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Journalisten Lohn und Gehalt

Auch Journalisten stellen Forderung

Nach der Druckindustrie haben auch die Kolleg*innen der Redaktionen in den Zeitungsverlagen ihre Forderung für eine Gehaltserhöhung gestellt: 200 Euro Gehaltserhöhung für alle Redakteur*innen – und eine steuerfreie Corona-Prämie in Höhe von einmalig 500 Euro als Ausgleich dafür, dass es in diesem Tarifbereich zwei Jahre lang keine Gehaltserhöhung gab (im laufenden Jahr hatte es anstelle einer Gehaltszahlung 3 zusätzliche freie Tage gegeben). Der Tarifvertrag der Redakteure endet am 31.12.2021.

Weitere Erläuterungen gibt es hier im dju-Tarifinfo

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Lohn und Gehalt

Forderung: 5% mehr Lohn

Tarifkommission beschließt Forderungen für die Tarifrunde

Für die circa 120.000 Beschäftigten der Druckindustrie fordert ver.di in der anstehenden Tarifrunde fünf Prozent mehr Lohn und Gehalt bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Das hat die Tarifkommission am 15. November 2021 in Kassel beschlossen. Das geltende Lohnabkommen soll zum 31. Januar 2022 gekündigt werden.

Orientiert hat sich die Tarifkommission in ihrer Diskussion auch am Ergebnis einer erstmals durchgeführten Beschäftigtenbefragung, die im Oktober durchgeführt wurde. Eine große Mehrheit der Befragten sprach sich für eine Entgeltsteigerung in der beschlossenen Größenordnung aus.

Die Kolleginnen und Kollegen in den Druckereibetrieben leisten jeden Tag gute Arbeit und sehen sich aktuell Preissteigerungen auf Rekordniveau ausgesetzt: Im Oktober 2021 betrug die Inflationsrate 4,5 Prozent – so viel wie seit 30 Jahren nicht mehr.

Alles wird teurer, deswegen muss spürbar mehr ins Portemonnaie!

Im vergangenen Jahr wurden bereits mit dem letzten Tarifabschluss vereinbarte Lohn- und Gehaltserhöhungen um mehrere Monate nach hinten verschoben. Damit wurde den durch die Corona-Pandemie entstandenen Herausforderungen der Branche genügend Rechnung getragen. Die Forderung für die Tarifrunde macht deutlich, dass die Branche nicht weiter von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt werden darf.

Konkrete Verhandlungstermine mit dem Bundesverband Druck und Medien werden noch vereinbart. Die Friedenspflicht in der Druckindustrie endet am 28. Februar 2022.

Tarifinfo Nr. 1

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Manteltarifvertrag

Es gibt viel zu verlieren

Der Manteltarifvertrag Druckindustrie im Vergleich zum Gesetz

Einzelne Beschäftigte sind gegenüber den Arbeitgebern prinzipiell unterlegen. Wer auf einen Arbeitsplatz angewiesen ist, hat allein wenig Spielraum beim Aushandeln seines Arbeitsvertrages. Deshalb gibt es Gesetze, die Beschäftigte vor übermäßiger Ausbeutung schützen sollen. Weil aber diese Gesetze überhaupt nicht ausreichend sind, haben sich Gewerkschaftsmitglieder immer wieder für bessere Arbeitsbedingungen eingesetzt. Die Ergebnisse dieser erfolgreichen Arbeitskämpfe sind in den Tarifverträgen festgehalten.

Die nächste Tarifrunde steht bevor und auch diesmal wird es neben mehr Geld auch um die Regelungen im Manteltarifvertrag gehen. Zur Erinnerung: Bestandteil der letzten Tarifeinigung im Mai 2019 war die Verpflichtung zu Verhandlungen über den Manteltarifvertrag. Die Verhandlungen mit dem bvdm blieben bisher ohne Ergebnis.

Der Manteltarifvertrag endet am 30. April 2022. Wird für die Zeit ab 01. Mai 2022 kein neuer Manteltarifvertrag vereinbart, gelten die bisherigen Regelungen für alle, die bis dahin ver.di-Mitglied sind weiterhin – sie genießen Tarifschutz. Für alle anderen gelten im Zweifel nur noch die gesetzlichen Regelungen. Und die sind deutlich schlechter.

Flugblatt mit einem Vergleich zwischen Manteltarif und Gesetz

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Lohn und Gehalt

1% Lohnerhöhung

In einer langen und harten Tarifauseinandersetzung mit vielen Streiks wurde 2019 ein Tarifabschluss für die Druckindustrie erkämpft. Die Löhne und Gehälter der Druckindustrie sowie die Gehälter der kaufmännischen und technischen Angestellten in Zeitungsverlagen wurden ab dem 1. August 2021 um 1 Prozent erhöht – nachdem diese Erhöhung wegen Corona um drei Monate verschoben worden war. Die Lohn- und Gehaltserhöhung kann um bis zu fünf weitere Monate verschoben werden – also längsten bis zum 1. Januar 2022 – wenn für diese Zeit dem Unternehmen Kündigungen verboten werden. Dies muss in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden zu deren Abschluss der Betriebsrat nicht gezwungen werden kann. Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Januar 2022. Die Bundes-Tarifkommission Druckindustrie legte bei ihrer Sitzung am 29. Juli in Kassel den Fahrplan für die kommende Lohntarifrunde fest. Danach soll am 15. November 2021 über die Lohnforderung entschieden werden. Ebenso wurde beschlossen, neben den tarifgebundenen Druckereien auch OT-Betrieb zu Verhandlungen über Lohnerhöhungen aufzufordern.

Tarifverträge gelten rechtlich nur für Gewerkschaftsmitglieder. Nur ver.di-Mitglieder können Lohn, Gehalt und andere Tarifrechte vor Gericht einklagen.

Und hier die aktuell gültigen Tariflöhne (Euro pro Stunde) für die gewerblichen Beschäftigten:

Eingangsstufe (74%)13,95 €
Lohngruppe I15,08 €
Lohngruppe II15,74 €
Lohngruppe III16,40 €
Lohngruppe IV16,97 €
Lohngruppe V (Ecklohn)18,85 €
Lohngruppe VI20,74 €
Lohngruppe VII22,62 €
1. Gehilfenjahr (95%)17,91 €
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Unternehmens-Nachrichten

BILD kündigt Druckauftrag

Schlechte Nachrichten gab es für die Beschäftigten der Firma Bechtle Verlag und Druck (Esslinger Zeitung) am Montag, 14. Juni 2021, bei einer Mitarbeiterversammlung. Die Leitung des zum Medienkonzern SWMH gehörenden Unternehmens informierte die Belegschaft in einer Mitarbeiterversammlung der Bereiche Druck und Versand darüber, dass der Axel-Springer-Konzern seinen Druckauftrag für BILD und Bild am Sonntag überraschend zum Jahresende 2021 gekündigt hat. Von dieser Entscheidung betroffen sind rund 40 Beschäftigte in Esslingen, wo die beiden Springer-Zeitungen seit Jahrzehnten gedruckt wurden.

Durch den Wegfall der BILD sind auch die Druckaufträge der verlagseigenen Zeitungen und Wochenblätter, vorweg die Esslinger Zeitung, in Gefahr. Die Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) könnte versucht sein, diese Druckaufträge zum Druckzentrum des Pressehaus Stuttgart zu verlagern (Stuttgarter Zeitung, Stuttgarter Nachrichten). Entsprechende Planungen waren möglicherweise auch Teil des so genannten Druckstrategieprojekts des SWMH-Konzerns in dessen Rahmen die Betriebsräte ohnehin die Schließung eines der beiden Standorte Esslingen oder Stuttgart befürchteten.

In Esslingen fordert der Betriebsrat jetzt von der Geschäftsleitung die umgehende Aufnahme von Verhandlungen für eine sozialverträgliche Gestaltung des Personalabbaus und eine Verlängerung des dort laufenden Programms für das freiwillige Ausscheiden von Beschäftigten.

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Lohn und Gehalt

2 % Lohnerhöhung

Die Löhne und Gehälter der Druckindustrie sowie die Gehälter der kaufmännischen und technischen Angestellten in Zeitungsverlagen wurden am 1. September 2020 um 2 Prozent erhöht – nachdem diese Erhöhung wegen Corona um drei Monate verschoben worden war.

Die Lohn- und Gehaltserhöhung kann um bis zu fünf weitere Monate verschoben werden – also längsten bis zum 1. Februar 2021 – wenn für diese Zeit dem Unternehmen Kündigungen verboten werden. Dies muss in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden zu deren Abschluss der Betriebsrat nicht gezwungen werden kann.

Eine weitere Erhöhung der tariflichen Löhne und Gehälter ist für den 1. August 2021 vereinbart. Im Corona-Tarifvertrag festegelegt ist auch, dass der Manteltarifvertrag bis 30. April 2022 verlängert wurde.

Die Lohnerhöhung von 2% wurde hart erkämpft – mit vielen Streiks. Baden-Württembergische Kollegen waren unter anderem bei einer großen Streikkundgebung in München dabei. Dort sprach der damalige Verhandlungsführer für die Druckindustrie und heutige ver.di-Vorsitzende Frank Werneke zu den Streikenden (Foto: ver.di)

Tarifverträge gelten rechtlich nur für Gewerkschaftsmitglieder. Nur ver.di-Mitglieder können Lohn, Gehalt und andere Tarifrechte vor Gericht einklagen.

Und hier die aktuell gültigen Tariflöhne (Euro pro Stunde) für die gewerblichen Beschäftigten:

Eingangsstufe (74%)13,81 €
Lohngruppe I14,93 €
Lohngruppe II15,59 €
Lohngruppe III16,24 €
Lohngruppe IV16,80 €
Lohngruppe V (Ecklohn)18,67 €
Lohngruppe VI20,53 €
Lohngruppe VII22,40 €
1. Gehilfenjahr (95%)17,73 €

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Manteltarifvertrag

So lange läuft der Manteltarifvertrag Druckindustrie noch

-56Tage -2Stunden -35Minuten -38Sekunden

Einen Rechtsanspruch auf den Manteltarifvertrag haben nur ver.di-Mitglieder. Nach dem 31. Oktober 2024 gilt der Manteltarifvertrag nur noch für diejenigen Beschäftigten der Druckindustrie, die vor diesem Zeitpunkt ver.di-Mitglied geworden sind.