.

Unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen konnte ein gutes Ergebnis für die Beschäftigten in der Druckindustrie erreicht werden. Insbesondere die Sicherung des Manteltarifvertrages hat einen hohen Stellenwert für die Arbeitsbedingungen in den Druckereien. Zudem wurde eine dauerhaft wirksame Lohnerhöhung für die Kolleg*innen erzielt.

Bis zum 20. April 2022 wurde eine Erklärungsfrist vereinbart.

Tarifinfo Nr. 4

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Lohn und Gehalt Manteltarifvertrag OT-Betriebe Unternehmens-Nachrichten

Tarifflucht mitten in der Tarifrunde

„Das ist ein böswilliger Angriff auf die Tarifautonomie und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten“, kritisiert Siegfried Heim, Landeskoordinator Medien bei ver.di Baden-Württemberg, den „Blitzwechsel“ der Druckerei der „Heilbronner Stimme“ in die Tariflosigkeit. Mitten in der laufenden bundesweiten Tarifrunde für die Druckindustrie entzieht das Medienunternehmen etwa einem Viertel seiner Beschäftigten den tarifvertraglichen Schutz durch den überraschenden Wechsel in eine OT-Mitgliedschaft (=ohne Tarifbindung) im Arbeitgeberverband Druck und Medien.

Als Reaktion auf die Tarifflucht hat ver.di das Unternehmen zu sofortigen Haustarifverhandlungen aufgefordert, um die Bindung an die Druck-Tarifverträge wiederherzustellen. Ebenso wurde das Unternehmen zu Verhandlungen über die bundesweit gestellte Forderung einer Erhöhung der Löhne und Gehälter um fünf Prozent aufgefordert. Auf Bundesebene haben bislang zwei Verhandlungsrunden stattgefunden, die ergebnislos blieben. Die dritte Verhandlungsrunde ist für den 28. März terminiert. Neben den Lohnverhandlungen geht es auch um den Manteltarif, der am 30. April endet. Hier kämpft ver.di gegen Pläne der Arbeitgeber die Zuschläge für Nacht-, Schicht- und Wochenendarbeit radikal zu reduzieren und die Arbeitszeit zu verlängern.

Unter den knapp 500 Beschäftigten der Heilbronner Stimme sind etwa 100, für die bislang die Tarifverträge der Druckindustrie galten. Für die übrigen Beschäftigten gelten die Tarifverträge für Journalist*innen und für Angestellte an Zeitungsverlagen in Baden-Württemberg. Für letztere hat ver.di ebenfalls eine Erhöhung der Gehälter um fünf Prozent gefordert.

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Lohn und Gehalt

Arbeitgeberangebot unzureichend

Auch zweiter Termin ohne Ergebnis

Die zweite Verhandlungsrunde für die Beschäftigten der Druckindustrie am 21. Februar 2022 in Frankfurt am Main ist ergebnislos zu Ende gegangen.

Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) bot gegen Ende der Verhandlung eine Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro in Form einer Corona-Prämie für die Laufzeit von zwölf Monaten an. Die ver.di-Verhandlungskommission bewertete das Angebot als unzureichend und forderte den bvdm auf, es nachzubessern. Dazu gab es bei der Arbeitgeberseite keine Bereitschaft.

Warum ist das Angebot unzureichend ?

  • Die Corona-Prämie ist vom Gesetzgeber zur Abfederung der besonderen Härten, die durch die Pandemie entstanden sind, gedacht. Allein aus diesem Grund ist sie bis zu einer Höhe von 1.500 Euro von Steuern und Abgaben befreit – sofern sie bis zum 31. März 2022 ausgezahlt wird. Sie ist nicht gedacht als Ersatz für eine Lohnerhöhung.
  • Noch dazu haben eine Reihe von Unternehmen bereits eine Corona-Prämie ausgezahlt. Daher ist nicht sichergestellt, dass alle Beschäftigten in der Druckindustrie die Zahlung auch in voller Höhe erhalten würden.
  • Einmalzahlungen entfalten keine nachhaltige Wirkung. Sie führen nicht zu einer dauerhaften Erhöhung der Einkommen. Die Löhne und Gehälter in der Druckindustrie würden weiter von der allgemeinen Tarifentwicklung abgekoppelt werden.
  • Die EU prognostiziert für das Jahr 2022 eine Preissteigerung von 3,7 Prozent. Ein Tarifabschluss, der nur eine Einmalzahlung beinhaltet, würde weitere Reallohnverluste bedeuten – also weniger Geld in den Portmonees der Kolleg*innen.

Es bleibt dabei:
Die Beschäftigten in der Druckindustrie brauchen eine deutliche und nachhaltige Einkommenserhöhung.

Die dritte Verhandlungsrunde findet am 28. März 2022 in Berlin statt. Die Friedenspflicht in der Druckindustrie endet am 28. Februar 2022.

Druckindustrie-Tarifinfo Nr. 3

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Lohn und Gehalt

Erste Verhandlungsrunde ohne Arbeitgeber-Angebot

Am 14. Februar 2022 fand in Berlin die erste Verhandlungsrunde für die Beschäftigten der Druckindustrie statt.

Die Zielsetzung von ver.di für diese Tarifrunde ist klar: Die Beschäftigten in der Druckindustrie dürfen nicht weiter von der Einkommensentwicklung in Deutschland abgehängt werden. Die Löhne und Gehälter der Branche liegen im Vergleich mit anderen Branchen und der Gesamtwirtschaft deutlich zurück.

Es braucht positive Signale aus den Tarifverhandlungen – auch solche, die sich spürbar und dauerhaft in den Geldbeuteln niederschlagen. Das trägt zur Motivation der Beschäftigten bei, die den Laden jeden Tag am Laufen halten – unter oft schwierigen Bedingungen und in Schichtarbeit.
Und nicht zuletzt die anhaltend hohe Inflationsrate führt zu schmerz-haften Kostensteigerungen bei den Kolleg*innen – im Gegensatz zu den Unternehmen können sie diese an niemanden weitergegeben.

Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) lehnte die ver.di-Forderung nach 5 Prozent für eine Laufzeit von 12 Monaten ab. Einem Abschluss würden sie sich nicht verschließen, die Spielräume dafür seien aus ihrer Sicht allerdings sehr eng. Ein konkretes Angebot legte die Arbeitgeber-seite nicht vor.

Die zweite Verhandlungsrunde findet am 21. Februar 2022 in Frankfurt am Main statt. Die Friedenspflicht in der Druckindustrie endet am 28. Februar 2022.

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Journalisten Lohn und Gehalt

Journalisten: Konkurrenzgewerkschaft macht schlechten Abschluss

Anders als in der Druckindustrie verhandeln für die Journalist*innen an Tageszeitungen zwei Gewerkschaften. Neben der deutschen journalistinnen und journalisten union (dju in ver.di) ist dies der Deutsche Journalisten Verband (DJV). Dieser Berufsverband hat in der fünften Verhandlungsrunde die gemeinsame Verhandlungslinie verlassen und einseitig ein Tarifergebnis mit den Zeitungs-Arbeitgebern vereinbart. Dieses Tarifergebnis ist sehr schlecht. Wie es dazu kam und was die Hintergründe sind, steht im dju-Tarifinfo

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Manteltarifvertrag Nachwirkung

Nur ver.di-Mitglieder haben Tarifschutz

Der Manteltarifvertrag in der Druckindustrie endet am 30. April 2022. Wird für die Zeit ab 01. Mai 2022 kein neuer Manteltarifvertrag vereinbart gelten die bisherigen Regeln für alle, die bis dahin ver.di-Mitglied sind, weiterhin – sie genießen Tarifschutz!
Bestandteil der letzten Tarifeinigung im Mai 2019 war die Verpflichtung zu Verhandlungen über den Manteltarifvertrag. Die Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite blieben allerdings ohne Ergebnis. Bisher hat der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) noch keine konkreten Forderungen beschlossen. Er kritisiert allerdings „die andauernde Blockade einer Reform des Manteltarifvertrages durch die Gewerkschaft“.
Was die Druckarbeitgeber sich unter einer Reform vorstellen, haben sie in vergangenen Verhandlungen deutlich gemacht:

  • Zusammenlegung und Abschmelzung von Urlaubsgeld und Jahresleistung
  • Abschaffung der Erschwerniszulage für die Produktion von Zeitungen und Zeitschriften an Sonn- und Feiertagen (sog. Antrittsgebühr)
  • Betriebliche Öffnungsklauseln zur Reduzierung von Zuschlägen und
  • Arbeitszeitverlängerung bis zu 40 Wochenstunden.

Alle Vorstellungen des bvdm laufen am Ende auf eins hinaus: Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die Kolleginnen und Kollegen in den Druckereibetrieben. Das dürfen und werden wir uns nicht gefallen lassen: Gemeinsam werden wir dafür kämpfen, den Manteltarifvertrag zu erhalten.
Jede*r Einzelne zählt! Eine ver.di-Mitgliedschaft sichert den Tarifschutz und stärkt unsere Verhandlungsposition.

Tarifinfo Extra Nachwirkung

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Lohn und Gehalt OT-Betriebe

OT-Betriebe aufgefordert

Im Rahmen der Tarifrunde Druckindustrie hat ver.di Baden-Württemberg einige tariflose Druckunternehmen angeschrieben und zu Verhandlungen über eine Lohn- und Gehaltserhöhung von 5 % aufgefordert. Es handelt sich um folgende Druckereien: Mannheimer Morgen, Badisches Druckhaus (Baden-Baden), Druckerei Konstanz (Südkurier), Druckhaus Ulm-Oberschwaben, Pressehaus Infotechnik (PHIT, Stuttgart) und Druckhaus Neckar-Alb (Reutlingen). In allen Unternehmen haben es jetzt die ver.di-Mitglieder in der Hand, für eine angemessene Lohn- und Gehaltserhöhung zu streiten.

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Journalisten Lohn und Gehalt

Auch Journalisten stellen Forderung

Nach der Druckindustrie haben auch die Kolleg*innen der Redaktionen in den Zeitungsverlagen ihre Forderung für eine Gehaltserhöhung gestellt: 200 Euro Gehaltserhöhung für alle Redakteur*innen – und eine steuerfreie Corona-Prämie in Höhe von einmalig 500 Euro als Ausgleich dafür, dass es in diesem Tarifbereich zwei Jahre lang keine Gehaltserhöhung gab (im laufenden Jahr hatte es anstelle einer Gehaltszahlung 3 zusätzliche freie Tage gegeben). Der Tarifvertrag der Redakteure endet am 31.12.2021.

Weitere Erläuterungen gibt es hier im dju-Tarifinfo